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Die obligatorische Krankenversicherung

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Bibliographic data

fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

Monograph

Identifikator:
176840707X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-149526
Document type:
Monograph
Title:
Die obligatorische Krankenversicherung
Place of publication:
Genf
Publisher:
Internationales Arbeitsamt
Year of publication:
1927
Scope:
892 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Allgemeine Einleitung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die obligatorische Krankenversicherung
  • Title page
  • Allgemeine Einleitung
  • Erster Teil. Das Anwendungsgebiet
  • Zweiter Teil. Leistungen
  • Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
  • Vierter Teil. Die Versicherungsträger
  • Fünfter Teil. Das Streitverfahren, Rechtsverletzungen und Strafen
  • Sechster Teil. Die Krankenversicherung der Ausländer
  • Contents

Full text

ALLGEMEINE EINLEITUNG 
8] 
rung eines Bestandes an ärztlichen Gerätschaften, deren Benutzung 
durch Krankenversicherung und Invalidenversicherung gemeinsam 
erfolgen kann, Diese Erwägungen waren in den Staaten ent- 
scheidend, welche wie Bulgarien, das Königreich der Serben, 
Kroaten und Slowenen, Sowjetrussland und die Tschechoslowakei 
eine Zusammenfassung der verschiedenen Versicherungsträger 
in. Angriff nahmen. 
Aber wie auch immer die Organisation gestaltet sein mag: der 
Betrieb der Versicherung wird entweder einer Staatsbehörde oder 
Verwaltungskörpern übertragen, die von den Versicherten allein 
oder von den Versicherten, den Arbeitgebern und Behörden- 
vertretern verwaltet werden. 
Der Staatsbetrieb ist nicht häufig. Er besteht zurzeit nur in 
Bulgarien und teilweise in Japan (Versicherungsämter). Man kann 
übrigens annehmen, dass in diesen beiden Ländern der Staats- 
betrieb nur ein vorläufiger Zustand ist, der zu gegebener Zeit dem 
Betrieb durch die Beteiligten weichen wird. Dies wird dann der 
Fall sein, wenn. die Berufsorganisationen der Arbeitgeber und der 
Arbeitnehmer sowie der soziale Erziehungsstand der Arbeiter- 
massen. die Überantwortung des Versicherungsbetriebes an diese 
Kreise ermöglicht haben wird. 
Die Selbstverwaltung durch die Beteiligten ist fast überall ein- 
geführt. Sie scheint einen guten Versicherungsbetrieb zu gewähr- 
leisten und den Wünschen der Versicherten und der Arbeitgeber zu 
entsprechen. Diese vom Versicherungsträger unter Staatsaufsicht 
ausgeübte Betriebsart ist sehr anpassungsfähig, weil sie die Anwen- 
dung des gesetzlichen Schemas mit dem freien Spiel der privaten 
Initiative verbindet und so die Kassentätigkeit den bezirklichen 
oder örtlichen Sonderbedürfnissen anzugleichen gestattet. 
Die Selbstverwaltung ist in den Augen der Arbeitgeber und noch 
mehr in denen der Versicherten das notwendige Gegenstück der 
ihnen auferlegten Beitragsleistung. Sie macht die Versicherten für 
die Güte des Versicherungsbetriebes unmittelbar verantwortlich, 
erhöht dadurch ihr Verantwortlichkeitsgefühl und fördert die 
Verhütung eines Missbrauchs durch gegenseitige Überwachung. 
Sie vermittelt den Arbeitern das Gefühl der Solidarität und stellt 
30 ein wertvolles Mittel demokratischer Erziehung der Arbeiter- 
Massen dar. 
. Die Abgrenzung des Einflussbereichs . der einzelnen Gruppen 
ist ein schwieriges Problem. Seine Lösung schwankt bei den 
einzelnen Kassentypen und innerhalb der einzelnen. Länder. Die 
von den Arbeitern freiwillig gegründeten Hilfskassen werden
	        

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Reichstarifvertrag Für Das Deutsche Buchbindereigewerbe Und Verwandte Berufszweige (VDB-Tarif). 1928.
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