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Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

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Bibliographic data

fullscreen: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Monograph

Identifikator:
1761769383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-141806
Document type:
Monograph
Title:
Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927
Place of publication:
Hannover
Year of publication:
1927
Scope:
168 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
X. Fleischer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927
  • Title page
  • Contents
  • I. Bäcker
  • II. Bildhauer
  • III. Böttcher, Küfer
  • IV. Buchbinder
  • V. Buchdrucker
  • VI. Bürsten- und Pinselmacher
  • VII. Dachdecker
  • VIII. Drechsler
  • IX. Elektroninstallateure, Elektrotechniker
  • X. Fleischer
  • XI. Friseure
  • XII. Galvaniseure und Gürtler
  • XIII. Gerber
  • XIV. Glaser
  • XV. Graveure
  • XVI. Juweliere, Gold- und Silberschmiede
  • XVII. Klempner, Installateure
  • XVIII. Konditoren
  • XIX. Korbmacher
  • XX. Kupferschmiede
  • XXI. Kürscher
  • XXII. Maler
  • XXIII. Maurer
  • XXIV. Mechaniker (Fahrräder, Nähmaschinen)
  • XXV. Messerschmiede und Schleifer
  • XXVI. Müller
  • XXVII. Mützenmacher
  • XXVIII. Ofensetzer und Töpfer (Hafner)
  • XXIX. Optiker
  • XXX. Photographen
  • XXXI. Putzmacherinnen, Modistinnen
  • XXXII. Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer
  • XXXIII. Seiler
  • XXXIV. Schirmmacher
  • XXXV. Schlosser
  • XXXVI. Schmiede
  • XXXVII. Schneider
  • XXXVIII. Schneiderinnen
  • XXXIX. Schornsteinfeger
  • XL. Schuhmacher
  • XLI. Stellmacher
  • XLII. Straßenbauer, Pflasterer
  • XLIII. Stukkateure
  • XLIV. Tischler
  • XLV. Uhrmacher
  • XLVI. Wäschereien und Färbereien, Plättereien
  • XLVII. Weißnäherinnen
  • XLVIII. Zimmerer

Full text

Fleischer 
Es ist eine ebenso merkwürdige wie bekannte Erscheinung, die vielen zuerst unverständlich 
ist, daß im Handwerk im allgemeinen und im Fleischerhandwerk im besonderen, die Umsatz- 
erhöhung in einem Betriebe die Geschäftsunkosten nicht nur absolut, sondern relativ erhöht. 
Dies erklärt sich daraus, daß im Handwerk, solange und weil diese Betriebe stets Handwerks- 
betriebe bleiben, eine Vergrößerung der Betriebe nur, um sich anschaulich auszudrücken, durch 
ein Nebeneinandersetzen von mehreren Kleinbetrieben zu erreichen. ist. Dabei zeigen sich dann 
folgende Erscheinungen: 
Es ist im allgemeinen ein gewisser Leerlauf nicht zu vermeiden, da doch auch verkauft 
werden muß. 
Dieser Leerlauf ist vor allen Eu auch deswegen notwendig, weil das Personal so 
zahlreich gehalten werden muß, daß es einer Höchstbeanspruchung (z. B. am Sonnabend) 
sowohl in der Werkstatt wie im Laden gewachsen ist. Der kleinere Betrieb, vor allen 
Dingen der mit seiner Familie arbeitende Meister, kann diese Höchstbeanspruchung 
leichter zwischen Werkstatt und Laden ausgleichen. 
Das Filialsystem erhöht, je weiter es ausgebaut wird, in der Fleisch- und Wurstbranche 
wegen der leichten Verderblichkeit der Ware, in immer wachsenderem Maße die Spesen. 
Die Verluste werden mit Vergrößerung des Betriebes durch die immer weniger möglich 
werdende Überwachung des Personals immer größer, Diese Verluste können entstehen: 
a) durch unehrliche Handlungen, 
b) durch unrationelle Arbeit der Arbeitnehmer, 
c) durch besonders großen Umfang des abfallenden Materials und der Unmöglichkeit 
rationeller Verwendung. 
5. Der persönlich mit der Kundschaft verkehrende Betriebsinhaber wird die Kundschaft 
besser bedienen, als irgendwelche Angestellte, und damit hesser wirtschaften. 
Aus der sorgfältigen Nachprüfung der Reingewinne buchführender Fleischer haben wir uns 
folgende Reingewinne bei den einzelnen, obengenannten 3 Betriebsarten errechnet und zwar: 
1. für Kleinbetriebe . 6—8 %. ; 
2. für Mittelbetriebe . 5—7 %. 
3. für größere Betriebe 4—6 %. 
Ein Reingewinn über 8% kann. unseres Ermessens tatsächlich nur dann vorliegen, nie 
aber über 10 °% hinausgehen, wenn ein ganz besonders günstiger Einkauf möglich ist oder das 
Geschäft besonders zahlungskräftige Kundschaft besitzt. In allen anderen Fällen, bei denen viel- 
leicht vom Betriebsinhaber selbst ein höherer Reingewinn angegeben wird, kann nur einer der 
folgenden Irrtümer vorliegen: 
in der Inflations- oder Nachinflationszeit hat der betreffende Betriebsinhaber sein Ver- 
mögen vermehrt, ohne dem Finanzamt davon Kenntnis zu geben, und versucht nun nach- 
Täglich diese Verschleierung dadurch wieder gutzumachen, daß er einen erhöhten Ver- 
dienst angibt und dann. langsam diesen Vermögenszuwachs durch hohe Einnahmen he- 
legen will. E 
Es werden Gewinne, die nicht aus dem Gewerbebetriebe stammen, sondern z. B. Haus- 
erträge oder Spekulationserträge darstellen, als (Gewinne aus dem Fleischereibetriebe 
ezelchnet. 
VII Konjunkturverhältnisse. 
Obwohl im Jahre 1926 der Umsatz im Fleischergewerbe beinahe höher war, wie der Um- 
satz des Jahres 1925, war das Jahr 1926 privatwirtschaftlich doch weniger erträglich als das Jahr 
1925. Das liegt an zweierlei: 
Die Kaufkraft der breiten Masse sank im Jahre 1926 derartig, daß im Verhältnis zu den 
Einkaufspreisen nicht mehr so hohe Verkaufspreise erzielt werden konnten. 
Die geringe Körnerernte. des Jahres 1926 brachte es mit sich, daß sehr wenig Fettvieh 
auf den Markt kam und dementsprechend die Auswertung der gekauften Tiere weniger 
ertragreich war. 
% 
*
	        

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The Stock Market Crash - and After. Macmillan, 1930.
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