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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
1774764512
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-160421
Document type:
Monograph
Author:
Nitsch, Harry http://d-nb.info/gnd/117023272
Title:
Das Hotel- und Gastgewerbe
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Floeder
Year of publication:
1928
Scope:
804 Seiten
Ill.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
6. Die technische Gestaltung des Inserats
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

256 
Vermögenszuwachssteuergesetz. § 19. 
Zuschlag bis auf weitere gesetzliche Regelung ohne Sicherheitsleistung zu stunden/' 
Diese Bestimmung erledigt sich, indem das BZAG. grundsätzlich das Ergebnis 
der Vermögcnsverschiebungen des ganzen Zeitraumes seit 1. Jan. 1914 bis 
30. Juni 1919 einheitlich betrachtet. Tie Bestimmung ließ aber auch den Ge 
danken erkennen, daß der Zuschlag zur KSt. bestimmt war, eine zweite KSt. 
nach dem wirklichen Vermögenszuwachs des auf den vom KSt.G. erfaßten 
Zeitraum folgenden Jahres zu ersetzen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, 
vernünftigerweise das Verhältnis des Kriegssteuerzuschlages zur VZA. ebenso 
zu regeln wie dasjenige der KSt. selbst. Würde man aber § 18 Abs. 2 nur aus 
die KSt. des Ges. v. 21. Juni 1916, nicht auch auf den Zuschlag des Ges. v. 
9. April 1917 beziehen, so ergäbe sich, daß aus anderen Gründen als § 6 des 
letzteren Ges. noch geschuldete Zuschläge neben der VZA. zu entrichten wären, 
solche Kriegssteuerbeträge aber nur, soweit sie die VZA. übersteigen. Abs. 2 
des § 18 wird deshalb dahin auszulegen sein, daß unter „Abgabebeträgen, die 
der Abgabepflichtige auf Grund des KSt.G. v. 21. Juni 1916 infolge Stundung 
oder aus anderen Gründen am Ende des Veranlagungszeitraumes noch schuldet", 
auch nach dem Ges. v. 9. April 1917 zu erhebende Zuschläge zur KSt. zu ver 
stehen sind. Dem steht auch der Wortlaut des 2. Abs. nicht gerade entgegen: 
denn auch die Zuschläge beruhen immerhin letzten Endes auf dem Ges. v. 21. Juni 
1916, und über die nicht auf § 6 des Ges. v. 9. April 1917 beruhende Stundung 
über andere Gründe des-„Nochgeschuldetwerdens" enthält nur das KStG., nicht 
auch das Zuschlagsges. Grundsätze. Dann ergibt sich als logischer Aufbau des 
§ 18 folgendes: Abs. 1 behandelt nur auf Grund des § 6 Ges. v. 9. April 1917 
gestundete Abgabebeträge, und das sind eben, da sich dieser Paragraph nur auf 
die Zuschläge bezieht, nur diese. Dagegen bezicht sich Abs. 2 aus alle aus sonstigen 
„auf Grund des KSt.G. v. 21. Juni 1916" infolge einer nicht auf § 6 Ges. 
v. 9. April 1917 beruhende!: Stundung oder aus anderen Gründen noch ge 
schuldeten „Abgabebeträge", nämlich sowohl lediglich auf dem KSt.G., als auch 
auf dem Zuschlagsges. in Verbindung mit dem KSt.G. beruhende. So auch 
Ausf.-Best. § 20 Abs. 3. 
3. Tie Feststellung, welche Beträge nach § 18 unerhoben zu bleiben 
baben, hat in: Gegensatze zu der Absetzung des in § 17 bezeichneten Betrages mit 
der Veranlagung der VZA. nichts zu tun und ist daher mit den gegen letzteren 
gegebenen Rechtsmitteln nicht angreifbar, sondern nur mit der'Verwaltunas- 
beschwerde und gegebenenfalls der gerichtlichen Klage. Vgl. jedoch jetzt § 223 
RAO ; es erscheint zweifelhaft, ob nicht diese Bestimmung anwendbar ist. 
§ 1$). Der Inhaber eines Hausguts, Familienfideikom 
misses, Lehens oder Stammguts oder eines sonstigen auf Grund 
von Vorschriften gebundenen Vermögens, die nach den Ar 
tikeln 57, 58, 59 des Einführungsgesctzes zum Bürgerlichen 
Gesetzbuch vom 18. August 1896 (RGBl. S. 604) unberührt 
geblieben sind, ist mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde be 
fugt, den Betrag der Abgabe aus dem gebundenen Vermögen 
zu entnehmen und zu diesem Zwecke über die zu dem Vermögen 
gehörenden Gegenstände zu verfügen. Die Genehmigung ist 
zu erteilen, wenn der Inhaber im Konkurs oder zur Zahlung 
unvermögend ist. Für den Betrag der Abgabe, der auf den 
Zuwachs an Vermögen des Inhabers entfällt, wird der In 
haber Schuldner des Stammvermögens. Die Rückzahlung hat
	        

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Vom Wirtschaftsgeist in Amerika. Quelle & Meyer, 1927.
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