Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

38 
I. Lübeck und der Ursprung der Ratsvertassung 
keit nach als „„Unternehmerkonsortium‘‘ oder gar als „Unternehmergilde“ organisierte 
Lübecker Oberschicht den übrigen Einwohnern gegenüber eine noch einflußreichere, 
geradezu herrschende Stellung hatte, als das in Köln der Fall war; man denke 
nur an die wirtschaftliche Abhängigkeit der Handwerker von den Familien, die über die 
Marktbaulichkeiten zu verfügen hatten. Das ‚„‚Patriziat‘‘ in Lübeck ist also älter als der 
Rat, genau so, wie es in Köln älter ist. Schneller und konsequenter als in Köln hat sich 
lann in Lübeck aus diesem Gründerpatriziat der Rat herausbilden können; die Familien, 
welche allein „‚vri torfacht eigen“ besaßen, waren es, die dann später den Rat besetzten. 
— Inzwischen hat ja meine Annahme, daß es in Lübeck von vornherein das „,Unternehmer- 
patriziat‘“ gegeben habe, gegenüber den Einwendungen v. Belows durch K. Frölich 
(Ztschr. f. Lüb. Gesch. XXIII, S. 407, Anm. 52a) eine willkommene Bestätigung erhalten. 
Auch darin stimme ich Frölich durchaus bei, daß dieser Personenkreis späterhin 
Zuwachs aus andern Schichten erhielt; vgl. unten S. 137. Es wäre hinzuzufügen, daß 
andrerseits verarmte Unternehmerfamilien die Ratsfähigkeit verlieren. — Neuerdings 
hat Frölich für Goslar ausdrücklich die „optimi cives Goslarienses‘“ die „nominatissimi 
zives Goslarienses‘‘ der Urkunden des 12, Jahrhunderts erklärt als „Angehörige einer 
kaufmännischen Oberschicht, die zu eigenem Recht, sei es auf Grund einer Unternehmer- 
:ätigkeit, sei es auf Grund einer unabhängig von dieser erfolgten kaiserlichen Privilegie- 
‚ung, schon früh auf die Verwaltung des Gemeinwesens Einfluß erlangt hatten‘. (Zs. d. 
Sav. Stift. f. R. G.; Germ. Abt. Bd. 47, S. 381 und 385.) Mit allem Nachdruck weist 
Frölich auf die ursprüngliche Sonderstellung der burgenses-mercatores, die gleichfalls im 
ärundbesitz bevorrechtigt waren, und dann zusammen mit den gleichfalls von Anfang 
an rechtlich und wirtschaftlich bevorrechtigten Ritterfamilien und Silvanen den Rat 
besetzten; die von Rietschel beeinflußte Meinung von E. Feine, daß der Goslarer Rat 
aus Ausschüssen der Gesamtbürgerschaft hervorgegangen sei, lehnt Frölich ausdrücklich 
ab. (S. 377; 383.) 
3) Nachträglich stelle ich fest, daß für die böhmischen Kolonialstädte Zycha, Mitt. d. 
Ver, für die Gesch. der Deutschen in Böhmen, Bd. 53, 1914, S. 131f., zu derselben Auf- 
fassung gelangt ist und die Gründe, die in den Kolonialstädten zu einer schnelleren Ent- 
wicklung der städtischen Autonomie geführt haben, sehr anschaulich zusammengestellt 
hat. 
3) Vgl. Seeliger, Studien zur älterenVerfassungsgeschichte Kölns (1909), namentlich 
38ff. und die beigefügte Karte. 
%) So z. B. in Köln. Vgl. Köbner, a. a. O., S. 542. 
»a) So in Goslar: K. Frölich, Zs. Sav. St. G. A., Bd. 47, S. 384. 
2) Sohm, Die Entstehung des deutschen Städtewesens, S. 98. — Für Lübeck vgl. 
Prensdorff, Stadt- und Gerichtsverfassung, S. 29 und 23. 
2) Rietschel, Markt und Stadt, S. 165 (für die Gründungsstädte). 
%a) Während des Druckes bemerke ich, daß K.W. Nitzsch bereits 1874 den Grün- 
Äungsvorgang ähnlich charakterisiert hat: „eine von Anfang an rationelle Gründung mit 
möglichst einfachen Mitteln für ganz klare und bestimmte Zwecke‘ (Deutsche Studien, 
1879, S. 224 und ähnlich S. 228). ; 
%) v. Below, Vierteljahrsschrift f. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1909, S. 416. 
%) Für die rechtsgeschichtliche Seite ist diese Aufgabe bereits 1861 durch Frensdorifs 
Stadt- und Gerichtsverfassung erfüllt. Daß im Verlauf der letzten Jahre und heute, nach 
über fünfzig Jahren wissenschaftlicher Arbeit, einzelne Anderungen in dem von Frens- 
dorff gezeichneten Bilde vorzunehmen waren, ist selbstverständlich; die Grundzüge 
seiner Darstellung behalten aber auch heute noch, namentlich für die Verhältnisse der 
späteren Zeit, ihren vollen Wert. 
%) S. 15, 18f. 
%)y S. 19. 
Ss.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Hansische Beiträge Zur Deutschen Wirtschaftsgeschichte. Hirt, 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.