Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1774764512
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-160421
Document type:
Monograph
Author:
Nitsch, Harry http://d-nb.info/gnd/117023272
Title:
Das Hotel- und Gastgewerbe
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Floeder
Year of publication:
1928
Scope:
804 Seiten
Ill.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
98. Die italienische ENIT
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Wollen. . 
57 
sprechende Gedanke an eine besondere Veränderungsreihe einen be- 
sonderen Wünschensaugenblick bilden können. „Disjunktiv mehrfaches 
Wünschen“ liegt hingegen vor, wenn jemand mehrere Veränderungs- 
reihen denkt, deren jede allein eine wirkende Bedingung dafür ent- 
hält, daß er seine gegenwärtige Unlust verliert und Lust gewinnt, wie 
wenn z. B. jemand, der Unlust daran hat, daß kein Schachpartner an- 
wesend ist, wünscht, daß entweder A oder B kommen möge. Auch 
in solchem Falle liegt „nehreres besonderes Wünschen“ vor, daß in 
einem Seelenaugenblicke zusammentrifft, da eben solche Unlust stets 
schon. mit dem Gedanken an eine jener besonderen Veränderungsreihen 
einen besonderen Wünschensaugenblick bilden kann. 
Man spricht auch von dem Gegensatze „unbedin gten Wün- 
schens“ und „bedingten Wünschens“. Daß jedoch „unbedingtes 
Wünschen“ und „bedingtes Wünschen“ nicht etwa zwei Besonderheiten 
von „Wünschen schlechtweg“ sein können, ergibt sich schon daraus, 
daß diese Entgegensetzung irgendwie auf die Bedingungen des 
„Wünschens“ zielt, also besondere Seelenaugenblicke in Beziehung 
zu ihren Bedingungen meint. Keineswegs aber kann mit jener Ent- 
gegensetzung gemeint sein, daß es ein „Wünschen“ gibt, welches einer 
Seele ohne „Ursachen“ — ohne wirkende und grundlegende Bedin- 
gungen — zugehörig wird, da es solches Wünschen in der Welt nicht 
gibt, keiner Seele Etwas „ohne Ursache“, also als „Unbedingtes“ zu- 
gehörig wird. Um nun klarzustellen, was mit der Entgegensetzung 
„‚unbedingten Wünschens“ und „bedingten Wünschens“ gemeint sein 
kann, muß aber zunächst untersucht werden, in welchem Sinne über- 
haupt von „Bedingungen des Wünschens“ gesprochen werden 
kann. Wie bereits erörtert wurde, ist „Wünschen“ nicht eine seelische 
Bestimmtheit oder Bestimmtheitsbesonderheit, sondern ein besonderer 
Seelenaugenblick, dem die „Unlust im Wünschen“ und der „Gedanke 
im Wünschen“ zugehört. Jene Unlust, welche sich in einem besonderen 
Wünschen findet, kann selbstverständlich einer Seele auch außerhalb 
eines „Wünschens“ zugehören, also ohne daß sie zugleich mit einem 
entsprechenden „Gedanken im Wünschen“ der Einheit eines besonderen 
Seelenaugenblickes „Wünschen“ zugehört. Eine „Unlust im Wün- 
schen“ ist daher als solche Unlust nicht etwa gekennzeichnet durch 
die Besonderheit dessen, woran die Unlust besteht, sondern lediglich 
durch die Beziehung der Zusammengehörigkeit mit einem besonderen 
Gedanken in der Einheit eines Seelenaugenblickes „Wünschen“. Hin- 
gegen kann ein „Gedanke im Wünschen“ niemals einer Seele außer- 
halb eines Wünschens zugehörig sein, da eben zum Gewußten eines 
Solchen Gedankens stets auch gegenwärtige eigene Unlust gehört. 
Ein Gedanke ist also als „Gedanke im Wünschen“ stets auch durch 
lie Besonderheit seines Gedachten gekennzeichnet. Wenn nun also
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Preußische Gewerbesteuer. Heymann, 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.