Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Tarifvertrag über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der sämtlichen Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Tarifvertrag über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der sämtlichen Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins

Monograph

Identifikator:
1763753433
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-144285
Document type:
Monograph
Title:
Tarifvertrag über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der sämtlichen Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Sieben Stäbe Verlags- und Druckereigesellschaft m. b. H.
Year of publication:
[1926]
Scope:
16 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
§ 13. Schlichtung von Streitigkeiten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Tarifvertrag über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der sämtlichen Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins
  • Title page
  • § 1. Geltungsbereich des Vertrages
  • § 2. Einstellung
  • § 3. Arbeitszeit
  • § 4. Urlaub
  • § 5. Einteilung der Angestellten
  • § 6. Eingruppierung
  • § 7. Gehaltszahlung in Krankheitsfällen
  • § 8. Nachträgliche Ansprüche
  • § 9. Kriegsteilnehmer
  • § 10. Zeugnisausstellung
  • § 11. Sonderabmachungen
  • § 12. Konkurrenzklausel
  • § 13. Schlichtung von Streitigkeiten
  • § 14. Dauer des Vertrages
  • § 15. Verbindlichkeitserklärung
  • Geschäftsordnungvon Verfahrensvorschriften für die gemäß § 13 des Tarifvertrages über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen der sämtlichen Angestellten der chemischen Industrie Groß-Berlins vorgesehenen Schiedsgerichte

Full text

Enisprechend ist au verfahren, wenn das Schiedsgericht die Beeidigung eines Leugen 
der Sachverstündigen sur Herbeiführung einer walirheitssgemäßen Außerung für 
nomwendig erachtet. Die durch die Rechtshilfe enstehenden baren Auslagen sind 
lem Ceriücht xu ersetsen; 88 77. 79 des Gerichtssostengesetaes sinden entsprechende 
Inuendung. 
(80) Der Parteieid ist im Schiedsgerichtsverfahren cusgeschlossen. 
(31) Ein vor dem Schiedsgeérichte geschlossener Vergleich ist unter Angabe des 
Tages seines ZLustandehommens von den Streitparteien und den Mitgliedern des 
Schiedsgerichts zu unterschreiben. Er ist stempelfrei. 
(82) Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages seiner Fällung von den 
Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterschreiben und mußß schriftlich begründet 
werden, sowéit die Parteien nicht auf schriftliche Begründung ausdrücklich ver- 
zichten. Eine vom Verhandlungsleiter unterschriebene Ausfertigung des Schieds- 
pruches ist jeder Streitnartei æuaustellen. Die Tustellung hunn durch eingescliriebenen 
Brief erfolgen. 
(83) Der Schiedsspruch hat unter den Parteien dieselben Wirkungen, wie ein 
rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichts. Er ist stempelfrei. 
(80) Die Luangsvollstreckung findet aus dem Schiedsspruch oder aus einem 
hor dem Schiedsgerichte geschlossenen Vergleich nur statt, wenn der Schiedsspruch 
oder der Vergleich von dem Vorsitszenden des Arbeitsgerichts, das für die Geltend- 
nachung der Ansprũche xustündig vwäre, für vollsstreckbar erklärt worden ist. 
65) 2. Auf Gesamtstreitigkeiten finden die Bestimmungen über Einzel⸗ 
treitigkeiten Ziffer lI, Absatz 3517, sinngemäße Anwendung. 
(86) Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts unter einem unparteiischen 
Vorfitzenden kann bei Gesamtstreitigkeiten jede Partei innerhalb einer Woche 
aach dem Verhandlungstage Einspruch erheben. 
(87) Im letzteren Falle wird ein neues Schiedsgericht gebildet unter 
einem neuen unparteiischen Vorsitzenden, über dessen Person eine Verständigung 
von Fall zu Fall zwischen den Parteien herbeizuführen ist. Mangels einer 
Verständigung soll das Reichsarbeitsministerium um Ernennung des Un— 
varteiischen gebeten werden. 
(88) Außerdem soll von jeder Vertragspartei ein vierter Beisitzer gestellt 
werden, der nicht der chemischen Industrie angehört. —1 
(89) Diese Berufunasinstanz entscheidet endgültig und für beide Teile 
dindend. 
(90) Wenn eine Entscheidung eines Schiedsgerichts in paritätischer 
Zusammensetzung zustande kommt, so ist diese Entscheidung in iedem Falle 
endgültig und bindend. 
001) Wenn in einem Schiedsgericht unter einem unparteiischen Vor— 
sitzenden und mit sechs Beisitzern kein Vorschlag mit Stimmenmehrheit zustande 
commt, so, soll gegebenenfalls ein von dem Unparteiischen gemachter Vorschlaqg 
als Spruch im Sinne der Vertragsbestimmungen gelten. 
(627). Bei dem Berufungs⸗Schiedsgericht muß dieser Vorschlag des 
Anvarteiischen mindestens von einem der vierten Beisitzer gebilligt sein. 
65)) Die Entscheidung der tariflichen Schiedsgerichte in Gesamtgehalts⸗ 
ragen kann sich stets nur auf die in der Gehaltstabelle zahlenmäßig aufgeführten 
Behälter erftrecken. Ein Zwang, die in der Gehaltstafel zahlenmäßig aufge— 
führten oberen Nichtgehälter in gleichem oder stärkeren prozentualen Ausmaß 
wie die Gruppenanfanasgehälter zu erhöhen, kann iedoch nicht ausgesprochen 
tverden 
8 14. 
Dauer des Vertrages. 
0) Der Rahmenvertrag läuft vom 1. Januar 1926 bis auf weiteres und 
ist mit zweimonatiger Kündigunagsfrist erstmalig zum 31. Auaust 1926 kündbar.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Tarifvertrag Über Die Gehalts- Und Arbeitsbedingungen Der Sämtlichen Angestellten Der Chemischen Industrie Groß-Berlins. Sieben Stäbe Verlags- und Druckereigesellschaft m. b. H., 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.