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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung 
37 
%) Es ist das jene Kompetenz, die v, Below (Entstehung der deutschen Stadtgemeinde, 
59) schon für die Landgemeinde in Anspruch nimmt. 
77) Vgl. weiter unten S. 110, Anm, 39. 
2) Wenn Rietschel die Motive für Heinrichs ‚,Städtepolitik“ schwerlich auf wirt- 
schaftlichem oder sozialem, sondern allein auf „politischem“ Gebiete sucht, so ist das 
höchstens dann zu halten, wenn man das, was Rietschel als ‚„‚Städtepolitik‘““ des Herzogs 
bezeichnet, preisgibt, und seine fördernden, nicht schöpferischen Maßnahmen als poli- 
tische Handlungen bezeichnet. Die Entstehung Lübecks selbst ist gerade ihren Ursachen 
nach ein eminent wirtschaftliches Ereignis, das wiederum mit der sozialen Struktur 
der damaligen altdeutschen Städte auf sengste zusammenhängt. (Vgl. unten S, 244 ff.) 
Mit der Rietschelschen Problemstellung ist meines Erachtens dem Problem der Ent- 
stehung Lübecks überhaupt nicht beizukommen. 
7) Es ist eine schöne Bestätigung der hier vorgetragenen Darstellung des Verhältnisses 
von kaufmännischer Initiative und herzoglicher Förderung, wenn W. Draeger, Das 
Lübische Stadtrecht und seine Quellen, Hans. Gbll. 1913, S. 90f., die lübische Rechts- 
bildung durch die bürgerliche Initiative entstehen läßt und dem Herzog auch hier nur 
eine bestätigende, aber keine selbständig auswählende Rolle zuerkennt, 
30) R. Schröder, Deutsche Rechtsgeschichte, 5. Aufl., S. 651. (6. Aufl. S. 694.) 
%1) So Bloch, a. a. O., S.36. Nicht einmal für den Titel consules ist dieser Weg der 
Übermittlung anzunehmen, da, wie Bloch (a. a. O., S. 37, Anm. 127) hervorhebt, ‚,der 
Name consules vorwiegend in den nördlichen Gegenden Deutschlands erscheint‘, während 
am Oberrhein die Worte consilium, consiliarii begegnen; consules sind dort erst nach 
1214 für Straßburg belegt. Sehr große Wahrscheinlichkeit hat es übrigens für sich, 
daß am Oberrhein die .Gründungsstadt Freiburg es war, die zuerst den consules-Titel 
aufzuweisen hat. Vgl. das oben S. 34, Anm, 56 Angeführte. Über die fortgeschrittenere 
Entwicklung Freiburgs im Verhältnis zu den oberrheinischen Bischofsstädten s. Hegel, 
Die Entstehung des deutschen Städtewesens, S. 157. Vgl. dazu auch Seeliger, Hist. 
Vierteljahrschrift 1913, S. 503 (Freiburg) und 501 (Straßburg). 
82) Crull, Ratslinie der Stadt Wismar, S. XII. 
33) Mekl. U.B. I, Nr. 244. — (Über Rostock vgl. unten S. 268f.) 
8) v. Below, Mitteilungen d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 1914, S. 383. 
35) Vgl. auch oben S. 19. 
3%) Rietschel, Markt und Stadt, S. 165f. 
37) Ich habe diese Ausführungen unverändert wiedergegeben. Ich halte sie auch heute 
ın dem Sinne aufrecht, daß in den Gründungsstädten der günstigste Boden war, auf dem 
sich nicht nur irgendein Gemeindeausschuß (so v. Below, Jbb. f. Nat. Ök. u. Stat. Bd. 105, 
S, 659), sondern eine vollausgebildete und vollaktionsfähige Ratsverfassung ausbilden 
konnte und in der Tat wirklich ausgebildet hat. Den Einwendungen Köbners, a. a. O. 
3. 528, Anm. 1, gegenüber möchte ich hervorheben, daß ich sehr wohl der Ansicht bin, 
daß in Lübeck der Rat aus den „,meliores‘‘ hervorging. Wer in Lübeck ursprünglich zu 
diesen meliores gehörte, darüber habe ich in meinem gleichzeitig mit Köbners Buch er- 
schienenen „Markt von Lübeck‘ keinen Zweifel gelassen: die Familien der Gründer- 
unternehmer. Ich möchte sogar sagen, daß die sehr interessanten Ausführungen Köb- 
ners über das Verhältnis von meliores und Rat in Köln das Verständnis der Lübecker 
Verhältnisse nur erleichtern. An anderer Stelle (unten S. 247) habe ich ausgeführt, wie 
sehr bei dem Entstehen Lübecks die Tatsache zu berücksichtigen ist, daß diese Stadt 
zu einer Zeit gegründet wurde, als die scharfe Differenzierung der städtischen Bevölke- 
rung in eine fernhändlerische Oberschicht — aus ihr setzen sich in Köln die meliores 
zusammen — und die Masse der Bevölkerung sich längst durchgesetzt hatte. Aus der 
fernhändlerischen Oberschicht altdeutscher Städte hat sich aber die Schicht der Lübecker 
Unternehmer gebildet; zum mindesten sofort die Stellung eingenommen, die in Köln 
der der ‚.meliores‘“ entsprach. Nur möchte es mir scheinen, daß die aller Wahrscheinlich-
	        

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Hansische Beiträge Zur Deutschen Wirtschaftsgeschichte. Hirt, 1928.
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