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Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

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Bibliographic data

fullscreen: Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

Monograph

Identifikator:
1760693901
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-138956
Document type:
Monograph
Author:
Homberger, Ludwig M. http://d-nb.info/gnd/124000088
Title:
Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verl. d. Verkehrswissenschaftlichen Lehrmittelges. m. b. H. b. d. Deutschen Reichsbahn
Year of publication:
1928
Scope:
VIII, 64 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
A. Allgemeiner Teil. Die Grundsätze der Finanzgebahrung und Wirtschaftsführung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen
  • Title page
  • Contents
  • A. Allgemeiner Teil. Die Grundsätze der Finanzgebahrung und Wirtschaftsführung
  • B. Besonderer Teil. Buchführung und Rechnungsstellung im einzelnen
  • Index

Full text

8 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung 
des Verkehrs an sich, dann aber auch wegen der allgemeinen finan- 
ziellen Lage sehr erheblich gemindert. Von Interesse dürfte sein, 
daß damals im Gegensatz zu dieser allgemeinen Richtlinie das 
Programm des Gleisumbaues erhöht wurde, da sich bei dem schwachen 
Verkehr diese Arbeiten leichter und billiger durchführen ließen. 
Änderungen der ursprünglichen Schätzung bedeuten lediglich 
eine Programmänderung der Abteilungen, die gleichfalls nicht den 
Charakter der Bindung in sich trägt. Eine formelle Zustimmung 
der Stellen des finanziellen Dienstes zu Überschreitungen ist grund- 
sätzlich nicht vorgesehen. 
Trotz der starken Stellung, den der finanzielle Dienst an sich 
hat, ist bei den englischen Gesellschaften seine Zuständigkeit im 
Rahmen der Wirtschaftsführung nicht so klar und bestimmt 
festgelegt wie in Deutschland. 
Die GW weicht in ihrem Vorgehen von dem der LMS ab. 
Sie stellt Schätzungen und Programme nicht in dem Umfange 
auf wie die LM S. Abgesehen davon, daß auch hier die Zuweisungen 
zur Erneuerungsrücklage festliegen, wird lediglich ein Programm 
des tatsächlich ‘beabsichtigten Gleisumbaues, der Fahrzeugher- 
stellung und der Neubauten vom Verwaltungsrat genehmigt. Im 
übrigen findet eine Schätzung der Einnahmen und der Ausgaben 
im ganzen nicht statt. Für die Wirtschaft des laufenden Jahres 
wird von den Ziffern des vorausgegangenen Jahres (in 1927 von 
denen für 1925) ausgegangen und gegebenenfalls von den einzelnen 
Abteilungen eine Begründung etwaiger Überschreitungen der 
Vorjahresziffern verlangt. Auch wird dafür gesorgt, daß die Wirt- 
schaftsführung im ganzen sich der Konjunktur anpaßt. So wurde 
z. B. nach Beginn des Kohlenarbeiterstreikes im Jahre 1926 vom 
Finanzdienst gefordert, daß die anderen Abteilungen für Ver- 
minderung der Ausgaben sorgen möchten. Was aber eben doch 
fehlt, ist ein Gesamtvoranschlag des laufenden Jahres, der die 
Richtlinien für die Einnahme- und Ausgabewirtschaft auf allen 
Gebieten gibt. Immerhin darf man nicht übersehen, daß die Ver- 
hältnisse bei der G W einfacher liegen als bei der LM S, weil das 
Netz erheblich kleiner ist und hier auch die besondere Einwirkung 
des “General Manager” auf die Wirtschaftsführung im einzelnen 
besonders hoch anzuschlagen sein dürfte.
	        

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Wirtschaftsführung Und Finanzwesen Bei Den Englischen Eisenbahnen. Verl. d. Verkehrswissenschaftlichen Lehrmittelges. m. b. H. b. d. Deutschen Reichsbahn, 1928.
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