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Grundlagen der Wirtschafts- und Handelspolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundlagen der Wirtschafts- und Handelspolitik

Monograph

Identifikator:
1762680025
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-144170
Document type:
Monograph
Author:
Bücher, Hermann http://d-nb.info/gnd/13356293X
Title:
Grundlagen der Wirtschafts- und Handelspolitik
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Selbstverl. des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
Year of publication:
1925
Scope:
44 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Gegenwärtiger stand der Handelsvertragsverhandlungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundlagen der Wirtschafts- und Handelspolitik
  • Title page
  • Contents
  • Grundlagen der Wirtschafts- und Handelspolitik
  • Gegenwärtiger stand der Handelsvertragsverhandlungen
  • Arbeiten des Reichswirtschaftsrates für die Zolltarifrevision
  • Grundsätzliche fragen der Steuerreform

Full text

ınsere Handelsvertragsverhandlungen schoa 
zum Abschluß gekommen sind. Das sind 
Amerika, England und Spanien. 
Ich möchte nur nach zwei Richtungen 
Ausführungen machen, erstens in bezug auf 
eine gerade in diesen Tagen akute Frage, 
die zum Handelsvertrag mit England ge- 
hört. Es ist Ihnen allen bekannt, daß eine 
der größten Schwierigkeiten beim Abschluß 
Jes Handelsvertrags mit England die Frage 
der Beseitigung des sogenannten Recovery 
acts in England gewesen ist. Es ist leider 
aicht gelungen, als eine Bedingung der Ein- 
‚äumung der deutschen Meistbegünstigung 
Jie vollständige Beseitigung dieses engli- 
schen Gesetzes, das ja eine schwere Dis» 
kriminierung der deutschen Einfuhr enthält, 
zu erlangen, sondern man hatte sich nur 
darüber geeinigt, da möglichst vor der Rati- 
EGikation dieses Vertrags ein anderes Verfah» 
an die Stelle treten sollte, ein Verfahren, 
das die bisherigen Hemmungen beseitigt und 
namentlich das Einzelgeschäft von all den 
Belästigungen befreit, denen es augenblick= 
lich unterliegt. In dieser Beziehung ist in 
den letzten Tagen ein Ergebnis erzielt wore 
den. Es ist am 24. März hier in Berlin 
zwischen Vertretern der deutschen Regie 
„ung und der englischen Regierung ein Ab- 
<zommen geschlossen worden, nach dem das 
Einzelgeschäft vollkommen frei von dieser 
Belastung gemacht wird. Der Gedanke ist 
folgender: die ‚englische Regierung wird 
schon in den nächsten Tagen, voraussicht- 
lich am 7. dieses Monats in dem House of 
Commons die Suspendierung des Recovery 
acts verlangen und, wie man annimmt, auch 
erhalten. Die deutsche Regierung verpflichtet 
sich demgegenüber der englischen Regierung, 
monatlich eine Summe zu bezahlen, die 26 % 
der statistisch festgestellten deutschen Eins 
iuhr nach England entspricht. Es wird also 
der Verkäufer, der deutsche Exporteur, in 
Zukunft nicht wie bisher nur 74% auf direk» 
tem Wege erhalten, während er die anderen 
26% erst auf dem Wege über die Friedens» 
vertragsberechnungsstelle bekam, sondern 
er wird 100% in englischer Währung, wenn 
ar so fakturiert hat, erhalten. Die alleinige 
Verpflichtung, die die englische Regierung 
hierfür gefordert hat, ist die, daß von den 
Jeutschen Exporteuren nach England die be, 
Jeutendsten — und zwar hat man sich auf 
die Ziffer von 800 geeinigt — eine Erklärung 
anterschreiben sollen, durch welche sie sich 
gegenüber dem deutschen Finanzministerie 
um verpflichten, freiwillig 30% der aus ihrem 
Zxport nach England bei ihnen eingehenden 
Devisen gegen den Tageskurs an die Reichs- 
jank abzuliefern. Die Reichsbank wird dann 
liese Zahlung an den Reichsagenten für die 
Reparationen weiterleiten, und der nimmt 
nnerhalb des Rahmens der England über» 
ıaupt zustehenden Quote die Überweisung 
ı1ach England weiter vor. Ich möchte auch 
n diesem Kreise hier sagen, wie es gestern 
;chon im Präsidium geschehen ist, und wie 
;s durch ein Schreiben an die Mitglieder des 
/orstandes des Reichsverbandes geschehen 
st, daß wir diejenigen unter Ihnen, welche 
n den Kreis der größeren Exporteure nach 
ingland fallen, dringend bitten möchten, 
ich zur Abgabe dieser Erklärung bereit zu 
ırklären. Nach unserer Überzeugung bedeus- 
"et diese Erklärung für den einzelnen kein 
u schweres Opfer und sie führt, wie ich 
schon ausführte, dazu, daß die bisherigen 
jelästigungen durch den Recovery act für 
las private Geschäft vollständig wegfallen, 
Oo daß also wieder Konsignationsläger usw. 
ıach England gegeben werden können. Es 
väre der ganze Verkehr von diesen Fesseln 
rei. Ich sagte vorhin schon, daß der Reco- 
‚ery act nur suspendiert, nicht aufgehoben 
verden soll. Es ist aber in dem Abkommen 
‚wischen der deutschen und der englischen 
legierung vorgesehen, daß, wenn dieses 
Verfahren, über dessen Funktionieren man 
a noch nicht recht klar ist, sich nicht be- 
vähren sollte, nicht etwa die englische Re: 
sierung erneut den Recovery act ohne wei: 
:‚eres einführen wird, sondern es wird dann 
in gemeinschaftliches deutsch = englisches 
Zomitee von Sachverständigen zusammen: 
reten, um darüber zu beraten, in welcher 
Neise man vielleicht den Übelständen in 
ınderer Weise zu Leibe gehen könnte. Ich 
nöchte also nur, wie ich glaube, sagen zu 
‚önnen, auch namens des Präsidiums bitten, 
laß diese Aktion von den deutschen Expor, 
‚euren unterstützt wird. Es würde schlech» 
‚erdings in England nicht verstanden wer» 
ien, wenn die deutschen Exporteure in ihrer 
Mehrzahl eine solche Erklärung ablehnen 
ollten, denn die Regierung hat, dem Drän- 
jen der Industrie folgend, immer wieder seit 
iem Jahre 1921 auf die großen Belästigungen 
ıngewiesen, die der Recovery act dem 
leutschen Export bringt; und man würde es 
ıicht verstehen, wenn jetzt ein verhältnis» 
näßig geringes Opfer für die Beseitigung 
lieser Schwierigkeiten nicht gebracht wer» 
len sollte. Es kommt hinzu, daß die deut-> 
ıche Regierung durch ihre Vertreter nun 
inmal diese Verträge geschlossen hat und 
38 nach meiner Auffassung dann nicht Auf»
	        

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Grundlagen Der Wirtschafts- Und Handelspolitik. Selbstverl. des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, 1925.
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