Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Monograph

Identifikator:
1761769383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-141806
Document type:
Monograph
Title:
Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927
Place of publication:
Hannover
Year of publication:
1927
Scope:
168 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927
  • Title page
  • Contents
  • I. Bäcker
  • II. Bildhauer
  • III. Böttcher, Küfer
  • IV. Buchbinder
  • V. Buchdrucker
  • VI. Bürsten- und Pinselmacher
  • VII. Dachdecker
  • VIII. Drechsler
  • IX. Elektroninstallateure, Elektrotechniker
  • X. Fleischer
  • XI. Friseure
  • XII. Galvaniseure und Gürtler
  • XIII. Gerber
  • XIV. Glaser
  • XV. Graveure
  • XVI. Juweliere, Gold- und Silberschmiede
  • XVII. Klempner, Installateure
  • XVIII. Konditoren
  • XIX. Korbmacher
  • XX. Kupferschmiede
  • XXI. Kürscher
  • XXII. Maler
  • XXIII. Maurer
  • XXIV. Mechaniker (Fahrräder, Nähmaschinen)
  • XXV. Messerschmiede und Schleifer
  • XXVI. Müller
  • XXVII. Mützenmacher
  • XXVIII. Ofensetzer und Töpfer (Hafner)
  • XXIX. Optiker
  • XXX. Photographen
  • XXXI. Putzmacherinnen, Modistinnen
  • XXXII. Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer
  • XXXIII. Seiler
  • XXXIV. Schirmmacher
  • XXXV. Schlosser
  • XXXVI. Schmiede
  • XXXVII. Schneider
  • XXXVIII. Schneiderinnen
  • XXXIX. Schornsteinfeger
  • XL. Schuhmacher
  • XLI. Stellmacher
  • XLII. Straßenbauer, Pflasterer
  • XLIII. Stukkateure
  • XLIV. Tischler
  • XLV. Uhrmacher
  • XLVI. Wäschereien und Färbereien, Plättereien
  • XLVII. Weißnäherinnen
  • XLVIII. Zimmerer

Full text

Die Richtsätze sind als Reinverdienstsätze anzusehen. Es soll also dadurch das Ein- 
kommen des mitarbeitenden oder alleinarbeitenden Meisters miterfaßt werden. Diese 
Reinverdienstsätze gelten für handwerkliche Arbeit. 
‚Bei wachsender Gehilfenzahl ermäßi gen sich die Richtsätze infolge Zunahme der 
Löhne usw. 
In den Richtsätzen sind etwaige Schuldzinsen nicht berücksich tigt. 
Für das Baugewerbe ist zu beachten, daß die vom Preis- und Schiedsamt früher ver- 
Öffentlichten Geschäftsunkosten- und Gewinnsätze Bei der Einschätzung nicht zu berücksich- 
tigen sind. 
Weiterhin ist noch zu beachten: 
L. Die Richtsätze dienen lediglich zur F estsetzung des gewerblichen Einkommens, Die ge- 
setzlich zulässigen N Vergünstigansen, wie für das Existensminimum ($ 52 Abs. 
1 Nr. 1 REStG.), für den Familienstand (88 50—52 des REStG.), für die abzugsfähigen 
Sonderleistungen, soweit sie nicht Bestandteile der üblichen Geschäftsunkosten sind (8 17 
des REStG.) und für die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse, die die Leistungsfähigkeit 
des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen, z. B, Krankheit, Unterhaltausgaben für 
Kinder usw. ($56 des REStG.) werden dadurch nicht berührt. 
2. Die wirtschaftliche Lage des Handwerks im Jahre 1925 ist kein Maßstab 
für die Beurteilung der Verhältnisse des Handwerks im Jahre 1926. Im Jahre 1926 
ist die Lage vielmehr schlechter geworden. 
Maßgebend hierfür war: | 
1. Allgemeiner Konjunkturrückgang im Laufe des Jahres 1926. 
2. Zunahme der Arbeitslosigkeit und damit weitere Minderung der Kaufkraft. 
3. Preisabbauaktion der Regierung. 
4, Überhandnehmen der sogenannten Pfuscharbeiter, dadurch noch weitere Beschränkung der 
Arbeitsmöglichkeit, die fast zum Kampf auf Leben und Tod führt und vielfach in einer 
wirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden Preisunterbietung zum Ausdruck kommt. 
5. Überhandnehmen des Borgens, das naturnotwendig zu Verlusten führen muß.‘ ; 
6. Erhöhung vieler Unkosten, ohne daß seine Erhöhung der Produkte eintrat und eintreten konnte, 
wie Lohn, soziale Lasten usw., 
7. und nicht zuletzt die Nachforderungen an Steuern. 
Alle diese Faktoren haben die wirtschaftliche Lage des Handwerks im 
Jahre 1926 wesentlich gegen das Jahr 1925 verschlechtert. Die gegen 
Schluß des Jahres 1926 für die Gesamtwirtschaft festgestellte Besserung hat an dieser Lage 
nichts geändert, da derartige Veränderungen sich beim Handwerk als Letztverteiler erst viel 
später auswirken können. 
Eineschematische Übertragung der Verhältnisse des Jahres 1925 
auf 1926 muß abgelehnt werden. 
Die vom Landesfinanzamt aufgestellten Richtsätze — (für das Hand- 
werk Nettoverdienstsätze —) ergeben sich aus umstehender Tabelle, worauf nochmals darauf 
hingewiesen wird, daß besonderer Wert auf die Mitwirkung von Sachver- 
ständigen der einzelnen Erwerbsgruppen innerhalb des Finanzamts- 
bezirks gelegt wird. 
Mit Absicht haben wir auch die Richtsätze, die für den Kleinhandel gelten, mit auf- 
genommen, über die die Handelskammern jedoch gehört worden sind. 
Reutlingen, den 17. Mai 1927. 
Namehs der Arbeitsgemeinschaft des Württ. Handwerks. 
Die Handwerkskammer Reutlingen: 
Präsident: Syndikus: 
gez, Henne. gez. Eberhardt. 
\ bh
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Richtsätze Der Landesfinanzämter Für Die Einkommensteuerveranlagung Der Nichtbuchführenden Handwerker Im Frühjahr 1927. 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.