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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

‘12 
II. Der Markt von Lübeck 
grotesken Erklärungsversuch W. Krogmanns. Vgl. zu beiden das „Nachwort‘ zu Bei- 
trag II. — Für erwiesen halte ich das Unternehmerkonsortium; zweifelhaft bleibt da- 
gegen, wieweit einst Gemeineigentum oder Einzeleigentum der Unternehmer bestand. 
Daß Verkaufsstellen der Bäcker auch im Einzeleigentum einzelner städtischer Grund- 
besitzer stehen können, zeigt, im Gegensatz zu der Auffassung im Text das Beispiel von 
Augsburg: Urkunden buch der Stadt Augsburg Nr. 7 (1248); Nr. 69 (1282) und Nr. 98 
(1286). 
5) Also vor allem das alte Gewandhaus, das spätere Rathaus. Zur Bestätigung der hier 
ausgesprochenen Vermutung führe ich an: In Dortmund hat ursprünglich die Reinoldi- 
gilde über die Tuchhalle, das spätere Rathaus, verfügt; von Winterfeld, Dortmunder 
Wandschneider, S. 6; vgl. dazu die treffenden Bemerkungen von F. Frensdorff, Dort- 
nunder Statuten, S. LIIIf., die m. E. durchaus nicht von v. Below, Stadtgemeinde, 
5. 68 ff. entkräftet sind, was bereits bei Doren, Kaufmannsgilden des Mittelalters, S. 91, 
hervorgehoben wurde. — Ferner weise ich auf Saint Omer, wo die Gilde der Fernhändler 
1151 den Grund und Boden der von ihr errichteten Gildhalle (Waren- und Kaufhaus) 
vom Landesherrn erwirbt; diese Gildhalle wird auch hier später Rathaus. Vgl. 
Hegel, Städte und Gilden, II, S. 154ff. und Doren, a. a. O. S. 61, mit dem ich in der 
Beurteilung der Gilde von Saint Omer als einer Gilde der angesehenen Kaufmanns- 
geschlechter übereinstimme. Vgl. auch S. 257f. 
53) Durch eine Untersuchung der Rostocker Marktverhältnisse habe ich die Vermutung, 
daß seit etwa 1200 nur noch die Stadt als Eigentümerin neuerrichteter Marktbaulich- 
keiten in Frage kommt, stützen können. Vgl. unten S. 268, Anm. 33. 
54) Wenn ich es hier auch vermeide, vergleichendes Material heranzuziehen, so möchte 
ich doch wenigstens auf das plastische Beispiel von Flumet (Savoyen) verweisen: Macel- 
ijum debet in villa fieri, ubi melius sedebit toti ville secundum consilium iuratorum (Unter- 
nehmergilde) et populi; 12 (Unternehmer) illud edificare debent et concedere macellariis 
pro censu et habere censum illum. Ipsimet disponere debent, ubi vendantur pelles, 
penne et pellicie et huiusmodi, ibique perticas ponere et illas pellipariis ad censum con- 
cedere. F. Beyerle, a. a. O0. S. 139. 
55) Hier ist nicht weiter auszuführen, daß dieselben Familien, die als Eigentümer von 
Marktbuden begegnen, ganze Blocks an den einzelnen Straßen besaßen und gegen Miet- 
zins an die zuziehenden Ansiedler austaten. Ein Teil eines solchen Blocks, die „‚hereditas 
Vorradorum‘“ ist auf der Karte einzusehen: Kohlmarkt — Schmiedestraße alte Nummern 
278 —292. Näher auf diese Dinge einzugehen, hoffe ich in einer zusammenfassenden 
Darstellung der älteren Lübecker Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Vgl. auch unten 
S, 129: Parzellierungstätigkeit der Gründerfamilie Stalbuk. 
56) Ich verweise zur näheren Begründung dieses etwas umstilisierten Satzes auf meine 
neuen Ausführungen zu dem ersten dieser Beiträge S. 24 und S. 37 Anm, 87. — Den 
Einwendungen G. v. Belows, Vtjschr. f. Soz. u. Wirtschaftsg. Bd. 18, S. 247 gegenüber, 
daß. ich diesen Satz nie geschrieben hätte, wenn ich die Tatsache berücksichtigt hätte, 
daß die städtische Entwicklung mit der patrizischen Herrschaft beginnt, habe ich nur 
zu erwidern, daß darüber zwischen uns an sich kein Widerspruch zu sein brauchte; unter- 
streiche ich doch mit Nachdruck. den Anfang der patrizischen Herrschaft, indem ich dieses 
Patriziat als Unternehmerkonsortium die Gründung der Stadt durchführen lasse. Die 
Meinungsverschiedenheiten liegen anderswo: v. Below bekämpft für Lübeck nicht nur 
die Unternehmergilde, sondern sogar das Vorhandensein einer Mehrzahl von Unter- 
nehmern bei der Gründung Lübecks; er rechnet mit einem oder höchstens wenigen 
Unternehmern, die dann „einfach im Patriziat aufgegangen sind‘, Dieser Belowsche 
Einspruch ist aber m. E. unhaltbar. Schon die Lübecker Grundbesitzverhältnisse — und 
zwar nicht nur die des Marktes! — zwingen zur Annahme eines Konsortiums von vielen, 
nicht einem oder wenigen, Unternehmern. Einen Wink für die Zahl geben Freiburg i. Br. 
und Freiberg i. S. mit je 24 Unternehmern; dazu kommt die Parallele zu den Wiener Erb-
	        

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Hansische Beiträge Zur Deutschen Wirtschaftsgeschichte. Hirt, 1928.
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