Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die obligatorische Krankenversicherung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

Monograph

Identifikator:
176840707X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-149526
Document type:
Monograph
Title:
Die obligatorische Krankenversicherung
Place of publication:
Genf
Publisher:
Internationales Arbeitsamt
Year of publication:
1927
Scope:
892 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Leistungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die obligatorische Krankenversicherung
  • Title page
  • Allgemeine Einleitung
  • Erster Teil. Das Anwendungsgebiet
  • Zweiter Teil. Leistungen
  • Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
  • Vierter Teil. Die Versicherungsträger
  • Fünfter Teil. Das Streitverfahren, Rechtsverletzungen und Strafen
  • Sechster Teil. Die Krankenversicherung der Ausländer
  • Contents

Full text

206 ZWEITER TEIL 
der Gefahr der Verschlimmerung seines Gesundheitszustands 
ausüben kann. Es genügt, wenn die Arbeitsunfähigkeit die bisher 
für gewöhnlich von dem Versicherten ausgeübte Tätigkeit betrifft, 
ohne dass ihm zugemutet werden kann, zu einer andern gelohnten 
Berufstätigkeit überzugehen. Auf der anderen Seite ist es ohne 
Bedeutung, ob die Arbeitsunfähigkeit eine völlige oder teilweise 
ist, vorausgesetzt, dass sie den Kranken unter der Gefahr, sich 
einer Verschlimmerung des Uebels auszusetzen, an der Verrichtung 
Jer Arbeit hindert. Die Verwaltungsübung, die sich auf Richtlinien 
der Zentralbehörden und auf die Rechtsprechung aufbaut, begegnet 
in dieser Hinsicht anscheinend keinen grossen Meinungsverschie- 
denheiten. Als Beispiel sollen hier die in Deutschland und in 
Grossbritannien geltenden Unterscheidungsmerkmale angeführt 
werden. 
In Deutschland ‚liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Er- 
krankte nicht oder doch nur mit Gefahr, seinen Zustand zu ver- 
schlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit 
nachzugehen. Sie wird durch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, 
diesen Erwerb durch Uebergang zu einer andern Berufstätigkeit 
zu gewinnen, auch wenn eine solche Tätigkeit den Kräften und 
Fähigkeiten des Versicherten entspricht und ihm unter billiger 
Berücksichtigung seiner Ausbildung und des Berufs, den er seither 
ausgeübt hat, zugemutet werden kann !“. . 
Nach der Rechtsprechung genügt es, dass eine Gefahr, die 
Krankheit zu verschlimmern, besteht, vorausgesetzt, dass diese 
Verschlimmerung in absehbar naher Zeit zu gewärtigen ist. Von 
dem Kranken kann nicht verlangt werden, dass er eine seinem 
Berufe fremde Beschäftigung übernimmt. Die Arbeitsunfähigkeit 
besteht auch, wenn der Versicherte unter. Umständen auf dem 
allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden könnte. 
In Grossbritannien wird der Versicherte als erwerbsunfähig 
betrachtet, wenn ein Arbeitsversuch eine ernsthafte Schädigung 
seiner Gesundheit herbeiführen würde. Auch wenn eine Person, 
die für vorübergehend. unfähig erachtet wird, ihre Berufstätigkeit 
fortzusetzen, nicht notwendigerweise für eine andere Arbeit 
ungeeignet ist, so gilt sie doch als erwerbsunfähig, sofern es 
wahrscheinlich ist, dass sie ihre frühere Beschäftigung bald wieder 
aufnehmen kann? Kurz zusammengefasst, es ist für die Frage, 
ob eine Arbeitsunfähigkeit von kurzer Dauer vorliegt, die normale 
1 Begründung zur Reichsversicherungsordnung, Seite 155, 156. 
2 Handbuch für die anerkannten Kassen, 8 310, 311.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Index

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Statistik Der Evangelischen Liebestätigkeit (Halboffene Und Offene Fürsorge) Und Jugendarbeit. Wichern-Verl., 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.