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Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

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Bibliographic data

fullscreen: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Monograph

Identifikator:
1764228618
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-143224
Document type:
Monograph
Title:
Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Handelsvertret. der UdSSR in Deutschland
Year of publication:
[1926]
Scope:
215 S
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken
  • Title page
  • Contents
  • I. Außenhandel
  • II. Konzessionen
  • III. Binnenhandel
  • IV. Industrie
  • V. Finanz- und Kreditwesen
  • VI. Verkehrswesen
  • VII. Post und Telegraphie
  • VIII. Konsulate und Ein- und Ausreiseformalitäten
  • IX. Die Handelsverträge der UDSSR

Full text

S00 Stück Schweine eingeführt werden; an tierischen Produkten zube- 
reitetes Schweinefleisch, geschlachtetes Geflügel, Därme, Häute, Hufe, 
Knochen, Wolle, Haare, Borsten, Federn usw. in bestimmter Verarbei- 
lung und Verpackung, Auch für die hiernach zugestandene Einfuhr sind 
noch besonders erschwerende Bedingungen gestellt: für Schweine 
Einfuhr nur über Seehäfen; für lebendes Geflügel Einfuhr nur über ge- 
wisse Grenzübergangsstellen nach vorheriger Verständigung der 
deutschen Veterinärbehörden; bei zubereitetem Fleisch, Häuten und 
Därmen besondere Zeugnisse der russischen Veterinärärzte über die 
Seuchenfreiheit der einzelnen Tiere, von denen die Produkte stammen. 
Unter Hinweis auf die dauernde gründliche Verbesserung der Veterinär- 
verhältnisse in der Sowjetunion ist eine Änderung dieser Bestimmungen 
im Laufe der Zeit anzustreben, 
Das Eisenbahnabkommen präzisiert im einzelnen die Meist- 
begünstigung für die Beförderung von Gütern und Personen des einen 
vertragschließenden Teiles auf den Verkehrswegen des anderen Teiles, 
Das Seeschiffahrtsabkommen, das, zum Teil im An- 
schluß an den alten deutsch-russischen Handels- und Schiffahrtsvertrag 
aus dem Jahre 1894, die gegenseitigen Beziehungen in der Frage der 
Seeschiffahrt ausführlich und gründlich regelt und ordnet, sichert prin- 
zipiell den Schiffen jedes der beiden Teile und ihren Ladungen Inländer- 
behandlung oder Meistbegünstigung. Die früher nur russischen Schiffen 
zustehende große und kleine Küstenschiffahrt wird auch den deutschen 
Seeschiffen freigegeben. Die Benutzung von Schiffen des einen Teiles 
für Warentransporte des anderen Teiles darf, entsprechend dem Wunsch 
der deutschen Unterhändler, durch Gesetze oder behördliche Verfü- 
gungen keine Einschränkungen erleiden, Im Interesse der Fischerei 
wird eine wissenschaftliche Untersuchung über die Biologie der Nutz- 
fische in den nördlichen Gewässern der UdSSR. und gemeinsamer 
Schutz des Fischbestandes dieser Gewässer in Aussicht genommen. Die 
praktische Bedeutung dieser Bestimmung erhellt aus der bereits erfolg- 
ten Erteilung einer Konzession an den Verband der Deutschen Hochsee- 
fischereien, die der deutschen Hochseefischerei das Recht gibt, in diesen 
Gewässern die Fischerei auszuüben. Die besonderen Vorrechte, die die 
nationale Flotte, Fischerei und kleine Tonnage genießen, — das natio- 
nale Regime — hat für den Kontrahenten keine Geltung, 
Das Steuerabkommen hat vor allem den Zweck, eine Doppel- 
besteuerung der in beiden Ländern tätigen Unternehmungen zu verhin- 
dern. Die gegenseitige Inländerbehandlung in allen Steuer- und Ge: 
bührenangelegenheiten ist als Prinzip festgelegt, Die Inländerbehand- 
lung steht privaten Unternehmungen in beiden Ländern ebenso zu, wie 
staatlichen und solchen mit Beteiligung des Staates. Grundstücke und 
Grundstückseinkommen sollen nur in dem Lande zu den direkten 
Steuern herangezogen werden, wo die Liegenschaft sich befindet, jeder 
Gewerbebetrieb nur in dem Lande, wo eine Betriebsstätte zur Ausübung 
eines stehenden Gewerbes unterhalten wird. An Stelle der Besteuerung 
kann mit Zustimmung der betreffenden Steuerpflichtigen durch die 
Finanzbehörden des betreffenden ‚Staates auch eine Pauschalabfindung 
festgesetzt werden.
	        

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Führer Durch Die Wirtschaft Der Union Der Sozialistischen Sowjet-Republiken. Handelsvertret. der UdSSR in Deutschland, 1926.
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