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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

152 IV. Außenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse 
Ratspolitik, die Zünfte auf wirtschaftlichem Gebiete zufriedenzustellen, um 
sie von der politischen Machtfrage abzulenken. Aber das nicht allein; ein 
anderes kommt hinzu. Unverkennbar hatten sich die Kreise des Fernhandels 
seit der Mitte des Jahrhunderts, als die Pest ihre Reihen stark gelichtet 
hatte, in ihrem Wesen und in ihren Anschauungen gewandelt. Mit dem 
Abschluß des inneren Ausbaues des hansischen Verkehrssystems waren die 
Verhältnisse im Fernhandel stabiler geworden. Der rücksichtslose Erwerbs- 
Irieb der Frühzeit hatte sich beruhigt; gerade die führenden Familien hatten 
den begreiflichen Wunsch, ihre einzelnen Glieder vor so schweren Katastro- 
phen bewahrt zu sehen, wie man sie vom Ausgang des 13. Jahrhunderts her nur 
allzugut noch in Erinnerung hatte?*!). Zur Erreichung dieses Zieles war es aber 
nötig, die unbeschränkte Ausnutzung wirtschaftlicher Möglichkeiten durch den 
2inzelnen zu erschweren, indem man ihn an seine bedächtigeren Genossen 
band. Es ist kein Zufall, daß man im 14. Jahrhundert das Kapital, das der 
einzelne Kaufmann in Handelsgeschäften nach Nowgorod anlegte, zu 
begrenzen suchte. Bestrebungen dieser Art werden aber vor allem beim 
Aufkommen der Fahrerkollegien mitgewirkt haben; durch sie wurde der 
aktiv tätige Fernhandel in Kompagnien organisiert*®), Auch die Anfänge 
dieser für die spätere Zeit so charakteristischen Organisation des Handels 
Fallen in die hier interessierenden Jahre. Damit wurden aber zünftlerische 
Gesichtspunkte in diese einst so ganz anders orientierte Schicht hinein- 
getragen?®). 
Infolge der Dämpfung der Konkurrenz aus den eigenen Reihen wird 
Rentnerleben jetzt möglich und gewinnt Einfluß im Rat; mehr noch in den 
jetzt aufkommenden Patriziergesellschaften. Gewiß kämpft der Fernhandel 
noch um seinen alten politischen Einfluß, um die Besetzung des Ratsstuhls; 
aber in Fragen der Wirtschaftspolitik ist der Rat seitdem zu weitgehenden 
Konzessionen an die Zünfte bereit; und zwar um so leichter, als der Rat 
selbst sich den wirtschaftlichen Idealen der Zünfte genähert hatte und die 
städtische Wirtschaftsverfassung in der Richtung der geschlossenen Stadt- 
wirtschaft ausbaute. Zur volldurchgebildeten Stadtwirtschaft 
gehörte aber eine Einschränkung der wirtschaftlichen Betäti- 
gung der Fremden. Auf dem eigensten Gebiet des Fernhandels selbst wird 
die fremdenfeindliche Tendenz fühlbar. Noch das 13. Jahrhundert bis gegen 
sein.Ende kannte keine Verbote des Gesellschaftshandels oder Kommissions- 
geschäftes mit Nichthansen. Das ward im 14. Jahrhundert anders??). Aber erst 
zu Anfang des 15. Jahrhunderts kommt es zu allgemeinen hansischen Be- 
schlüssen auf diesem Gebiete. So setzte sich die Durchführung der den 
fremden Kaufmann beschränkenden Bestimmungen des Gästerechts geradezu 
zwangsläufig durch und das, obwohl die Vertretung der alten hansischen 
Privilegienpolitik im Ausland dadurch ungemein erschwert, auf die Dauer 
geradezu unmöglich gemacht wurde. Denn es war eine im Grunde genommen
	        

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Hansische Beiträge Zur Deutschen Wirtschaftsgeschichte. Hirt, 1928.
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