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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 189 
Jetzt wird es auch klar, warum der von J. C. geführte ursprüngliche Teil 
des Heftleins mit „hauswirtschaftlichen Eintragungen‘ durchsetzt ist. 
H. W’s. Gattin war seine Schwester, Ihm fiel die Verrechnung der Beträge 
zu, die H. W. seiner Gattin für ihre Ausgaben zurückgelassen hatte, als er 
nach Flandern reiste: ihr machte er Zahlungen, z. T. von Geld, das er H. W. 
schuldete, Wenn J. C. in seines Schwagers Abwesenheit Tuch verkaufte, so 
war dessen Frau zum Empfang des Erlöses berechtigt; aber auch hier hatte 
J. C., um seinem Schwager genaue Rechenschaft ablegen zu können, Ein- 
tragungen über die Beträge vorgenommen, die seine Schwester ausgezahlt 
erhielt. So erklärt es sich sehr einfach, warum H. W. in dieses Heft mit 
eintrug, was er seiner Frau an barem Gelde hinterließ, und auch J. C. genau 
angab, was seine Schwester in der Abwesenheit ihres Mannes ausgegeben 
hatte. Also nicht etwa ein besonders „primitiver‘“ Zustand der 
Buchführung, sondern der Sonderzweck dieses Heftleins, das 
die aus der wiederholten gegenseitigen Vertretung erwach- 
senen finanziellen Beziehungen beider Schwäger zu regeln 
bestimmt war, hat zur Übernahme von „hauswirtschaftlichen“ 
Eintragungen geführt. 
Aus den Beziehungen der beiden Schwäger zueinander erklärt sich endlich 
zwanglos jene große zusammenhängende Gruppe von Einträgen, welche 
die Blätter 3—7 bedeckt; nämlich die über die Hebungen im Dorf Blüssen 
bei Schönberg. Nach den Urkunden zu schließen, die von 1319 bis 1376 
vorliegen®), waren diese Hebungen rein Clingenbergscher Besitz. Unser 
Büchlein zeigt, daß die Verwaltung dieses Objektes seit Herbst 1333 jeden- 
falls in den Händen H. W’s, lag. Aber gleich in der ersten Zeile betont er, 
daß es sich um einen gemeinsamen Besitz der drei Schwäger handelte: H. W. 
hatte durch seine Frau Anteil an ihm erlangt®). H. W. war der gegebene 
Verwalter der den Schwägern gemeinsam gehörenden ländlichen Einkünfte; 
denn er hatte ohnehin Kapitalien in ländlichen Werten angelegt, die eine 
ähnliche Verwaltung erforderten, wie der gemeinsame Besitz an ländlichen 
Einkünften in Blüssen. So erfahren wir für das Jahr 1332, daß ihm und 
seinem Sohn Hinrich aus erster Ehe 4 Brüder aus dem Dorfe Nienhagen 
noch 22} m. d. und 19 d. an nicht gezahlten Renten von ihrem Gut in 
Nienhagen schulden®); und 1340 geht durch seine Vermittlung eine Rente 
von 24 m. d. und } Last Getreide im Dorfe Malsow von einer Lübecker 
Hand an die andere über®’). So zahlreich aber auch die Nachrichten über 
Lübecker grundherrlichen Besitz in der Schönberger Gegend im Nieder- 
stadtbuch sein mögen: nicht eine von ihnen gibt ein so anschauliches Bild 
über ihre Verwaltung als es unser Büchlein tut. F. 3 bringt ein regelrechtes 
«leines Urbar des Clingenbergschen Besitzes in Blüssen. Von f. 4 an setzen 
die Verrechnungen mit den zur Lieferung der Abgaben verpflichteten 
Blüssener Kolonen ein. Es ist das ein wirtschaftsgeschichtlich ungemein
	        

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Hansische Beiträge Zur Deutschen Wirtschaftsgeschichte. Hirt, 1928.
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