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Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

Monograph

Identifikator:
1761960571
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-144401
Document type:
Monograph
Title:
Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Selbstverl. des Reichsverb. der Dt. Industrie
Year of publication:
1925
Scope:
67 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Begründung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik
  • Title page
  • Contents
  • Vorschläge
  • Begründung

Full text

2. Umsatzsteuer einschl. Luxus: 
steuer 86,6 Millionen. 
Wir wollen aus diesem Ergeb» 
nis der ersten 7 Monate keine über: 
triebenen Schlußfolgerungen für 
das Ergebnis des ganzen Rech: 
nungsjahres ziehen. Es ist aber 
wichtig festzustellen, daß in diesen 
errechneten ıMehreinnahmen von 
558 Millionen M. die an die Länder 
und Gemeinden ausgeschütteten 
Beträge an den sog. Überweisungs- 
steuern mit enthalten sind. Durch 
das Mehraufkommen an Einkom- 
men: und Körperschaftssteuern sO- 
wie an Umsatzsteuern haben die 
Länder und Gemeinden in den 
ersten 7 Monaten des Rechnungs- 
jahres 1925 326,8 Millionen mehr er- 
halten, als sie für diesen Zeitraum 
aach dem ursprünglichen Haus- 
aaltssoll bekommen sollten. 
Demgegenüber ergibt sich aus 
dem durch die Presse bekanntge- 
wordenen Inhalt der Denkschrift 
des Reichsfinanzministeriums über 
die Finanzlage des Reichs, daß eine 
Neuschätzung des vermutlichen 
Steueraufkommens für das Rech: 
aungsjahr 1925 stattgefunden hat. 
Es wird dort angegeben, daß das 
Aufkommen aus der Einkommen: 
und Körperschaftssteuer um 350 
Millionen höher und das Aufkom: 
men aus der Umsatzsteuer um 70 
Millionen niedriger geschätzt wird. 
Insgesamt ergibt sich für die ge- 
jamten Besitzes und Verkehrssteuern 
gegenüber dem bisherigen Haus: 
halt:Soll von 1925 ein Mehrbetrag 
von 182 Millionen. Für die Gesamt- 
einnahmen des Reichs beträgt nach 
der neuen Schätzung der Mehrer- 
trag 426,7 Millionen. Nach der Neus 
schätzung würden sich die Überweis 
sungen aus den Besitz: und Vers 
kehrssteuern, also in der Haupt: 
sache aus der Einkommen-, Körper: 
schaftss und Umsatzsteuer, gegen: 
über dem bisherigen Haushalt-Soll 
ım 281,2 Millionen erhöhen. Dazu 
xämen wegen des Garantie:Vers 
prechens noch 31,9 Millionen aus 
ler Umsatzsteuer und 10,2 Millios 
ı1en aus der Weinsteuer, insgesamt 
Iso 323,33 Millionen. Tatsäch- 
ich haben aber die Länder und 
;emeinden allein aus dem Besitz: 
‚nd Verkehrssteuern in den ersten 
Monaten des Rechnungsjahres 
925 schon 326,8 Millionen mehr ers 
alten als ihnen anteilmäßig 
egenüber dem ursprünglichen Vors 
aschlag zustand. Sie haben also 
setzt schon mehr bekommen, als 
ler Gesamtmehrbetrag, der ihnen 
925 infolge der Neuschätzung zu: 
ommen soll, ausmacht. Ein Aus: 
;leich zugunsten des Reichs ist da: 
ıer nur möglich, wenn das Steuer: 
ufkommen aus den Überweisungs- 
teuern in den nächsten Monaten 
atsächlich erheblich abnehmen 
vird. 
Wie sich aus der Zeitung ers 
übt, hat das Reichsfinanzministe: 
ium erklärt, daß aus der Tatsache, 
aß den Ländern und Gemeinden 
in Mehrbetrag von 323,3 Millionen 
egenüber dem bisherigen Haus» 
alt-Soll von 1925 überwiesen wer: 
‚en soll, nicht der Schluß des Vor: 
jegens einer Überschußwirtschaft 
ezogen werden könne, weil die 
änder und Gemeinden diesen 
lehrbetrag bereits bei der Auf: 
‚tellung ihrer Haushalte, also bei 
ıer Bemessung ihrer Ausgaben, be» 
ücksichtigt hätten, Es ist hier mit 
ilem Ernst die Frage aufzuwerfen, 
bb das _Reichsfinanzministerium 
icht verhindern konnte, daß die 
änder und Gemeinden in ihrer 
\usgabenbemessung über das ur: 
prüngliche Haushalt-Soll hinaus: 
;ingen. Diese Frage ist um so mehr 
ım Platze, als sich aus der Denk» 
chrift unzweideutig ergibt, daß die 
zalancierung des Reichshaushalts 
nsbesondere wegen der fortgesetz:
	        

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Die Schweiz. Druck und Verlag von Schultheß & Co, 1911.
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