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Bibliographic data

Object: Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe

Monograph

Identifikator:
176840707X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-149526
Document type:
Monograph
Title:
Die obligatorische Krankenversicherung
Place of publication:
Genf
Publisher:
Internationales Arbeitsamt
Year of publication:
1927
Scope:
892 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Allgemeine Einleitung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe
  • Title page
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z
  • Index

Full text

irrai 
Drachenblut 
90 
Drogen 
Ölpflanze ziemlich häufig angebaut, sichere und 
ergiebige Erträge gibt, nicht von Insekten leidet 
und Kälte verträgt und daher zeitig im Frühjahr 
gesät werden kann. Die Pflanze hat einen ecki 
gen rauhen Stengel, lange Trauben kleiner, blaß 
gelber Blüten und bimförmige Schötchen mit 
länglich dreieckigen, rötlichen Samen. Nach der 
Ernte (im August) werden die Pflanzen auf 
Haufen getrocknet, und dann die Samen aus 
gedroschen. Aus den letzteren gewinnt man das 
Dotteröl, welches anfänglich etwas bitter 
schmeckt, nach einiger Zeit aber durch Abklären 
zu Speiseöl tauglich wird. Es hat ein spez. Gew. 
von 0,9228, und wird im Gemisch mit Rüböl 
meist zu Leuchtzwecken und als trocknendes Öl 
zu Firnissen gebraucht. Der Anbau des D. wird 
hauptsächlich in den Niederlanden, aber auch 
in mehreren Gegenden Deutschlands, Belgiens, 
Österreichs und der Türkei betrieben. 
Drachenblut (lat. Sanguis draconis, Rcsina 
draconis, frz. Sang dragon, engl. Dragons blood). 
Unter diesem Namen sind spröde, geruch- und 
geschmacklose, dunkel blutrote, gepulvert lebhaft 
zinnoberrot erscheinende Harze im Handel, von 
denen hauptsächlich folgende Sorten unterschie 
den werden; 1. Echtes D. von Daemonorops 
Draco, aus Ostindien. Das Harz wird teils durch 
freiwilliges Ausfließenlassen, teils durch Anritzen 
der Früchte gewonnen und bildet braunschwarze, 
in Palmblätter eingeschlagene Massen, die ein 
dunkelrotes Pulver geben. 2. Kanarisches D. 
von Dracaena Draco, ein dunke.rotes Harz, 
welches nur noch wenig im Handel ist. 3. Ame 
rikanisches oder Cartagena D. von Ptero- 
carpus Draco ähnelt mehr dem Kino. Außer 
dem D. in Blöcken, Sanguis draconis in 
massis, hat man noch eine feinere Sorte, S. d. 
in bacillis, ca. 25—30 cm lange in Palmblätter 
eingewickelte Stangen. Gutes D. soll sich in Wein 
geist und Äther leicht lösen und wird als Zusatz 
zu Pflastern sowie zum Färben von Lacken und 
Polituren benutzt. 
Drachenquelle bei Honnef enthält in 1000 
Gewichtsteilen: 2,0083g Natriumkarbonat, 0,2893g 
Kalziumbikarbonat, 0,9736 g Magnesiumbikarbo 
nat, 0,0054 g Ferrobikarbonat, 1,9516 g Natrium 
chlorid, 0,1447 g Kaliumsulfat, 0,3009 g Natrium- 
sulfat, 0,0202 g Kieselsäure und 1,8590 g freie 
Kohlensäure. 
Dragees (Zuckerschrot) bestehen aus mit 
einer Zuckerhülle umgebenen Mandeln,, Nuß 
kernen, Anis-, Fenchel-, Koriander- oder Kümmel 
samen. Größe und Form sowie Art der übrigen 
Zutaten (ätherische Öle, Gewürze, Fruchtsäfte, 
Farbstoffe) sind sehr mannigfaltig. 
Drogen (Droguen, Dog eriewaren, frz. Dro- 
gues, engl. Drugs). Unter dem Namen D., der 
von dem holländischen ,,droog“ (engl, dry, platt 
deutsch drög, d.h. dürr) abstammen soll und nach 
Pöschl trocken erscheinende Waren aus demTier- 
und Pflanzenreiche bezeichnet, faßt man j.tzt alle 
diejenigen Naturprodukte zusammen, welche zu 
medizinischen und technischen Zwecken benutzt 
werden und Handelsartikel der Apotheker und Dro 
gisten bilden. ImLaufe derZeit hat sich derBegriff 
des Wortes D. erweitert, so daß man jetzt nicht 
nur Rohprodukte dazu rechnet, sondern auch Zu 
Bereitungen und Stoffe, die zu anderen als medizi 
nischen Zwecken dienen. Die Händler mit D. 
führen in der Regel zugleich auch Chemika 
lien (s. d.). Als Drogen im engeren Sinne gelten 
namentlich Teile von Pflanzen und Rohstoffe des 
Pflanzenreichs, welche teils von wildwachsend.n, 
teils von zu diesem Zwecke angebauten Pflanzen 
gesammeltwerden. DieEinsammlung muß zu einer 
Zeit stattfinden, zu welcher die letzteren am reich 
sten an wirksamen Bestandteilen sind, und welche 
für die einzelnen Pflanzen verschieden sind. Im 
allgemeinen läßt sich jedoch sagen, daß Kräuter 
kurz vor oder während der Blüte, Blüten bei der 
Entfaltung, Früchte und Samen im völlig aus 
gereiften Zustande, Wurzeln während der Vege 
tationsruhe, Rinden am Schlüsse oder vor Beginn 
derselben den größten Gehalt an wirksamen Be 
standteilen besitzen. Von diesen Regeln gibt es 
aber Ausnahmen. So sind z. B. die Lavendel 
blüten und die Blüten des Gewürznelkenbaumes 
im unaufgeblühten Zustande aromatischer als 
im aufgeblühten, die unreifen Pomeranzenfrüchte 
enthalten mehr Bitterstoff als die reifen, die 
Schierlingssamen sind vor der Reife am a'kaioid 
reichsten. Auch das Alter der Pflanzen, die 
Bodenbeschaffenheit und das Klima sind von Ein 
fluß auf die Menge der wirksamen Bestandteile. 
So ist z. B. die Wurzel von Taraxacum auf dürf 
tigem Boden viel bitterer als auf fettem, aroma 
tische Kräuter entwickeln sich auf sonnigen Berg 
abhängen viel duftiger als im Talgrunde, und 
der aus seiner asiatischen Heimat nach Europa 
verpflanzte Hanf verliert hier seine narkotischen 
Eigenschaften fast ganz. Einen sehr bedeutenden 
Einfluß übt auf manche Pflanzen die Kultur aus. 
So ist bekannt, daß die Zichorienwurzel bei der 
Kultur ihre Bitterkeit verliert, daß im Garten 
gezogenes Aconitum nur noch sehr schwach 
giftig wirkt, und daß im Gegenteil die China 
bäume durch die Kultur viel alkaloidreichere 
Rinden liefern als die wildwachsenden. Alle diese 
Verhältnisse sind, soweit es möglich war, bei Be 
sprechung der einzelnen D. berücksichtigt wor 
den. Der Großhandel mit D. und Chemikalien 
ist keinen Beschränkungen unterworfen, dagegen 
ist der Kleinhandel mit diesen Waren insofern 
beschränkt, als einige derselben von den Dro 
gisten als Arzneimittel nicht verkauft werden 
dürfen, und in den Apotheken auch nur nach 
ärztlicher Verordnung. Andere D. können zwar 
von den Apothekern auch ohne ärztliche Ver 
ordnung verkauft werden, nicht aber von den 
Drogisten. Handelt es sich um die Verwendung 
von giftigen Drogen, Chemikalien und Zuberei 
tungen zu einem erlaubten gewerblichen, wirt 
schaftlichen, wissenschaftlichen oderkünstlerischen 
Zwecke, dann sind die von den Behörden zu 
gelassenen Gifthandlungen zum Verkaufe berech 
tigt. Diese Genehmigung zum Gifthandel wird 
auch Drogisten erteilt, die Apotheker brauchen 
sie nicht, müssen aber bei der Abgabe solcher 
Artikel im Handverkaufe die gleichen Vorschrif 
ten beobachten. Den Drogisten ist gestattet, 
eine Anzahl Arzneimittel auch als „Heilmittel“ 
an das Publikum abzugeben. Siehe die als An 
hang abgedruckte „Verordnung betreffend 
den Verkehr mit Arzneimitteln“. Alle übri 
gen zusammengesetzten und gemischten Arznei 
mittel dürfen als „Heilmittel“ von Drogisten und 
Kaufleuten im Kleinhandel an das Publikum 
nicht abgegeben werden. Auch die in dem Ver
	        

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Merck’s Warenlexikon Für Handel, Industrie Und Gewerbe. G.A. Gloeckner, Verlag für Handelswissenschaft, 1919.
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