Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Tarifvertrag über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der sämtlichen Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Tarifvertrag über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der sämtlichen Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins

Monograph

Identifikator:
1763753433
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-144285
Document type:
Monograph
Title:
Tarifvertrag über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der sämtlichen Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Sieben Stäbe Verlags- und Druckereigesellschaft m. b. H.
Year of publication:
[1926]
Scope:
16 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
§ 8. Nachträgliche Ansprüche
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Tarifvertrag über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der sämtlichen Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins
  • Title page
  • § 1. Geltungsbereich des Vertrages
  • § 2. Einstellung
  • § 3. Arbeitszeit
  • § 4. Urlaub
  • § 5. Einteilung der Angestellten
  • § 6. Eingruppierung
  • § 7. Gehaltszahlung in Krankheitsfällen
  • § 8. Nachträgliche Ansprüche
  • § 9. Kriegsteilnehmer
  • § 10. Zeugnisausstellung
  • § 11. Sonderabmachungen
  • § 12. Konkurrenzklausel
  • § 13. Schlichtung von Streitigkeiten
  • § 14. Dauer des Vertrages
  • § 15. Verbindlichkeitserklärung
  • Geschäftsordnungvon Verfahrensvorschriften für die gemäß § 13 des Tarifvertrages über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der sämtlichen Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins vorgesehenen Schiedsgerichte

Full text

88. 
Nachträgliche Ansprüche. 
(657) Angestellte, die nach Ablauf der Geltungsdauer einer vereinbarten 
Behaltstafel, aber vor Abschluß einer neuen Vereinbarung aus einem Unter— 
nehmen ausscheiden, haben Anspruch auf das Gehalt nach der neuen Gehalts— 
tafel vom Tage des Inkrafttretens der Vereinbarung, frühestens jedoch vom 
Tage des Ablaufs der alten Gehaltstafel. 
(58) Der Angestellte muß aber seinen Anspruch innerhalb einer Woche 
nach dem Tage seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bei seinem Arbeit— 
geber geltend machen. Hierbei genügt es, wenn der Angestellte beim Austritt 
erklärt, daß er den Anspruch auf eventuell eintretende rückwirkende tarifliche 
— erhebt. Ausgenommen ist der Fall der begründeten fristlosen Ent— 
lassung. 
(59) Während der Dauer des Angestelltenvertrages etwa aus diesem 
Rahmenvertrag oder der Gehaltstafel geltend zu machende Ansprüche können 
mit rückwirkender Kraft nur für die Dauer von drei Monaten erhoben werden. 
(60) Ausscheidende Angestellte können Ansprüche aus diesem Rahmen- 
bertrag oder der Gehaltstafel nur innerhalb der Kündigungsfrist mit rechts— 
gültiger Kraft geltend machen, unbeschadet Absatz 2. 
(61) Können der Angestellte bzw. die Angestelltenvertretungen den 
Nachweis führen, daß der Angestellte bzw. die Angestelltenvertretung ohne 
Verschulden die Ansprüche nicht rechtzeitig geltend machen konnten, so kommt 
die in Abs. 2 und 4 genannte zeitliche Einschränkung nicht in Frage. 
89. 
Kriegsteilnehmer. 
(62) Für alle Verhältnisse, deren Regelung von der Dauer der Berufs- 
ätigkeit abhängig gemächt wird, rechnet Krieasheeresdienst, durch den die 
Berufstätigkeit unterbrochen ist, als solsche. 
810. 
Zeugnisausstellung. 
(63) Bei Kündigung hat der Angestellte Anspruch auf Ausstellung eines 
oorläufigen Zeugnisses am Kündigungstage. Angaben im Zeugnis über Zu— 
zehörigkeit und Tätigkeit in Angestelltktenvertretungen sind nicht zulässig. Beim 
Ausscheiden des maßgebenden unmittelbaren Vorgesetzten aus der Firma ist 
dem Angestellten auf Verlangen ein Zeugnis auszustellen. Unter den maß— 
en Vorgesetzten ist in kleineren Firmen auch der Geschäftsinhaber zu 
herstehen: 
(64) Ehrenwörtlich e 
mzulässig. 
811. 
Sonderabmachungen. 
Abmachungen über das 
Angestelltenverhältnis sind 
812. 
Konkurrenzklausel. 
(65) Für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie Meister 
zelten in bezug auf die Wettbewerbsabrede die Bestimmungen des Handels— 
zesetzbuches. Bei technischen Angestellten und Meistern kann der Arbeitgeber 
edoch bei der Kündigung oder, falls diese durch den Angestellten erfolgt, spätestens 
wei Wochen nachher erklären, ob er auf die Sperrverpflichtung ganz oder 
teilweise verzichtet. Im Falle der völligen Verzichterklärung hat der Angestellte 
keinen Anspruch auf Zahlung von Karenzentschädiguna. Ein späterer Berzicht
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Tarifvertrag Über Die Gehalts- Und Arbeitsbedingungen Der Sämtlichen Angestellten Der Chemischen Industrie Groß-Berlins. Sieben Stäbe Verlags- und Druckereigesellschaft m. b. H., 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.