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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
1774764512
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-160421
Document type:
Monograph
Author:
Nitsch, Harry http://d-nb.info/gnd/117023272
Title:
Das Hotel- und Gastgewerbe
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Floeder
Year of publication:
1928
Scope:
804 Seiten
Ill.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

IÖ2 
Sülzer zu Werl ihre Rechte vom Regalherrn, und zwar von Kaiser 
und Reich ab. Dies ergibt sich aus der Bestätigungsurkunde 1 Kaiser 
Siegismunds vom Jahre 1432, in welcher derselbe sagt: 
„So ward uns vorgebracht, unde geleget, unde darzu mit 
wahrhafftigen Kundschafften unterwieset, daß die Ehrsamen Sültzer 
wohnhaftig in der Stadt zu Werll — . . von Kayssern, unde 
Römischen Königen .... mit all solcher Sültze, und Saltz- 
werken in derselbigen Stadt gelegen, mit allem Eigenthumb . . . 
voreigendt, frey unde ledig gegeben .... befreyet, begnadet, 
confirmiret und bestätiget sind, solche Brieffe .... verbrandt 
.... sind 2 , wiewohl, daß sie vor und nach dem Brand solches 
Saltzwerkes friedlich, ohne unser und aller Innsprache besessen 
haben, unde noch besitzen, jedoch so seyn wir angerufen unde 
gebetten, daß wir an darüber uff ein neues solche Freyheit, unde 
Eigenthums unser Confirmation geben wollen“ u. s. w. 
Auch der fernere Umstand, daß den Sälzern zu Werl wie den 
Pfannherren und Choralisten in Lüneburg, den Kotbesitzern in Halle a. S. 8 
und den Siedehausbesitzern zu Sülz ihre Güter an den Salinen durch 
besondere Privilegien ihrer betreffenden Regalherren noch besonders zu 
erblichem Besitze überlassen sind, dürfte dafür sprechen, daß ihnen 
solche Rechte nicht als Zubehörstücke an der Erdoberfläche zugestan 
den haben. Wichtig ist, daß eine ganz besondere Erbfolge in jene 
Salzgüter stattgefunden hat, wodurch gleichfalls festgestellt sein dürfte, 
daß es sich bei ihnen nicht um bloße Zubehörungen zu anderen Ver 
mögensgegenständen gehandelt hat. Es ist nämlich z. B. für die Sa 
line zu Werl durch Richard Schröder 4 erwiesen, daß das Recht eines 
verstorbenen Sülzers am Salzbrunnen nicht zu seinem Nachlasse ge 
hört, daß eine Erbfolge in dasselbe nur mittels der successio ex pacto 
et proidentia majorum stattgefunden hat, beruhend auf dem Gesamt- 
eigentume und der gleichen Berechtigung sämtlicher zur Zeit lebender 
folgeberechtigtcr Sülzerfamilien. Dies erklärt sich nur durch die An 
nahme einer Belehnung zur gesamten Hand, welche Belehnung ur 
sprünglich von dem Kaiser, später von dessen Nachfolgern im Regal 
besitze, für Werl den Kölner Erzbischöfen erteilt und beziehungsweise 
wiederholt war. 
1 v. Kramer, Wetzlarische Nebenstunden 53. Teil, Ulm 1765, S. 97 ff. 
2 Das Sälzer Archiv zu Werl wurde im 14. Jahrhundert ein Raub der Flammen. 
3 S. d. Urkunden p. 217 seq. im XII. Bande bei Ludewig, Reliquiae manu- 
scriptorum etc. unter den Diplomata Miscell. rerum hallensium praecipue. 
4 Zeitschrift für Rechtsgeschichte Bd. 10 S. 260 ff.
	        

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Répertoire Des Administrateurs & Commissaires de Société, Des Banques, Banquiers et Agents de Change de France et de Belgique. 1926.
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