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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

188 VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 
veräußerte Last des Getreides. Er hat den Erlös an seinen Kommittenten 
Ludolf de monte, oder in dessen Auftrage an Hermann de Monasterio abge- 
führt; — da bricht die Buchung über den weiteren Verlauf des Geschäftes 
ab, aus einem Grunde, der sich von selbst ergibt, wenn man den übrigen 
Inhalt des Büchleins kennt. 
Da heißt es zunächst, an dessen anderem Ende zu beginnen. Auf f.13b, in 
umgekehrter Beschriftung, stehen einige Einträge, die H. W. nach Ostern 
1331 eintrug, als er im Begriffe stand, nach Flandern zu reisen. Sein Schwager 
J. C. schuldete ihm damals einen Betrag von 6}, seiner eigenen Ehefrau ließ 
er 20 m. d. und 18 floreni zurück. Vor allem aber: in Lübeck hinterließ er 
53 Stück irisch Tuch, und 19 weitere hatte er an Got Albus in Thorn ge- 
sandt, damit dieser sie für ihn verkaufe. Von dem, was mit diesen 72 Stück 
Tuch weitergeschah, berichten nun die Einträge von f. 12b (umgekehrte 
Beschriftung)®®) an; und diesmal ist es des Schwagers, J.C’s. Hand, die über 
das H. W. gehörende Tuch die notwendigen Eintragungen vornimmt. Fünf 
Eintragungen seiner Hand berichten von Verkäufen von im ganzen 6 Stück 
dieser Tuche (4mal 1 Stück, 1mal 2 Stück). Außerdem aber gibt er dem 
uns bereits von dem Getreidegeschäft her bekannten Ludolf de monte 
13 Stück am Vitustag®) zu sendeve, als Sendegut, „ex parte‘ seines Schwa- 
gers H. W. mit nach Schonen. 
Im Spätherbst 1331 kam H. W. aus Flandern zurück. Von diesem Augen- 
olick an hören die Einträge von der Hand J. C’s. über das Tuchgeschäft auf. 
Aber H. W. hat jetzt verschiedenes darüber einzutragen. Er macht Inventur 
über den Bestand an irischem Tuch. Got Albus in Thorn schuldet ihm noch 
den Erlös für die ihm zum Weiterverkauf übersandten 19 Stück, 1 Stück ver- 
kauft er selbst und hat dann noch in Lübeck einen Bestand von 33 unver- 
kauften Stücken??). Seine Magd ersteht davon ein Stück: 25 weitere kauft 
Hermann Warscowe auf einen Posten. Noch 1332, im Mai, schickte er von 
dem alten Bestande 2 Stück in einem Warenballen seines Schwagers J. C. 
an Eberhart Holsete, damit dieser sie ihm verkaufe. Von den noch ver- 
bleibenden 5 Stück erfahren wir nichts mehr; die Einträge über das Tuch- 
yeschäft brechen hier, wo der Eigentümer des Tuchs, H. W., die Einträge 
vornimmt, ebenso ab, wie es bei dem Getreidegeschäft der Fall war, als J. C. 
über das ihn allein angehende Geschäft Einträge vorzunehmen hatte. Die 
Einträge konnten in beiden Fällen abbrechen, weil sie nichts mehr mit dem 
zigentlichen Zweck des vorliegenden Büchleins zu tun hatten. 
Dieser Zweck wird aus der Art, wie das Getreide- und Tuchgeschäft in 
ihm behandelt sind, ersichtlich: Die beiden Schwäger haben sich für 
die Abwicklung bestimmter Geschäfte gegenseitig vertreten). 
Nun kam es darauf an, sich einander Rechenschaft über das abzulegen, was 
der eine Schwager für den andern inzwischen für Geschäftsvorgänge unter- 
nommen hatte. Das und nichts anderes war die Aufgabe des erhaltenen 
Heftleins.
	        

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Regulations for His Majesty’s Colonial Services. His Majesty’s Stationery Off., 1928.
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