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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

Object: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

334 
Elftes Kapitel. 
Wirtschaft. 
I. Vorbemerkung. 
Die Staatsaufwendungen für die Wirtschaft sind einerseits abhängig von der wirtschaftlichen Struktur 
des betreffenden Landes, zum anderen von der wirtschaftspolitischen Einstellung der Regierungspolitik. 
Im Rahmen dieser Bearbeitung können die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Vergleichsländer 
lediglich an Hand der Ausgabeziffern dargestellt werden. Ihre Erklärung aus dem volkswirtschaftlichen 
Gesamtzusammenhange und aus den herrschenden wirtschaftspolitischen Strömungen kann nicht im 
einzelnen gegeben werden. Allerdings stellen die hier gebotenen Unterlagen ein unentbehrliches Material 
dar, um an dieses volkswirtschaftliche Problem überhaupt herantreten zu können. Einige wichtigste 
Angaben über die Unterschiede der wirtschaftlichen Struktur der Vergleichsländer enthalten die Über- 
sichten auf S. 449 bis 4561). 
Kaum auf irgendeinem Gebiete staatlicher Wirksamkeit ist die reinliche Abgrenzung nach »Zwecken« 
so schwer möglich wie bei der Wirtschaft, Viele Maßnahmen der Außenpolitik, der Rechtspflege, des 
Bildungswesens und der Sozialpolitik gehen von Motiven der Wirtschaftsförderung aus oder können 
wirtschaftsfördernde Wirkungen haben. Alle staatlichen Maßnahmen, die die Wirtschaft nur mittelbar 
fördern, müssen in diesem Abschnitte außer Betracht bleiben. Aber auch bei der Beschränkung auf die 
unmittelbaren Wirtschaftszwecke ergeben sich so nahe Berührungspunkte mit anderen Aufgabengebieten, 
daß die Scheidungslinie oft schwer zu ziehen war. Das gilt z. B. für die Ausgaben auf Grund des Krieges; 
die Ausgaben für den Wiederaufbau in Nordfrankreich und Belgien dürften vielfach über die 
reinen Entschädigungszahlungen hinaus einen subventionsähnlichen Charakter gehabt und Staats- 
ausgaben, wie sie in anderen Ländern unter dem Kapitel »Wirtschaft« bearbeitet wurden, entbehrlich 
gemacht haben. 
Die Gewerbeinspektion ist trotz ihrer vielfach wirtschaftspolitisch gerichteten Aufgaben in dem 
Kapitel »Soziale Aufgaben« behandelt worden, weil ihr sozialpolitischer Charakter als überwiegend 
angesehen wurde. Die Fachschulen, deren Pflege als ein besonderes Gebiet der staatlichen Gewerbe- 
und Handelsförderung zu betrachten ist, wurden in dem Kapitel »Unterricht, Kunst und Wissen- 
schaft« behandelt, um die Darstellung des gesamten Aufbaues des Bildungswesens nicht auseinander- 
zureißen. 
Bei der Beurteilung der Staatsausgaben ist zu berücksichtigen, daß die Intensität der Wirtschafts- 
politik in den Ausgabeziffern nicht erschöpfend zum Ausdruck kommt. Es können z. B. einschneidende 
wirtschaftliche Eingriffe in Form von Verboten, handelspolitischen Maßnahmen usw. erfolgen, ohne daß 
die Höhe der hierdurch bedingten Ausgaben im Verhältnis zu der Bedeutung dieser Vorgänge steht; 
immerhin findet aber im Etat fast jede wichtigere wirtschaftspolitische Maßnahme irgendwie ihren 
Niederschlag. 
In der folgenden Bearbeitung wird das Gebiet der wirtschaftlichen Maßnahmen gegliedert in: 
1. Landwirtschaft, 
2. Industrie und Handel, 
3. Verkehr. 
Der Verkehr wird untergegliedert in: 
a) Handelsmarine, 
b) Privateisenbahnen, 
c) Private Luftschiffahrt, 
d) Öffentliche Arbeiten?) (Häfen, Kanäle, Straßen USW.). 
?) Eine besondere Schwierigkeit ergab sich für Italien daraus, daß sich in der faseistischen Wirtschaftspolitik erst in der Zeit nach Auf- 
stellung des Etats für 1925/26 eine steigende Aktivität geltend macht. ‘Es war daher in der textlichen Bearbeitung in erhöhtem Maße auf 
Staatsaufwendungen hinzuweisen, die im Voranschlag noch nicht Vorgesehen waren, sondern als Nachträge zum Etat für 1925/26 bewillizt 
wurden. 
?) Ohne Meliorationen, die bei der Landwirtschaft behandelt werden.
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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