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Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

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Bibliographic data

fullscreen: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Monograph

Identifikator:
1761769383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-141806
Document type:
Monograph
Title:
Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927
Place of publication:
Hannover
Year of publication:
1927
Scope:
168 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
XXXVII. Schneider
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Probleme der Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie über die Lehre vom Ureigentum
  • II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte
  • III. Die Fürsorge des Staates für die Landwirtschaft einer Errungenschaft der Neuzeit
  • IV. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völker, mit besonderer Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters
  • V. Die Motive der Zunftbildung im deutschen Mittelalter
  • VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalter
  • VII. Die Entstehung des modernen Kapitalismus
  • VIII. Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft (über den Begriff der Territorialwirtschaft)
  • IX. Die älteste deutsche Steuer
  • Autorenregister
  • Sachregister

Full text

412 VII. Die Entstehung des modernen Kapitalismus. 
Grad des Risikos und die Tragweite des zu Unternehmenden 
objektiv stark abgestuft erscheinen, ändert nichts an der Tatsache, 
daß subjektiv, d. h. nach Maßgabe der individuellen Leistungs- 
fähigkeit des einzelnen, das Gefahrmoment in gleicher Schwere 
vorliegt.“1) Und die mittelalterlichen Zunftschranken waren 
nicht so eng, daß dem Gewerbetreibenden jeder Erfolg für 
den erstrebten Unternehmergewinn unmöglich gemacht wäre. 
Es ist durchaus irrig zu meinen, die Zunftverfassung habe 
einen solchen ausgeschaltet?). Man darf vielmehr sagen, daß 
1) Harms, S. 92. L. Pohle, Kapitalismus und Sozialismus 
(1919), S. 45. Es sei hier noch angemerkt, daß nach Brentano S. 59 f. 
die Gilden der mittelalterlichen Stadt nur nach außen „kapitalistisch" 
(d. h. „auf größtmöglichen Gewinn bedacht“), in ihrem innern Leben 
dagegen von dem Grundsat der Beschränkung auf die Gewinnung 
der jedem zukommenden „Nahrung“ beherrscht sind. Indem Brentano 
hierbei den mittelalterlichen Handwerker in der „Wirtschaftseinheit 
seiner Gilde“ aufgehen läßt, kommt er im Grund zu der Ansicht von 
Sombart über dessen Beschränkung auf die bloße „Nahrungsgewin- 
nung“. Tatssächlich ist dieser von Brentano konstruierte Begriff der 
„Wirtschaftseinheit“ eine „terminologische Konfusion“ (Passow in 
seiner Kritik S. 345) und zugleich eine unzulässige Zuspißung der 
historischen Verhältnisse. So bedeutungsvoll die Schranken waren, 
die die Gilde dem Handwerker zog, er ist doch nie und nirgends ganz 
in der „Wirtschaftseinheit seiner Gilde“ aufgegangen; es blieb ihm 
immer noch freier Spielraum. Jn der Rohstoffbeschaffung z. B. hat 
die Gilde dem einzelnen Mitglied keineswegs alles abgenommen. 
Nachdem Br. den mittelalterlichen Handwerker. auf jene Weise von 
dem „Gewinnstreben“ ausgeschaltet hat, müssen wir die „Herren- 
menschen“, wie er (S. 111 u. 113) die damaligen Repräsentanten 
des Gewinnstrebens nennt, unter den Grundherren und Kaufleuten 
suchen. Natürlich gibt der Ausdruck „Herrenmensch“" von dem mittel- 
alterlichen Kaufmann (Gewandschneider und Krämer!) ~ und der 
Handwerker hat ja auch an dem „Herrenmenschentum“ teil ~ ein 
schiefes Bild. Vgl. auch vorhin S. 409 Anm. 4. Weiter ist aber Br.s 
Schilderung auch insofern unrichtig, als nach außenhin, d. h. im 
Verhältnis zueinander die Gilden einer Stadt nicht uneingeschränkt 
„kapitalistisch sind“: die eine muß den Nahrungsspielraum der andern 
achten. Es bliebe also nur der Gegensat der einen Stadt zur andern 
Stadt. Aber das Verhältnis der Städte zueinander „kapitalistisch“ 
zu nennen wäre sonderbar. 
2) So Jaffs, Archiv f. Sozialwissenschaft Bd. 40, 1. Heft, S. 17 f.
	        

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Neueste Zeit. Heyfelder, 1906.
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