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Die obligatorische Krankenversicherung

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Bibliographic data

fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

Monograph

Identifikator:
176840707X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-149526
Document type:
Monograph
Title:
Die obligatorische Krankenversicherung
Place of publication:
Genf
Publisher:
Internationales Arbeitsamt
Year of publication:
1927
Scope:
892 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die obligatorische Krankenversicherung
  • Title page
  • Allgemeine Einleitung
  • Erster Teil. Das Anwendungsgebiet
  • Zweiter Teil. Leistungen
  • Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
  • Vierter Teil. Die Versicherungsträger
  • Fünfter Teil. Das Streitverfahren, Rechtsverletzungen und Strafen
  • Sechster Teil. Die Krankenversicherung der Ausländer
  • Contents

Full text

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 581 
Die gesetzlichen Vorschriften in dieser Hinsicht sind naturgemäss 
durch das Streben nach leichter Flüssigmachung, nach Sicher- 
heit und nach Zinsertrag beherrscht. Da es nicht wohl möglich 
ist, diese drei Bedingungen zugleich und in vollem Umfang zu 
erfüllen, so zerlegt man im: allgemeinen die unterzubringenden 
Kapitalien in mehrere ungleiche Teile, von denen, jeder für sich; 
vorzugsweise einer der Bedingungen auf Kosten der beiden 
anderen Genüge. leistet. 
Das Streben nach leichter Flüssigmachung führt insbesondere 
dazu, die Anlage in Grundstücken einzuschränken und manchmal 
völlig auszuschliessen. Diese Beschränkung oder Ausschliessung 
rechtfertigt sich ausserdem durch die Veränderlichkeit des Zins- 
ertrages und die Tatsache, dass die Grundstücke keinen Kurs 
haben. Indessen werden wir später darauf hinweisen, dass sich 
die Meinungen über diesen Gegenstand während der letzten 
Jahre geändert haben. 
Übrigens verhält es sich‘ ebenso inbezug auf die Sicherheit. 
In den ältesten Gesetzgebungen ist es das Bedürfnis nach Sicherheit, 
das bei weitem überwiegt. Die zuerst aufgestellten Grundsätze, 
die nur zu oft ohne irgendeine Verbesserung bis zur Jetztzeit in 
Kraft erhalten wurden, wiederholen lediglich diejenigen, die 
beinahe überall auch heute noch die Anlegung von Mündelver- 
mögen beherrschen. Die Sozialversicherung befand sich damals in 
finanzieller Hinsicht unter Vormundschaft. Mit offenbarem 
Widerstreben hatte der Gesetzgeber sich manchmal entschlossen, 
neben staatlichen oder staatlich verbürgten Werten sowie hypothe- 
karischen Anlagen einen ganz geringen Bruchteil der verfügbaren 
Mittel für andere Verwendungen freizugeben. Unter dem 
Druck der Verhältnisse haben sich die Anschauungen gewandelt. 
Auf der einen Seite wurde in dem Masse, in dem neue Zweige der 
Sozialversicherung entstanden. und ihr Anwendungsgebiet sich 
ausdehnte, die Menge der unterzubringenden Kapitalien bedeu- 
tender, und man wurde sich mehr der Unzuträglichkeit bewusst, die 
vom Nationaleinkommen ersparten Summen dem Kreislauf der 
Gütererzeugung gänzlich zu entziehen. Auf der anderen Seite 
boten, wie sogleich dargetan werden wird, verschiedene gesetzgebe- 
rische Massnahmen, die eine soziale Bewirtschaftung im Auge 
hatten, neue Verwendungsmöglichkeiten, und zwar mit doppeltem 
Ertrage : Ertrag für die Versicherung selbst und Ertrag für den 
ganzen Volkskörper. Endlich hat der nach dem Kriege ein- 
getretene Umsturz der finanziellen Verhältnisse in Europa alle 
Voraussicht der Anhänger der mündelsicheren Anlagen überholt,
	        

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Die Obligatorische Krankenversicherung. Internationales Arbeitsamt, 1927.
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