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Die obligatorische Krankenversicherung

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Bibliographic data

fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

Monograph

Identifikator:
176840707X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-149526
Document type:
Monograph
Title:
Die obligatorische Krankenversicherung
Place of publication:
Genf
Publisher:
Internationales Arbeitsamt
Year of publication:
1927
Scope:
892 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die obligatorische Krankenversicherung
  • Title page
  • Allgemeine Einleitung
  • Erster Teil. Das Anwendungsgebiet
  • Zweiter Teil. Leistungen
  • Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
  • Vierter Teil. Die Versicherungsträger
  • Fünfter Teil. Das Streitverfahren, Rechtsverletzungen und Strafen
  • Sechster Teil. Die Krankenversicherung der Ausländer
  • Contents

Full text

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 555 
ausschüsse und die „Deposit Contributors‘““ sowie für die Gläubiger oder 
Schuldner des Fonds. 
Die Art der Aufgaben und der Mechanismus dieser Bank soll nachstehend 
wie folgt beschrieben. werden. Zunächst wird der Tarıf der Prämien und 
der Reserven und die technischen Grundlagen, auf denen der Tarif errechnet 
worden ist, erörtert werden. Dann sollen die eigenen Fonds der Bank, 
aus denen sie die von ihr zu verteilenden Mittel entnimmt, besprochen und 
zum Schluss die Aufgaben der einzelnen Buchkonten untersucht werden, 
welche die wirklichen oder buchmässigen Übertragungen wiedergeben. 
Der Tarif 
Wie bereits oben gesagt, wird der Tarif für das Kapitaldeckungsver- 
jahren bei der Krankenversicherung nach Massgabe einer Morbiditäts- 
tafel, einer Sterbetafel und des Zinsfusses aufgestellt. Auf der gleichen 
Grundlage werden die Beiträge und die Reserven berechnet. 
Der ursprüngliche Tarif von 1912 wurde zunächst gesetzlich auf Grund 
vorläufiger Unterlagen festgesetzt. Der Bericht über die Durchführung des 
Gesetzes in den Jahren 1912 und 1913 hat dann für die Berechnung des 
bis 1926 gültigen Tarifs massgebende Unterlagen geliefert. 
Die angewandte Morbiditätstafel (Tafel des Joint Committee, Report 
for 1912—1913, 8. 583) ist die Tafel von Watson (Erfahrungen der ‚„„Man- 
chester Unity‘ 1893—1897 für die Gesamtheit der Gesellschaft), die in 
einzelnen Punkten abgeändert worden ist, um den durch das Gesetz einge- 
führten besonderen Vorschriften Rechnung zu tragen. 
„) Das Gesetz sieht keine Barunterstützung für die ersten drei Krank- 
heitstage vor, während diese in dem Ergebnis der ‚Manchester 
Unity“ mitberücksichtigt sind. Infolgedessen musste man die 
Sätze der Morbiditätstafel von Watson für die ersten sechs Monate 
der Krankheit etwas reduzieren. 
Für die Invalidität (Krankheiten, die sich über sechs Monate hinaus- 
ziehen) musste man zu Beginn der Versicherung eine besondere 
Tafel herstellen, denn die Tafel der „Manchester Unity“ betrifft 
eine alte Versicherungsgesellschaft, die unter ihren Invaliden Per- 
sonen zählt, die zu verschiedenen Zeitpunkten invalid geworden 
sind, während alle auf Grund der „National Insurance Act“ 
Versicherten. anfangs als voll arbeitsfähig anzusehen sind, weil sie 
wirklich in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, ge- 
standen. haben müssen. 
Die Versicherungsleistungen werden nach dem Gesetz in denjenigen 
Fällen der Arbeitsunfähigkeit nicht gewährt, in denen der „Work- 
men’s Compensation Act“ (Unfallentschädigungsgesetz) Anwendung 
findet. Dagegen wurde in der Periode von 1893-1897, die ungefähr 
mit dem gleichen Zeitpunkt abschliesst, in dem das erste Unfallent- 
schädigungsgesetz in Kraft trat, auch die Minderung der Arbeits- 
fähigkeit infolge Betriebsunfalls durch die Manchester Unity in der 
gleichen Weise entschädigt, wie jede durch Krankheit entstandene 
Minderung der Arbeitsfähigkeit. Aus diesem Grunde hätte man 
also die Sätze der Watsonschen Tafel nochmals herabsetzen müssen. 
Andererseits umfassen aber die auf Grund der National Act Ver- 
sicherten. zweifellos eine bedeutend grössere Zahl von schlechten 
Risiken als die Manchester Unity, so dass man annehmen konnte, 
dass sich diese beiden schwer schätzbaren Momente gegenseitig 
annähernd aufheben würden und daher die Tafel der Manchester 
Unity, obwohl‘ sie eine Anzahl von Unfallerkrankten mitumfasst, 
als ein annehmbarer Massstab für die Erkrankungshäufigkeit der 
versicherungspflichtigen Bevölkerung dienen könnte. 
Ferner hat man zu den in der obenerwähnten Weise abgeänderten 
Sätzen der Erkrankungs- und Invaliditätshäufigkeit der Watson- 
schen Tafel noch einen einheitlichen Aufschlag hinzugerechnet, um 
den verschiedenen Verhältnissen der Versicherungsgesellschaften 
und auch einer etwaigen Zunahme der entschädigten Krankheits- 
1
	        

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Die Obligatorische Krankenversicherung. Internationales Arbeitsamt, 1927.
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