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Statische oder dynamische Zinstheorie?

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Bibliographic data

fullscreen: Statische oder dynamische Zinstheorie?

Monograph

Identifikator:
1780205023
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-166182
Document type:
Monograph
Author:
Heinze, Gerhard http://d-nb.info/gnd/1156954630
Title:
Statische oder dynamische Zinstheorie?
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Deichert
Year of publication:
1928
Scope:
VIII, 165 Seiten
Tab.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. „Statische" oder „dynamische" Zinstheorie?
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

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DL SH = rieb keine Wertminderung zu erfahren pflegt. Es ist wegen die- Verschiedenheit nicht zu empfehlen, den Grund und Boden zu- nmen mit den Gebäuden auf einem gemeinsamen Konto der Im- bilien zu führen, sofern eine zuverlässige Trennung möglich ist. Zweigbetrieb. Beteiligung liegt vor, wie wir sahen, wenn die N ma einem anderen Unternehmen Geld in der Weise gibt, daß UR 3 Geld den Gläubigern des empfangenden Unternehmens haftet. 8 s letztere ist Leistungsnehmer hinsichtlich des Geldes, Leistungs- . der hinsichtlich der dem Beteiligten entstehenden Unternehmer- - ‘hte. Diese, die Beteiligung, werden also selbst Handelswert und & zründen in der Eigenrechnung der gebenden Firma ein entspre- end zu benennendes Beteiligungskonto. Die Beteiligung kann (ie dauernde sein und in der stillen Gesellschaft oder in der Form = ; Kommanditierung oder in dem Anschluß an eine Gesellschaft mit schränkter Haftung oder, einer Aktiengesellschaft gegenüber, in ; Übernahme von Aktien bestehen. Ist jedoch das empfangende ternehmen in seinen Geschäften und deren Verrechnung von der senden Firma abhängig, so daß nicht nur Unternehmerkapital, ıdern auch Unternehmerleistung übertragen wird, so liegt der veigbetrieb vor. Die buchhalterisch maßgebenden Ge- htspunkte sind die rechnerische Kontrolle des abhängigen Unter- hmens und die Ermittlung seines Reinertrages. Der Zweigbetrieb t eine selbständige Buchhaltung einzurichten, in der das Fremd- nto „Unternehmer“ durch das Fremdkonto „Hauptunternehmen“, entrale‘“ ersetzt wird. Das Hauptunternehmen geht bei der buch- 5 iterischen Behandlung des Zweigbetriebes am richtigsten davon & Ss, daß dieser ein Bestandteil des Hauptunternehmens ist, und da die ganze Buchhaltung des Zweigbetriebes nicht in die seinige ; finehmen kann, so führt es sie in zusammengefaßter Form und nö rar in der Eigenrechnung ein Konto „Zweigbetrieb, Handels- irte“, auf das die dem Zweighaus gegebenen Handelswerte zum Ibstkostenpreise übertragen werden, und ein Konto „Zweig- trieb, Zahlungswerte‘“, auf dem die dem Zweigbetrieb gegebenen A von ihm erhaltenen Zahlungswerte erscheinen, ferner in der emdrechnung ein Konto, das die Rechnungsverhältnisse des veigbetriebes zu den Fremdpersonen, mit denen es Geschäfte | icht, summarisch enthält. Das Hauptunternehmen nimmt die ) chungen vor auf Grund der Aufstellungen, die ihm das Zweig- SS ternehmen regelmäßig zu liefern hat. Beispiel: Das Hauptunter- hmen sendet der Zweigniederlassung in Bar 20,000 Mark, an Han- ; Iswerten (zum Selbstkostenpreise) 100,000 Mark. Das Zweig- us verkauft für 90,000 Mark. Es empfängt von seinen Abnehmern ‚000 Mark Zahlungswerte, sendet dem Haupthause 70,000 Mark hlungswerte, erwirbt kaufmännische Arbeit gegen Bar für 16,000 rk. Es verbleibt ihm ein Bestand von Handelswerten, ein- ‘ließlich Mobilien, von 40,000 Mark, die beim Abschluß als dem Haupthause zurückgegeben betrachtet werden. Es hat ein Gut- 55 =

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Urzeit Und Mittelalter. Heyfelder, 1904.
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