Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

290 Die Abstufüng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
die ganze Persönlichkeit, während der Befehl sich mehr auf einzelne 
Akte bezieht. Das Verhältnis, sagt Scheler mit Recht‘), enthält eine 
Distanz in sich: man handelt, indem man einem Befehl gehorcht, aus 
Rücksicht auf einen „fremden‘“ Willen, nicht so, daß man „angesteckt“ 
ist (d. h. die ganze Persönlichkeit in sich aufgenommen hat). In der Tat 
hat erfahrungsgemäß das Befehlen die Tendenz, dem Abhängigen alles 
bis ins einzelne vorzuschreiben und ihm keinen Spielraum im Sinne 
bloßer Direktiven zu gewähren. Das hat wieder seinen guten Grund in 
der Tatsache, daß die innere Fühlung im Herrschaftsverhältnis viel ge- 
ringer ist als im Führerverhältnis. Der Geführte kann sich die Pläne 
des Führers normalerweise im vollen Umfange aneignen, weil er sie 
versteht (und umgekehrt kann der bloße Führer mit seiner Macht nicht 
weiter greifen als das Verständnis bei dem Geführten reicht). Im Herr- 
;chaftsverhältnis dagegen kann es der Abhängige in der Regel nicht zum 
vollen Verständnis für die Pläne des Herrn bringen angesichts der be- 
stehenden tiefen Kluft. Er fühlt sich deswegen in seiner freien Be- 
wegung gehemmt; dazu lastet das Bewußtsein des minderen Wertes auf 
ihm und ebenso das Bewußtsein, sich überall in den Lebensformen sei- 
nes Herrn nicht sicher bewegen zu können und dadurch von einer Welt 
von Werten ausgeschlossen zu sein. Alles das hat zur Folge, daß bei dem 
Abhängigen leicht ein Zustand der Hemmung und Lähmung eintritt, 
wofür gewisse Typen unseres Beamtenlebens uns bekannte Beispiele 
geben. Wir sehen zugleich auch, welchen Spielraum die äußere Macht, 
die ja bei der Herrschaft immer mitbeteiligt ist, in Gestalt der Furcht 
erhält: das Minderwertigkeitsbewußtsein und die durch die Situation 
hervorgerufene Unsicherheit geben offenbar für eine derartige Furcht 
einen äußerst günstigen Boden’ ab. — Mit Hilfe eines Schlagwortes kön- 
nen wir den ganzen Unterschied zwischen den Machtqualitäten der Füh- 
rung und der Herrschaft dahin zusammenfassen: im Führerverhältnis 
herrscht die Autorität, im Herrschaftsverhältnis das Prestige. 
Wir fassen dabei diese beiden Begriffe in dem Sinne, den ihnen Ludwig 
Leopold in seiner Studie über das Prestige (Berlin 1916) gegeben hat. 
4. Wenn im Herrschaftsverhältnis, von der historischen Seite aus 
betrachtet, auch die äußere Macht typischerweise mitbeteiligt ist, so bil- 
det doch in systematischer Hinsicht die innere Macht, solange der 
Typus rein bleibt, die überwiegende und im Charakter das ganze Ver- 
hältnis in erster Linie bestimmende Grundlage, neben der 
die äußere Macht mehr eine akzessorische Bedeutung besigt. Schon 
Rousseau?) hat diesen Sachverhalt, wenn auch in verschleierter Form, 
1) Der Formalismus usw. in Husserls Jahrbüchern IL, 377. 
2) Gesellschaftsvertrag, Reclamausgabe S. 9, 17, 18.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.