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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
1774764512
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-160421
Document type:
Monograph
Author:
Nitsch, Harry http://d-nb.info/gnd/117023272
Title:
Das Hotel- und Gastgewerbe
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Floeder
Year of publication:
1928
Scope:
804 Seiten
Ill.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

von dem Kalisyndikat eine für alle Kaliwerke geltende Bürgschafts- 
erklärung abgegeben worden. Soweit über die Ansprüche einzelner Ar- 
beiter eine Einigung zwischen den Parteien nicht erzielt werden konnte, 
wurden die Streitfälle dem gemäß $ 85, Absatz 5 gebildeten Schieds- 
gericht zuständigkeitshalber überlassen. Verschiedene Werke verein- 
barten mit den Arbeiterverbänden die Zahlung einer größeren Abfin- 
dungssumme, aus der die einzelnen Belegschaftsmitglieder entschädigt 
wurden. 
Von dem Gesetzgeber war ursprünglich, um die Stillegung zu be- 
schleunigen, für die Abgabe der Stillegungserklärung nur eine verhältnis- 
mäßig kurze Frist festgesetzt worden, die mit dem 1. April 1923 ablief. 
Sie wurde vor Ablauf bis zum 1. Juli 1924 verlängert. Es zeigte sich 
jedoch auch noch in der ersten Hälfte des Jahres 1924, daß die Wirt- 
schafts- und Absatzverhältnisse der Kaliindustrie derart ungeklärt 
waren, daß die meisten Konzerne sich über die endgültige Zusammen- 
legung der Betriebe noch nicht schlüssig werden konnten. Infolgedessen 
hatten nach den Feststellungen der Kaliprüfungsstelle bis zum 1. April 
1924 nur 45 Werke den Antrag auf freiwillige Stillegung eingereicht, 
Es war aber nach Lage der Verhältnisse anzunehmen, daß noch eine 
erheblich größere Zahl von Werken von dem in $ 83a—e einge- 
räumten. Recht Gebrauch machen würde, wenn. ihnen genügend Zeit zur 
Durchführung ihrer Stillegungspläne gelassen würde. Der Reichskali- 
rat erkannte aus dem Ergebnis der bisherigen Konzentrationsmaß- 
nahmen, daß es nur möglich sein würde, die Zahl der Produktions- 
stätten noch weiter wirksam einzuschränken, wenn die Stillegung 
allmählich und unter Vermeidung von Gewaltmitteln erfolgte. Er be- 
antragte daher auf Empfehlung der Kaliprüfungsstelle, bei der Reichs- 
regierung die in $ 83a enthaltenen Fristen und insbesondere die Frist 
für die Abgabe der Stillegungserklärung nochmals hinauszuschieben. 
Dem Vorschlage iet durch Erlaß der Verordnung vom 28. Juni 
1924*) entsprochen worden. Ale endgültiger Endtermin für die Abgabe 
der Stillegungserklärung wurde in ihr der 1. Januar 1926 festgesetzt. 
Außerdem wurde die Frist, innerhalb der die Einstellung der Förderung 
nach Anordnung der Kaliprüfungsstelle spätestens erfolgen mußte, bis 
zum 1. Januar 1927 verlängert. Vom 1. Januar 1926 ab sollten außer- 
dem von der Kaliprüfungsstelle fortlaufend Untersuchungen über eine 
etwaige zwangsweise Stillegung von Werken wegen nachgewiesener 
dauernder Unwirtschaftlichkeit vorgenommen Werden. 
Zum Schutze der Arbeitnehmer wurden in der gleichen Verordnung 
die Vorschriften des $ 85 Absatz 6 dem Vorschlage des Reichskalirate 
entsprechend dahin ergänzt, daß gegen die Entscheidung des Schieds- 
gerichts nur dann der ordentliche Rechtsweg zulässig sein sollte, wenn 
sie mit weniger als 4 Stimmen erfolgte. Der Zweck dieser Ergänzung 
war, Streitigkeiten über. die Entschädigungspflicht der Werke gemäß 
S 85 möglichst abzukürzen, damit die Arbeitnehmer schnell in den Genuß 
der. ihnen zustehenden Abfindungsbeträge gelangten. - 
‘) R.G. Bl, 8. 155. 
4)
	        

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Die Deutsche Kaliindustrie. E. S. Mittler & Sohn, 1929.
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