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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

Metadata: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
176352146X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-145495
Document type:
Monograph
Title:
Documenti ispano-genovesi dell'Archivio di Simancas
Place of publication:
Genova
Publisher:
Co' tipi del R.I. de' Sordo-Muti
Year of publication:
1868
Scope:
291 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Documento CLIII. Lettera in cifra del Figueroa al Principe. Gli notifica il processo intentato dalla Signoria all' es-Goge Giambattista De Fornari, incolpato di trame per voltare la città a devozione di Francia, e chiuso con una sentenza di bando perpetuo. Della quale non sono satisfatti i nobili, perchè, non ritenendo la punizione adeguata al fallo, temono che altri pigli animo a riannondare le fila spezzatesi fra le mani del reo; nè si chiama contento il Figueroa, parendogli che S.M. dovesse darsi ben maggiore soddisfazione. Della mitezza però di quella sentenza bon vogliono incolparsi gli uomini del Governo, ma i giudici, corotti da' francesi e da alcuni aderenti di questi ultimi, nonchè due giureconsulti de' quali Signoria aveva chiesto il parere. 1549, 15 novembre
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

‚pm 
gleichartig wäre. Es wird Aufgabe der vorliegenden Bearbeitung, vor allem auch des Anhangskapitels 
über die Kommunalfinanzen sein, auf die großen Unterschiede hinzuweisen, die in den einzelnen Ländern 
auch in dieser Beziehung bestehen. 
d. In der Verschiedenheit der Wirtschaftsbedingungen begründete Schwierigkeiten, 
Öffentliche Finanzen und private Erwerbswirtschaft stehen in engstem Zusammenhang wechselseitiger 
Bedingtheit. Die private Wirtschaftist inihrer Existenz auf die Leistungen der öffentlichen Körperschaften 
angewiesen. Es ist z. B. ohne den Schutz des Staatsgebietes, ohne die Aufrechterhaltung der inneren Ruhe 
und Ordnung und ohne die öffentliche Garantie der Rechtssicherheit ein reibungsloser Ablauf des Produk- 
tionsprozesses nicht denkbar. Umgekehrt ruht die öffentliche Finanzwirtschaft auf der privaten Erwerbs- 
wirtschaft und wird sowohl durch die wirtschaftliche und soziale Gesamtstruktur wie durch die jeweilige 
Wirtschaftslage weitgehend beeinflußt. Die öffentlichen Ausgaben sind beispielsweise in einem Industrie- 
lande ganz anders gelagert als in einem Agrarlande, in einem Küstenstaate anders als in einem Binnenlande. 
Die Gestaltung der Preisverhältnisse, insbesondere die Verschiebungen in der Kaufkraft. des Geldes, sind 
maßgebend für die Aufstellung des gesamten Staatshaushaltes, während die jeweilige Konjunkturlage 
nicht nur die Entwicklung der Staatseinnahmen (z. B. der Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw.), son- 
dern auch viele Staatsausgaben (z. B. soziale Unterstützungen, Subventionen, Zuschüsse an öffentliche 
Erwerbsbetriebe usw.) beeinflußt. 
Aus diesen Gründen muß jeder Vergleich von Finanztatsachen auf die Wirtschaftstatsachen des betref- 
fenden Landes zurückgreifen. Während für die Beurteilung von Teilgebieten der öffentlichen Finanzwirt- 
schaft jeweils die entsprechenden Wirtschaftsfaktoren (z. B. die Bevölkerungsdichte bei den Ausgaben für 
das Wanderungswesen, der Seeverkehr bei den Ausgaben für die Handelsmarine) heranzuziehen sind, bilden 
für den Vergleich der Gesamtbelastung die Angaben über die ökonomische und soziale Struktur sowie das 
Volkseinkommen als der kürzeste ziflernmäßige Ausdruck der gesamten wirtschaftlichen Kräfte eines Lan- 
des die allgemeinste und geeignetste Vergleichsgrundlage, wobei auch die Gliederung des Volkseinkommens 
zu berücksichtigen ist. 
In den Übersichten des Fünften Teiles dieser Arbeit werden die wichtigsten Anhaltspunkte zur Beurtei- 
lung der wirtschaftlichen Bedingungen gegeben, auf die beim Vergleich der Finanztatsachen stets zurück- 
gegriffen werden muß (vgl. S. 449 4£.). 
Zweites Kapitel. 
Die Regierungsentwürfe zu den Haushaltvoranschlägen als Grundlagen einer 
vergleichenden Bearbeitung der Staatsausgaben. 
I. Die Vergleichbarkeit der Regierungsentwürfe. 
Als Grundlage der Ausgabenermittlung dienen in der vorliegenden Bearbeitung die Regierungsentwürfe zu 
den Haushaltvoranschlägen. Zur richtigen Beurteilung der Ergebnisse ist daher zu untersuchen, inwie- 
weit die Regierungsentwürfe der Ausgabenvoranschläge von Großbritannien, Frankreich, Belgien und 
Italien miteinander vergleichbar sind, und inwieweit diese Regierungsentwürfe Aufschluß über die 
tatsächlichen Staatsausgaben geben. Die erste Frage erfordert eine Untersuchung der finanzwirtschaft- 
lichen Verhältnisse der genannten Länder nach der budgetrechtlichen und budgettechnischen Seite hin. 
Bei der zweiten Frage ist festzustellen, bis zu welchem Grade die aus dem Voranschlage gewonnenen 
Ziffern den tatsächlich vollzogenen Ausgaben. wie sie in der Staatsrechnung ausgewiesen werden, gleich- 
gestellt werden können. 
Eine oberflächliche Betrachtung könnte die Auffassung zeitigen, daß grundsätzliche Unterschiede in 
der formellen Ordnung der Finanzwirtschaft von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien nicht 
bestehen, daß also ein Vergleich der Regierungsentwürfe für die Staatsausgaben unbedenklich vorgenommen 
werden könnte. Durchweg handelt es sich um die Form des Exekutivbudgets, es ist also die Verantwortung 
für die Aufstellung und für die Ausführung des Haushaltplanes der Exekutivgewalt übertragen, Gleich- 
förmig ist ferner der äußere Verlauf: Vorbereitung durch die Exekutive, Vorlage, parlamentarische Be- 
handlung — die sachliche Aussprache in Ausschüssen, die politische Entscheidung im Plenum — 
Bewilligung, Ausführung durch die Exekutive, Kontrolle durch das Parlament. 
1
	        

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Die Paumgartner von Nürnberg Und Augsburg. Verlag von Duncker & Humblot, 1919.
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