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Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

Monograph

Identifikator:
176840707X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-149526
Document type:
Monograph
Title:
Die obligatorische Krankenversicherung
Place of publication:
Genf
Publisher:
Internationales Arbeitsamt
Year of publication:
1927
Scope:
892 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Leistungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

60 
Ein Staat mag für den Kriegsfall Auslandsgeld sparen, es ist dagegen 
sinnlos, wenn er Inlandsgeld spart, da es jederzeit gedruckt werden kann. Hin 
gegen vermehrt der Einzelne seine Ansprüche auf die Gütergesamtheit, wenn 
er Inlandsgeld anhäuft. Der Geldvorrat des Staates verhält sich gegenüber 
den Gütern der Menschheit so, wie der Vorrat des Individuums an Inlands 
geld zu den Gütern der Nation. Wenn wir den Weltkrieg ins Auge 
fassen, dessen Wirkungen auf die Gesellschaft ich immer wieder berühren 
werde, so verliert das Ansammeln von Gold seitens des Staates erheblich an 
Bedeutung. Der Weltkrieg ist ja unter anderem dadurch charakterisiert, daß 
er keine neutralen Staaten kennt. Wenn ein Staat also Waren erwerben 
will, die er zur Kriegsführung benötigt, so kann er sich nur an seine Bundes 
genossen wenden. Die Bundesgenossen eines Weltkrieges dürften aber wohl 
eine geschlossene Geldgemeinschaft bilden. Dafür sprechen auch Erfahrungen 
während des Balkankrieges. Es wurde zwischen Serbien und Bulgarien eine 
Konvention abgeschlossen, auf Grund deren die beiderseitigen Geldsorten gegen 
seitig anerkannt wurden. Diese Abmachung gestattete den Serben, vor Adria 
nopel serbisches Zeichengeld zu verwenden und trug dazu bei, den Goldschatz 
der Nationalbank Zu schützen. Bei Fehlen einer Konvention hätten die serbi 
schen Truppen in erster Reihe mit Goldfranken ausgerüstet werden müssen. 
Zwischen Serbien und Bulgarien war eine solche Konvention dadurch erleichtert, 
daß beide die Frankenwährung haben, aber das Fehlen einer gemeinsamen 
Währungseinheit bildet kein sonderliches Hindernis. Bei einer Konvention 
zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn z. B. würde die Mark wohl einer 
Krone und zwanzig Heller gleichgesetzt werden. Aber nicht nur die Zahlungen 
der Armee, auch alle übrigen Zahlungen zwischen eng verbündeten Staaten 
dürften im Kriegsfall, wenn die Kooperation eine sehr weitgehende ist, in 
ähnlicher Weise geregelt werden. Es kann auf diese Weise der Verkehr im 
Bereiche der verbündeten Staaten durch Zeichengeld erledigt werden, so 
daß im Kriegsfall unter Umständen sogar eine Verringerung des Goldverkehrs 
eintreten könnte. Als Zeichengeld kommt dabei in Frage: die minder 
wertige Münze, die ein Metallzeichen, die Note, die ein Papierzeichen, 
und das Girogeld, das ein Buchungszeichen repräsentiert. 
Wenn wir von der Emission neuer Geldmengen sprechen, handle es sich 
nun um vollwertiges Metallgeld, um metallisches, notales oder gírales Zeichen 
geld, so müssen wir wenigstens in großen Zügen uns ein Bild davon zu machen 
suchen, welche Geldmenge denn notwendig ist, um den Umsatz zu sichern. 
Nehmen wir zunächst an, eine bestimmte Preishöhe habe die Tendenz, zu ver 
harren, und die Geldzirkulation suche sich den Preisen anzupassen. Wir sehen 
dann bald ein, daß der Umsatz einer bestimmten Gütermenge durch ver 
schieden große Geldmengen in gleicher Weise erfolgen kann, wenn die zur 
Verfügung stehende Zeit beliebig groß werden darf. In Tabelle VII ist ange 
nommen, daß der von uns untersuchte Markt drei Personen A, B, C umfaßt, 
von denen jede eine Ware besitzt, die sie um 100 Kronen zu verkaufen bereit ist. 
Tabelle VII. 
Zirkulationszeit des Geldes 
Personen . 
A 
B 
C 
Waren . . 
a 
b 
c 
Preise • . 
100 
100 
100 
Fall I. 
Zirkulations 
zeit 1 
A 
B 
C 
ti 
t« 
a, 100 K 
b, 100 K 
b, 100 K 
c, 100 K 
c, 100 K 
a, 100 K
	        

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Die Handelskammern. Verlag von Georg Reimer, 1906.
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