Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Das landwirtschaftliche Notprogramm

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Das landwirtschaftliche Notprogramm

Monograph

Identifikator:
1762988461
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-159800
Document type:
Monograph
Title:
Das landwirtschaftliche Notprogramm
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutscher Schriftenverlag G. m. b. H.
Year of publication:
1928
Scope:
37 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Gesetz zur Abänderung des Gesetzes über die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt. Vom 31. März 1928
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das landwirtschaftliche Notprogramm
  • Title page
  • Contents
  • Gesetz über die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1928 vom 31. März 1928
  • Gesetz betr. die Tätigkeit eines Reichstagsausschusses bei Durchführung des landwirtschaftlichen Notprogramms vom 31. März 1928
  • Gesetz über die zollfreie Einfuhr von Gefrierfleisch. Vom 30. März 1928
  • Gesetz über Änderung des Zolltarifgesetzes. Vom 30. März 1928
  • Zweites Gesetz zur Abänderung des Gesetzes über die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt. Vom 31. März 1928

Full text

— 835 — 
finanzämter) zu niedrig gewesen sind, so daß eine gleichmäßigere Festsetzung 
geboten war. Dem Ausmaß nach sind diese Erhöhungen verhältnismäßig 
gering gewesen. Wenn hier und da behauptet worden ist, daß die Durch— 
schnittssätze zweimal oder dreimal so hoch gewesen seien wie für 1925/26, so 
ist das völlig unzutreffend. Wo überhaupt Erhöhungen vorgenommen 
worden sind, handelt es sich um solche von etwa 10 bis 20, ganz vereinzelt 
von 30 bis 40 v. H. Daraus ergibt sich aber noch keineswegs eine allgemeine 
Erhöhung des der Leistung zugrunde gelegten Reineinkommens und der 
Steuern im Ausmaß der genannten Prozentsätze; denn von den aufgestellten 
Sätzen sind zunächst noch zur Gewinnung des Reineinkommens die Schuld— 
zinsen, die den Durchschnitt übersteigenden Gemeindesteuern und dergleichen 
Ausgaben abgesetzt, ferner sind die Familienermäßigungen abzuziehen. 
Außerdem handelt es sich auch nur um Durchschnittssätze, von denen nach 
Lage der Verhältnisse abgewichen werden kann, und das ist bei der Veran— 
lagung in den Steuerausschüssen auch weitgehend geschehen, und zwar in 
zahlreichen Fällen nach unten. Daher ist dann auch das Gesamtveran— 
lagungssoll für 1926/27 nicht nur nicht höher als für 1925/26, sondern es ist 
im Gegenteil in vielen Bezirken — und zwar gerade auch in solchen, in 
denen die Durchschnittssätze die des vorigen Jahres übersteigen — infolge der 
Anpassung der Steuer an die Verhältnisse des einzelnen Steuerpflichtigen 
niedriger als im Vorjahr. Es sind eben bei Festsetzung der Einkommen— 
steuerschuld für das Wirtschaftsjahr 1926/27 und demgemäß auch bei der 
Höhe der Abschlußzahlung die ungünstigen Verhältnisse beim einzelnen schon 
weitgehend berücksichtigt worden. Eine allgemeine Senkung der Durch— 
schnittssätze selbst kommt hiernach, wie ich bereits in meinem Erlaß vom 
21. Oktober 1927 — III e 4500 — ausgeführt habe, nicht in Frage. 
Nicht berücksichtigt werden konnten allerdings bei der Festsetzung der 
Einkommensteuerschuld für das Wirtschaftsjahr 1926/27 die Umstände, die 
erst nach dem 30. Juni 1927 eingetreten sind (Witterungsschäden, fallende 
Viehpreise usw.). Wie ich bereits in meinem Runderlaß vom 4. Oktober 
1927 — III à 4000 — betont habe, muß in solchen Fällen durch Stundung 
oder, wo sich schon jetzt übersehen läßt, daß neben den laufenden Steuern die 
Rückstände doch nicht werden bezahlt werden können, durch Ermäßigung oder 
Erlaß der Abschlußzahlungen geholfen werden. 
2. Vorauszahlungen für 1027/28. 
Nach 8 95 des Einkommensteuergesetzes richten sich die Vorauszahlungen 
für das laufende Wirtschaftsjahr an sich nach der zuletzt festgesetzten Steuer— 
schuld. Da aber, soweit es sich bis jetzt übersehen läßt, das Einkommen im 
Jahre 1927 vielfach niedriger sein wird als im Wirtschaftsjahr 1926/27, ist, 
wie ich bereits im Runderlaß vom 21. Oktober 1927 — IIi e 4500 — aus— 
elührt habe, darauf Bedacht zu nehmen, daß die Vorauszahlungen der 
Einkommensteuer angepaßt werden, die voraussichtlich für das Wirtschafts— 
lahr 1927/28 veranlagt werden wird. Denn es kann den Steuüerpflichtigen 
nicht zugemutet werden, jetzt Beträge zu entrichten, um sie später ganz oder 
zum Teil wieder zurückzuerhalten. Es ist daher so zu verfahren, daß Über— 
zahlungen nach Möglichkeit vermieden werden. Die Vorauszahlungen wer—
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Das Landwirtschaftliche Notprogramm. Deutscher Schriftenverlag G. m. b. H., 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.