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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
1774764512
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-160421
Document type:
Monograph
Author:
Nitsch, Harry http://d-nb.info/gnd/117023272
Title:
Das Hotel- und Gastgewerbe
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Floeder
Year of publication:
1928
Scope:
804 Seiten
Ill.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
61. Gästewerbung durch Briefe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

» 
2. Kapitel. Die Maßnahmen gegen das feindliche Vermögen. 11 
  
2. die Überwachung von Unternehmungen durch Aufsichtspersonen, 
Verwalter, controllers; 
3. die Beschlagnahme von Vermögen durch den custodian for enemy 
property; 
4. Liquidation einzelner Vermögensteile zugunsten von Gläubigern; 
5. Liquidation ganzer Geschäfte; 
6. Annullierung von Verträgen; 
7. Verfügung über Erfindungspatente, Muster, Modelle und Waren- 
zeichen; 
8. Verweigerung des Klagerechtes. 
II. Das Verbot, mit dem Feinde Handel zu treiben. 
Praktisch bezieht sich dieses Verbot auf jeden geschäftlichen Ver- 
kehr, auf alle Transaktionen, die dem „Feinde“ irgendwie von Nutzen 
sein oder England schaden könnten. Maßgebend hierfür ist in erster 
Linie folgende Proklamation: 
Proklamation betreffend den Handel mit dem Feind, Nummer 2, vom 
9. September 1914. 
Die Trading with the enemy Proclamation No. 2 vom 9. September 1914. 
1. Die Proklamation vom 5. August und $ 2 der Verordnung vom 12. August 
sowie jede zu ihrer Erläuterung amtlich erlassene öffentliche Bekanntmachung werden 
hierdurch aufgehoben und vom heutigen Tage ab durch die gegenwärtige Proklamation 
ersetzt. 
2. Der Ausdruck „Feindesland‘“ in dieser Proklamation. bedeutet die Gebiete des 
Deutschen Reiches und der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn mit allen ihren Kol»- 
nien und Schutzgebieten*). 
3. Der Ausdruck „Feind“ in dieser Proklamation bedeutet eine Person oder eine 
Gesellschaft von. Personen, gleichviel welcher Staatsangehörigkeit, die im Feindeslande 
wohnen und dort ein Geschäft oder ein Gewerbe betreiben, schließt aber nicht Personen 
feindlicher Staatsangehörigkeit ein, die weder im Feindeslande wohnen noch dort ein 
Geschäft oder ein Gewerbe betreiben?). In bezug auf Gesellschaften mit Korporations- 
rechten haftet der feindliche Charakter nur an solchen, die in einem feindlichen Lande 
Korporationsrechte besitzen. 
Verzeichnis der Verbote. 
Gegenwärtig gelten folgende Verbote (von nachstehenden Ausnahmen abgesehen): 
(1.) Es darf keine Summe Geldes an einen Feind oder zu seinen Gunsten gezahlt 
werden. 
(2.) Für die Zahlung einer Schuld oder einer anderen Summe Geldes darf mit einem 
Feinde oder zu seinen Gunsten kein Vertrag geschlossen, noch einem Feinde oder zu 
seinen Gunsten Sicherheit dafür geleistet werden. 
1) Seither auch die Türkei und Bulgarien. 
2) Seit dem 25. Juni 1915 werden ferner als „„Feinde‘“ behandelt Angehörige feind- 
licher Staaten, die in China, Siam, Persien oder Marocco wohnen oder dort ein, Geschäft 
betreiben. Siehe darüber und über die Filialen feindlicher Geschäfte auf britischen 
Territorien oben Seite 2 und 3. 
  
 
	        

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Wissenschaftliches Arbeiten. Rauch, 1926.
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