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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

32 
Il. Der Markt von Lübeck 
solche verschwunden war, ihren privatrechtlichen Charakter abgestreift hatte 
und zugleich als Herrschaft und Organ der Gemeinde handelte. 
Aber auch das um 1300 festzustellende Eigentum der Stadt an zweifellos 
zur ältesten Marktanlage gehörenden Baulichkeiten will unter dem Gesichts- 
punkt gewertet sein, daß über hundert Jahre seit der Marktanlage damals 
verstrichen waren, Den Fingerzeig, wie dieses städtische Eigentum zustande 
kam, gibt das älteste Rathaus (Block VI, 242). An der Ursprünglichkeit 
seiner Anlage in der frühesten Zeit der Marktgründung ist kein Zweifel 
möglich; der Westrand des Marktes lehnt sich überdies an die ältesten nach 
der Trave führenden Straßen der Stadt (Holstenstraße, Braunstraße, 
Fischstraße usw.) an“). Ebensowenig kann das Haus ursprünglich die domus 
consilii gewesen sein, einfach weil es noch keinen Rat gab. Ursprünglich war 
es vielmehr das gemeinsame Haus des Unternehmerkonsortiums und diente 
seinen Beratungen und Zusammenkünften. Erst nach der bekannten Wand- 
lung vom Unternehmerkonsortium zum Rat wird es Rathaus und Eigentum 
der Stadt. 
Als in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts der Bau der beiden Lang- 
häuser des Gewandhauses begann (Block XVI), ist damals bereits der Bau 
durch den Rat in die Wege geleitet und als städtischer Bau durchgeführt 
worden. Anders aber liegt die Frage, ob auch hier die vorher dort und auf dem 
Gelände des Blocks XVII liegenden Verkaufsstellen von Gewandschneidern, 
Bäckern und Fleischern städtisches Eigentum waren. Ich möchte dieses 
verneinen. Wie das älteste Rathaus ursprünglich Haus des Unternehmer- 
konsortiums war, so waren auch einmal die ältesten Verkaufsplätze der 
Gewandschneider (vor dem Bau der beiden Längshäuser) Gemeineigentum 
der Unternehmer, die noch mehr als am Ende des 13. Jahrhunderts ihre 
Nachfahren*®) selbst am Gewandschnitt sehr stark beteiligt gewesen sein 
müssen“). Einzeleigentum an den Verkaufsständen war trotz der persön- 
lichen Benutzung durch die Unternehmerfamilien hier schon durch die 
baulichen Verhältnisse ausgeschlossen: einzelne kleine Verkaufsplätze inner- 
halb des gemeinsamen Gewandhauses. Ebenso war der Natur der Sache nach 
auch an den Fleisch- und Brotbänken Einzeleigentum einzelner Unter- 
nehmer oder auch Interessenten (Fleischer, Bäcker) unmöglich. Außerdem 
hat hier das erhöhte öffentliche Interesse an diesen wichtigsten Lebensmittel- 
verkaufsstellen Einzeleigentum von Unternehmern verhindert: es ist das 
Verdienst von Reincke-Bloch, auf die besondere Rolle, welche die Bäcker und 
Fleischer vermutlich im ersten Privileg Heinrichs des Löwen und Fried- 
richs I. spielten, hingewiesen zu haben*®). Wenn demnach Einzeleigentum der 
Unternehmer an den Brot- und Fleischbänken ausgeschlossen war, so spricht 
andrerseits doch alles dafür, daß sie in ihrer Gesamtheit ursprünglich Brot- 
und Fleischbänke zu gemeinsamem Eigentum besaßen®!), 
Wann aber, so wird man fragen, ist der Übergang des Eigentums am
	        

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Kritische Studien Zum Wirtschaftlichen Problem Des Zwei- Und Dreischichtensystems in Hochofenbetrieben. Fischer, 1926.
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