Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Monograph

Identifikator:
1764228618
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-143224
Document type:
Monograph
Title:
Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Handelsvertret. der UdSSR in Deutschland
Year of publication:
[1926]
Scope:
215 S
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken
  • Title page
  • Contents
  • I. Außenhandel
  • II. Konzessionen
  • III. Binnenhandel
  • IV. Industrie
  • V. Finanz- und Kreditwesen
  • VI. Verkehrswesen
  • VII. Post und Telegraphie
  • VIII. Konsulate und Ein- und Ausreiseformalitäten
  • IX. Die Handelsverträge der UDSSR

Full text

Vernehmung), eine Zwangsvollstreckung oder eine andere Handlung amt- 
lichen Zwanges vorgenommen werden, so ist hiervon der an dem Hafen- 
ort oder in dessen Nähe wohnhafte und daselbst mit der Wahrnehmung 
der Interessen des Flaggenstaates betraute Generalkonsul, Konsul oder 
Vizekonsul unter genauer Angabe der Stunde zu benachrichtigen und 
zur Anwesenheit einzuladen. Erscheint weder der Konsularbeamte noch 
ein von ihm abgeordneter Vertreter, so kann die Amtshandlung in seiner 
Abwesenheit vorgenommen werden. Ist Gefahr im Verzug oder wohnt 
der Konsularbeamte nicht in dem Hafenort oder in dessen Nähe, so kann 
die Amtshandlung ohne vorgängige Benachrichtigung des Beamten vor- 
genommen werden; doch ist ihm tunlichst bald davon Nachricht zu geben 
Dabei sind die Gründe anzugeben, aus denen eine frühere Benachrich- 
tigung unterblieben ist. | 
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung, wenn 
Mitglieder der Schiffsbesatzung an Land vor den Behörden des Hafen- 
orts vernommen werden sollen oder sonst Erklärungen abzugeben haben. 
es sei denn, daß die Anwesenheit des Konsularbeamten mit den Lan- 
desgesetzen in Widerspruch stehen würde, oder daß es sich um Ver- 
richtungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere um Verkla- 
rungen handelt, die auf Antrag eines Mitgliedes der Schiffsbesatzung 
vorgenommen werden. 
Eine Benachrichtigung des Konsularbeamten unterbleibt bei Schiffs- 
besuchen, die im zollamtlichen oder paß- oder gesundheitspolizeilichen 
Interesse oder aus Anlaß der Erhebung von Schiffsabgaben vorzu- 
nehmen sind. 
Artikel 25, 
Den Generalkonsuln und Vizekonsuln steht absschließlich die Auf- 
rechterhaltung der inneren Ordnung an Bord der Handelsschiffahrt trei- 
benden Schiffe ihres Landes zu; sie haben allein die Streitigkeiten 
zwischen den Mitgliedern der Besatzung zu schlichten, insbesondere 
solche, die sich auf die Heuer und die Erfüllung gegenseitiger Verpflich- 
tungen beziehen. 
Die Landesbehörden dürfen bei Ausschreitungen an Bord der 
Schiffe nur dann eingreifen, wenn solche geeignet sind, die Ruhe oder 
öffentliche Ordnung im Hafen oder am Lande zu stören, oder wenn eine 
nicht zur Schiffbesatzung gehörende Person beteiligt ist. 
In anderen Fällen haben die Landesbehörden sich darauf zu be 
schränken, den Konsularbeamten und, falls ein solcher nicht zur Stelle 
ist, dem Kapitän auf Verlangen Beistand zu gewähren. 
Artikel 26, 
Die Generalkonsuln, Konsuln und Vizekonsuln können die Mit- 
glieder der Besatzung‘ von Kriegs- oder allen sonstigen Schiffen ihres 
Landes, die von diesen Schiffen entwichen sind, oder sich eigenmächtig 
fernhalten, an Bord führen oder festnehmen lassen, um sie an Bord oder 
nach dem Flaggenstaate zu senden. 
Zu diesem Zwecke haben sie sich schriftlich an die Ortsbehörden 
zu wenden und durch amtliche Urkunden, insbesondere durch beglaubigte 
Auszüge aus der Musterrolle, nachzuweisen, daß die Person, deren
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Führer Durch Die Wirtschaft Der Union Der Sozialistischen Sowjet-Republiken. Handelsvertret. der UdSSR in Deutschland, 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.