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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1779856016
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-164114
Document type:
Monograph
Author:
Mahraun, Artur http://d-nb.info/gnd/118781278
Title:
Das Jungdeutsche Manifest
Edition:
2. Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Jungdeutscher Verl.
Year of publication:
[1928?]
Scope:
208 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
XII. Abschnitt. Werhaftigkeit und Volksstaat
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Kapital
  • Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)
  • Title page
  • Contents
  • Erster Abschnitt. Ware und Geld
  • Zweiter Abschnitt. Die Verwandlung von Geld in Kapital
  • Dritter Abschnitt. Die Produktion des absoluten Mehrwertes
  • Vierter Abschnitt. Die Produktion des relativen Mehrwertes
  • Fünfter Abschnitt. Die Produktion des absoluten und relativen Mehrwertes
  • Sechster Abschnitt. Der Arbeitslohn
  • Siebter Abschnitt. Der Akkumulationsprozeß des Kapitals
  • Index

Full text

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Vierundzwanzigstes Kapitel. 
665 
für handfeste Vagabunden. Sie sollen an einen Karren hinten an- 
gebunden und gegeißelt werden, bis das Blut von ihrem Körper 
strömt, dann einen Eid schwören, zu.ihrem Geburtsplatz, oder dort- 
hin, wo sie die letzten drei Jahre gewohnt, zurückzukehren und „sich 
an die Arbeit zu setzen“ (to pul himself to labour). Welche grau- 
same Ironie! 27, Heinrich VIII wird das vorige Gesetz wiederholt, 
aber durch neue Zusätze verschärft. Bei zweiter Erlappung auf 
Vagabondage soll die Auspeitschung wiederholt und das halbe Ohr 
abgeschnitten werden, bei drittem Rückfall aber der Betroffene als 
schwerer Verbrecher und Feind des Gemeinwesens hingerichtet 
werden. 
Edward VI.: Ein Gesetz aus seinem ersten Regierungsjahr, 1547, 
verordnet, daß wenn jemand sich weigert zu arbeiten, soll er als 
Sklave der Person zugeteilt werden, die ihn als Müßiggänger denun- 
ziert hat. Der Meister soll seinen Sklaven mit Brot und Wasser 
nähren, schwachem Getränk und solchen Fleischabfällen, die ihm 
passend dünken. Er hat das Recht, ihn zu jeder auch noch so eklen 
Arbeit durch Auspeitschung und Ankettung zu treiben. Wenn sich der 
Sklave für 14 Tage entfernt, ist er zur Sklaverei auf Lebenszeit ver- 
urteilt und soll auf Stirn oder Backen mit dem Buchstaben S gebrand- 
markt, wenn er zum dritten Mal fortläuft, als Staatsverräter hin- 
gerichtet werden. Der Meister kann ihn verkaufen, vermachen, als 
Sklaven ausdingen, ganz wie anderes bewegliches Gut und Vieh. 
Unternehmen die Sklaven etwas gegen die Herrschaft, so sollen sie 
ebenfalls hingerichtet werden. Friedensrichter sollen auf Informa- 
tion den Kerls nachspüren. Findet sich, daß ein Herumstreicher drei 
Tage gelungert hat, so soll er nach seinem Geburtsort gebracht, mit 
rotglühendem Eisen auf die Brust mit dem Zeichen V gebrandmarkt, 
und dort in Ketten auf der Straße oder zu sonstigen Diensten ver- 
wandt werden. Gibt der Vagabund einen falschen Geburtsort an, so 
soll er zur Strafe der lebenslängliche Sklave dieses Ortes, der Ein- 
wohner oder Korporation sein und mit S gebrandmarkt werden. Alle 
Personen haben das Recht, den Vagabunden ihre Kinder wegzu- 
nehmen und als Lehrlinge, Jungen bis zum 24. Jahr, Mädchen ‘bis 
zum 20. Jahr, zu halten. Laufen sie weg, so sollen sie bis zu diesem 
Alter die Sklaven der Lehrmeister sein, die sie in Ketten legen, 
zeißeln usw. können, wie sie wollen. Jeder Meister darf einen eisernen 
Ring um Hals, Arme oder Beine seines Sklaven legen, damit er ihn 
besser kennt und seiner sicherer ist.??! Der letzte Teil dieses Ge- 
setzes sieht vor, daß gewisse Arme von dem Ort oder den Individuen 
beschäftigt werden sollen, die ihnen zu essen und zu trinken geben 
ER Al 
221 Der Verfasser des „Essay on Trade ete.“ bemerkt: „Unter der 
Regierung Edward VI. scheinen sich die Engländer in der Tat mit vollem 
Ernst auf Ermutigung der Manufakturen und Beschäftigung der Armen ver- 
legt zu haben. Dies ersehen wir aus einem merkwürdigen Gesetz, worin es 
heißt, daß alle Vagabunden gebrandmarkt werden sollen“ usw. („An Essay 
ön Trade and Commerce. London 1770“, p. 8.)
	        

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Nationale Bodenreform. Druck und Verlag von U. Weichert, 1926.
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