Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Alters- und Hinterlassenenversicherung

Monograph

Identifikator:
1777407826
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169052
Document type:
Monograph
Title:
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Place of publication:
[Bern]
Publisher:
[Selbstverl.]
Year of publication:
1928
Scope:
133 S
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Die Organisation der Versicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Title page
  • I. Die obligatorische Volksversicherung
  • II. Bevölkerungsstatistische Grundlagen der Versicherung
  • III. Die Organisation der Versicherung
  • IV. Darstellung eines Projektes
  • V. Die Finanzierung der Leistungen von Bund und Kantonen an die Versicherung
  • VI. Die Zusatzversicherung der Kantone
  • VII. Erläuterungen zum Gesetzesentwurf
  • VIII. Zusammenfassende Würdigung der Vorlage
  • Contents

Full text

28 
übernehmen könnten. Zugunsten dieser Lösung wird besonders darauf hin- 
gewiesen, dass es zweckmässig sei, den Leuten auch die Versicherung in den- 
jenigen Organisationen zu ermöglichen, denen sie zufolge ihres Berufes, sodann 
bei der Deckung anderer Risiken, wie des Krankheitsrisikos, oder zufolge anderer 
gemeinschaftlicher Interessen oder Auffassungen angehören. So bestechend 
auf den ersten Blick diese Verknüpfung des Versicherungsschutzes mit all- 
gemeinern Lebensinteressen und Lebensanschauungen erscheint, so müssen sich 
doch diejenigen, welche die Verantwortung für eine Gesetzgebung von so weit- 
tragender wirtschaftlicher und finanzieller Bedeutung tragen, mit aller Ent- 
schiedenheit gegen sie aussprechen. 
Wenn die berufensten bereits bestehenden Organisationen für die Über- 
nahme einer solchen Versicherung, die grossen konzessionierten Lebens- 
und Rentenversicherungsgesellschaften, es angesichts der fast unüberwind- 
lichen Schwierigkeiten ohne Schaffung einer neuen Einheitsorganisation nicht 
glauben tun zu können, so müssen diese Schwierigkeiten eine Durchführung 
der Versicherung mit Kassen vollends verunmöglichen. Es ist nicht zu 
bezweifeln, dass bei der Vielgestaltigkeit unseres Landes in topographischer, 
politischer, konfessioneller und ökonomischer Hinsicht eine grosse Zahl von 
Kassen sich um die Übernahme der Versicherung für ihren Bereich bewerben 
würde. Schon die Kontrolle über die Erfüllung der Versicherungspflicht, die 
bereits bei einer beschränkten Zahl von Versicherungsgesellschaften auf Schwie- 
rigkeiten stösst, würde bei Bestehen einer noch grössern Zahl von Versicherungs- 
trägern erheblich erschwert. Die Zusammensetzung des Versicherungsbestandes 
bei den einzelnen Kassen wäre noch weit verschiedenartiger und damit 
würden auch die Unterschiede im Versicherungsverlaufe noch grösser. Bei 
der Zulassung verschiedener Prämiensätze würden noch erheblichere Dif- 
ferenzen entstehen, als es bei Durchführung der Versicherung mit den 
privaten Gesellschaften der Fall wäre, wozu überdies die grosse Gefahr einer 
sehr unerfreulichen gegenseitigen Unterbietung mit ungenügenden Prämien- 
sätzen käme, eine Erscheinung, der heute schon im Gebiete der Krankenver- 
sicherung gelegentlich entgegengetreten werden muss. Dies würde das An- 
sehen der Alters- und Hinterlassenenversicherung nicht fördern. Anderseits 
wäre bei der grossen Zahl dieser Kassen die Herstellung einer gemeinsamen 
Grundlage zwecks Durchführung der Versicherung zu gleichen Prämien noch 
viel schwieriger als unter der relativ geringen Zahl konzessionierter Versiche- 
rungsgesellschaften, wo sie ja nach dem Bericht der Direktorenkonferenz schon 
auf grosse Schwierigkeiten stösst. Mit der notwendigen Einheitsprämie würde 
aber auch bei dieser Lösung einer der wesentlichen Vorteile der freien Wahl 
des Versicherungsträgers wegfallen. Moe A 
Die Versicherungsgesellschaften unterstehen in der Schweiz einer scharfen 
staatlichen Aufsicht, die sich nicht nur auf ihre Sicherheit, sondern auch auf 
die Aufstellung gesetzeskonformer Versicherungsbedingungen und auf ihre 
loyale Anwendung erstreckt. Den Gesellschaften ist die Wahl gewisser tech- 
nischer Grundlagen durch die Aufsichtsbehörde vorgeschrieben. Finanziell
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

L’ Arbitrage International Chez Les Hellenes. Aschehoug [u.a.], 1912.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.