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Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

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Bibliographic data

fullscreen: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Monograph

Identifikator:
1759937118
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-139324
Document type:
Monograph
Title:
Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
Edition:
5. nach d. neuesten Stande bearb. Aufl
Place of publication:
Remscheid
Publisher:
Ziegler [u.a.]
Year of publication:
1927
Scope:
124
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Allgemeines
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines
  • Verbands- und Zollvorschriften : Europa
  • Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder

Full text

Derfjand- und Zoflvorfchriften 
im Berfehr mit dem Ausland. 
Allaemeines. 
Auf genauefte Ausfüllung aller Begleitpapiere, befonders 
der Zowpapiere, ijt aroker Wert zu Tegen, da andernfalls die 
Sendung an der Grenze kiegen bleibt und die Papiere zur 
Verbolljtändigung an den Aofender zurückgehen, zumal Poft 
und Sijenbahn wicht verpflichtet find, die beigefügten Papiere 
ıuf ihre BoNljtändigtkeit und Richtigkeit zu prüfen. Der AWb- 
jenber ift verpflichtet, den Sendungen diejenigen Papiere bei- 
zugeben, mweldje zur GSrfülung Der etwa beftehenden Zoll, 
Stewer- oder Polizeivorfchriften vor der Ablieferung an den 
Empfänger. erforderlich find. Sr haftet der Sifenbahn und Poft, 
jofern Ddenfelben nicht ein Verfhulden zur Laft fällt, für alle 
yolgen, weiche aus dem Mangel, der Unzulänglichteit oder Un- 
richtigfeit diefer Papiere entftehen und Hat alle Folgen, die fi 
aus mangelhafter Auzfülung ergeben, zu tragen. Die Güter 
verden entweder zur Beförderung nicht angenommen, oder die 
remden Bahnen verweigern die Mebernahme. Eine Verzögerung 
in der Beförderung tfritt ein. Außer den entftehendemw Porto- 
unfoften werden von der Poft und Bahn noch Nebengebühren 
erhoben, au kommt bei BahHnfendungen u. a. noch LQagergeld 
Jinzu, Die ale dom Abfender zu tragen find und die bei fofjfor- 
‘iger genauer Ausfühung hätten vermieden werden fönnen. 
3nfolgedeffen ift e8& für den AWbfender notwendig, fich genaw zu 
erkundigen, welche VBorfohriften für daS betreffende Ausiuhr- 
(and aelten. 
Konfulate, 
Die Abkürzungen unter „Deutiche Konfiulate“ haben fol- 
gende Bedeutung: 
mx 
— Gefanbtfchaft, 
Botfchaft, 
— Generaltonfulat, 
A = Ronjulat, 
V) = Vizekonfulat, 
Bei den Gefandtichaften und Botfchaften befindet fich eine 
Konfulatsabteilung, ausgenommen. bei denjenigen in Santiago 
(Chile), Haag (Niederlande), Vatikan (Mom), Caracas (Vene- 
3uela), Wafhington (U. S. A.) 
. ©€8 wird empfohlen, die amtlichen deutfchen Vertretungen 
im Ausiande (Gefjandjchaften, Konfulate) darüber zu unterrich- 
fen, wer ihre Vertreter find und für welche deutfhen Firmen 
(für welche ECrzeugniffe) fie arbeiten. Die amtlichen deutfchen 
Vertretungen werden forfmährend nad) Lieferanten, Bezugs- 
Iuellen w/m. in Deutfhland gefragt. Wenn fie dann über die 
Vertretungsverhältnijje deutfcher Firmen nicht Befcheid wiffen, 
müffen fie foldge Anfragen häufig erft nach Deutfchland weiter- 
jeben. Dies kann vermicden werden, wenn Die amtlichen deutz 
chen Vertretungen im Auslkande über die Vertretungsverhält- 
tiffje von vornherein Befjcheid wiffen. Irgendiwelche Nachteile 
And für die deutfche Induftrie und dem deutihen Handel mit 
der Mitteilung nicht verbunden. 
6 
Verfandvorfchriften. 
Xrachtbriefe. 
Der Abjender Hat die nicht {tar umrahmten Teile des 
Srachtbriefes auszufüllen. Dabei i{t zu beachten: 
AS Empfänger darf nur eine Perfon oder Firma bezeichnet 
werben. Hrachibriefe, weiche an die Güterabfertigungsftelle, 
Zütererpeditionen, Stationsvorjtand u. dal. gerichtet find, fönnen 
urlüdgemwiefen werden, fofern nicht im Tarife anderes aus: 
rüclich beftimmt ift. Sogenannte offene Adreffen, wie 3. B. 
‚an Ordre“ oder „an den Vorzeiager des Frachthriefduplikats“ 
ind ungzuläffig. 
Mehrere Segenitände dürfen nur dann in ein- und den- 
{ben Frachtbrief aufgenommen werden, wenn v43 Zufammen- 
aden derfelben nach ihrer Bejchaffenheit ohne Nachteil erfolgen 
Un und 3Zoll-, Steuer- oder Bolizeivorfchriften nicht entgegen: 
eben. 
Sofern der auf dem Frachtbriefformular für die Befchrei: 
nung ber Güter vorgefehene Raum fich al3 unzureichend erweift. 
ind dem SFrachthriefe befondere, die Befchreibung enthaltende 
nn vom AÄbfender zu unterzeidnende Blätter im Format des 
Fradhtbriefes fejt anzuheften, auf welche in diefem befonders 
inzuiveifen ift. In den erwähnten Fällen ift in den Dvor- 
jedruckten Spalten des Frachtbriefes daZ Gefamtgewicht ner 
Sendung, fowie ebtk.-aud daS der Fradhtberednung zugrunde 
u fegende Gewicht und die für die Tarifierung makgebende 
Bezeichnung der Transportgegenftände anzugeben. Den bei- 
jegebenen Blättern ift der Datumitembel der Verfanderpedition 
uufzudrücen. 
Sit die Eintragung einer Deklaration des Intereffes an 
jer Lieferung, eine8 Barvorfchuffe® oder eine Nachnahme nach 
Singang nur im Ziffern oder an einer anderen al8 der Hierfitr 
yorgefehenen Stelle des Frachtbriefe® erfolgt, fo ijft die Eijen- 
;ahn für die Nichtbeachtung einer foldhen Eintragung nicht 
yjerantivortlich. 
Das genaue Verzeichnis der Begleitpapiere und gegebenen: 
all3 der Vermerk, daß der AWbfender auf einer beftimmten 
Station der Zollbehandlung entiveder felbjt oder durch einen 
‚nzugebenden Bevollmächtigten beitvohnen will, Die ZolU- 
vegleitpapiere, fomwie alle fonftigen Anlagen find dem Kracht- 
ıriefe fejt anzuheften. 
Die Angabe des Transportimwege8 unter Bezeichnung der 
Station, wo die Zoll- und Steuerabfertigung {ftattfinden fol, 
in Ermangelung diefer Angabe hat die Eifenbahn denjenigen 
Weg zu wählen, welcher ihr für den Abfender am 3wWedmäßig- 
(en erjcheint. Für die Folgen diefer Wahl haftet die Cifenbahn 
ur, wenn ihr hierbei ein großes Verfehulden zur Laft fällt. 
203 AWbfender darf nur eine Verfon oder eine Firma bhe- 
eichnet werden. 
Für die Fracdthriefangaben und Erklärungen des Hbfen- 
;er8 Tann bie Anwendung Inteinifdher Schriftzeichen verlangt 
verden. Frachthbriefe, die überlebt oder rabdiert jfind, werden 
Licht angenommen. Sonftige Nenderungen in den Angaben Des 
$rachtbriefe8 find vom Wbiender, und zwar, wenn e8 ich um
	        

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Versand- Und Zollvorschriften Im Verkehr Mit Dem Ausland [Im Aufl. D. Bergischen Industrie U. Handelskammer Zu Reimacheid Zusgest U. Bearb von D. Zollauskunftstelle D. Handelskammer]. Ziegler [u.a.], 1927.
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