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Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

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Bibliographic data

fullscreen: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

Monograph

Identifikator:
1775784541
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-156344
Document type:
Monograph
Title:
Die baltische Wirtschaft
Place of publication:
[Danzig]
Year of publication:
1928
Scope:
15 Bl.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Problem der Wirtschaftsdemokratie
  • Title page
    Title page
  • Contents
  • Das Problem der Wirtschaftsdemokratie auf der Düsseldorfer Industrietagung 1929 / von Dr. J. Herle, Geschäftsführer des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
  • Das gewerkschaftliche Programm der Wirtschaftsdemokratie / von Universitätsprofessor Dr. Georg Halm, Würzburg
  • Die Probleme der Wirtschaftsdemokratie. Dargestellt an internationalen Beispielen / von Privatdozent Dr. Walter Heinrich, Wien
  • Individualismus oder Kollektivismus als Weltanschauung / von Professor Dr. E. Horneffer, Gießen
  • Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der Wirtschaft. Vom Standpunkt des evangelischen Christentums. Pastor Dr. rer. pol. Depuhl, Volkswirt RDV, Hannover
  • Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der Wirtschaft. Vom Standpunkt des katholischen Christentums / von Prof. Schilling in Tübingen
  • Individualismus und Kollektivismus als Triebkräfte in der Wirtschaft / von Bergassessor a. D. Dr.-Ing. e. h. v. u. z. Loewenstein
  • Der demokratische Gedanke im Staats- und Wirtschaftsleben / von Prof. M. Wundt, Jena
  • Sozialismus und Demokratie / von Dr. Paul Osthold, Düsseldorf
  • Gemeinwirtschaftliche Experimente in der Vergangenheit / von Universitätsprofessor Dr. Preyer, M. d. R. , Königsberg
  • Wirtschaftsdemokratie und Kartelle / von Universitätsprofessor Dr. Robert Liefmann
  • 10 Jahre Kohlenwirtschaftsgesetz / von Geheimrat G. Brecht, Köln
  • Für die Freiheit der Schlüsselindustrie / von Dr. M. Schlenker, Düsseldorf
  • Wirtschaftsdemokratische Irrtümer bezüglich der weiterverarbeitenden Industrie / von Direktor Karl Lange. Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten
  • Konzernbildung und Wirtschaftsdemokratie / von Prof. Dr. Karl Muhs, Greifswald
  • Die begrenzte Reichweite des Genossenschaftsgedankens in der Gütererzeugung. Der Wesensunterschied zwischen genossenschaftlicher Gütererzeugung und Güterverteilung / von Universitätsprofessor Emil Wehrle, Karlsruhe
  • Grenzen zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft / von Dr. Martin Sogemeier, Berlin
  • Recht und Gemeinschaftsgedanke / von Universitätsprofessor Dr. Heinrich Lehmann, Köln
  • Das deutsche Arbeitsrecht, Wegbereiter des Sozialismus / von Rechtsanwalt Schoppen, Düsseldorf
  • Sozialpolitik zwischen Demokratie und Autonomie / von Dr. Josef Winschuh, Berlin
  • Um die Autonomie des sozialen Gedankens / von Professor Dr. Adolf Günther, Innsbruck
  • Die Vorherrschaft der freien Gewerkschaften in den Organen der Selbstverwaltung / von Dr. rer. pol. Hadrich, Leipzig
  • Steuern als Werkzeug der Wirtschaftssozialisierung / von Dr. jur. et phil. Franz von Lilienthal, Oberregierungsrat
  • Hoffnungen und Tatsachen um den Artikel 165 der Reichsverfassung. Ein Bericht / von Dr. Wilhelm Steinberg, Düsseldorf
  • Soziale Bauhütten / von Dr. Schuster, Düsseldorf
  • Um Form und Wesen der Handelskammer / von Dr. Wilden, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
  • Falsche Romantik um die Betriebsdemokratie / von Dr. Robert Holthöfer (Essen)
  • Das Schlagwort vom Bildungsprivileg / von Bergassessor Dr.-Ing e. h. Ernst Brandi, Dortmund, Vorsitz des Vereins für die bergbaulichen Interessen in Essen
  • Wirtschaftsdemokratische Wanderung in der Fremde / von Wolfgang Krüger, Berlin
  • Unternehmer und Wirtschaftsdemokratie / von A. Heinrichsbauer, Essen
  • Idee und Persönlichkeit als Triebkräfte der Geschichte / von Universitätsprofessor Dr. W. Schüßler, Rostock

Full text

184 
II. Öffentliche Versicherung. 
Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden; die Ent 
wicklung hat aber dahin geführt, daß sie tatsächlich nicht selten in 
voller Höhe vom Arbeitgeber allein aufgebracht werden. Der Regel 
nach werden sie nämlich in der Weise eingezogen, daß der Arbeitgeber 
verpflichtet ist, für jede Woche einer versicherungspflichtigen Beschästigung 
eine Beitragsmarke in die Quittungskarte des Arbeitnehmers zu kleben, 
und daß es ihm sreigestellt ist, sich die Hälfte des Beitrages von dem 
Versicherten erstatten zu lassen. Die Einziehung dieses Beitragsteiles 
unterbleibt aber in überaus zahlreichen Fällen aus Gründen nicht wirt 
schaftlicher Art. und die Summe der Beiträge, die in dieser Weise von 
dem Arbeitgeber allein bezahlt werden, ist wahrscheinlich nicht gering; 
doch fehlen leider alle näheren Anhaltspunkte, um sie zahlenmäßig zu 
erfassen. 
In der Bemessung der Versicherungsbeiträge hat sich ein charakte 
ristischer Wandel vollzogen. Das Jnvaliditäts- und Altersversicherungs 
gesetz (I. Gesetz) überließ die Feststellung ihrer Höhe grundsätzlich 
den einzelnen Versicherungsanstalten und stellte nur bestimmte allgemeine 
Forderungen auf, die bei der Berechnung zu berücksichtigen fein sollten; 
>m übrigen aber waren die Anstalten berechtigt, die Beiträge, die das 
Gesetz vorläufig einheitlich festgesetzt hatte, ihrerseits je nach ihren be 
sonderen Verhältnissen abzuändern und vor allem auch wegen der 
verschiedenartigen Jnvaliditätsgefahr nach Berufsarten zu differen 
zieren. Nach den ungünstigen Beobachtungen aber, die während der 
Geltungsdauer des ersten Gesetzes über die Altersverhältnisse unter den 
Versicherten der einzelnen Anstalten und die daraus folgende verschieden 
artige Rentenhäufigkeit gemacht wurden, kam es im Jnvalidenversicherungs- 
gesetz (II. Gesetz) zu einer vollständigen, auch grundsätzlichen Vereinheit 
lichung, wie sie oben schon einmal berührt wurde. Die Möglichkeit un 
gleich hoher Versicherungsbeiträge für die einzelnen Anstalten wurde 
beseitigt, weil sie unter Umständen zu einer noch stärkeren Abwanderung 
aus den ungünstiger gestellten landwirtschaftlichen Bezirken führt, während 
die Abgrenzung der Anstaltsbezirke schließlich doch nach rein äußeren 
Gesichtspunkten vorgenommen ist. Eine Abstufung der Beiträge nach 
dem Alter der Versicherten ist wegen der allzu großen Höhe, die die 
Prämien für ältere Personen notwendig bekommen würde, die es ihnen 
aber erschweren würde, Arbeit zu erhalten, prinzipiell verworfen worden. 
Die Versicherungsbeiträge werden vielmehr seitdem vollkommen gleich 
mäßig und ohne jede Differenzierung nach der Höhe des individuellen 
Risikos festgesetzt. Die einzige Abstufung ist durch die Bildung von
	        

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Tote Und Lebendige Wissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1925.
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