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Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)

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Bibliographic data

fullscreen: Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)

Monograph

Identifikator:
1784950556
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-170296
Document type:
Monograph
Author:
Syrup, Friedrich http://d-nb.info/gnd/130044288
Title:
Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Reimar Hobbing
Year of publication:
1928
Scope:
224 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Teil A. Die Verordnung über die Arbeitszeit und ihre Nebenverordnungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

10. Industrie und Lande! in Deutschland vor 70 Jahren. 85 
die Ausfuhr dieses Artikels verboten, unter dem Vorwände, daß der Kriegsmarine 
dieses wichtige Rohmaterial nicht entzogen werden dürfe. Dieses Verbot wurde auf 
die unablässigen dringenden Vorstellungen des Straßburger Landels im Jahre 1816 
wiederaufgehoben, und von da ab gewann dieser Geschäftszweig eine bedeutende Ent 
wickelung. Der elsässische Lanf fand hauptsächlich in der Schweiz und in Südfrankreich 
großen Absah. 
Der Anbau und die Verarbeitung von Krapp (Färberröte) hatte seit der Mitte 
des 18. Jahrhunderts im Elsaß eine große Bedeutung gewonnen. Im Anfang des 
19. Jahrhunderts wurden ca. 30000 Zentner geerntet, welche sowohl roh (getrocknet) 
als vermahlen nach ganz Frankreich, der Schweiz und Deutschland abgesetzt wurden. 
Auch dieser Geschäftszweig hatte in jener Zeit unter fiskalischen Maßregeln vorüber 
gehend zu leiden. Lohe Einfuhrzölle auf rohe wie auf bedruckte Stoffe schädigten, 
erstere die inländischen, letztere die ausländischen Zeugdruckereien, und beeinttächtigten 
wesentlich den Absatz des elsässischen Farbstoffes. 
Auch die Ausfuhr von Stärke war zeitweilig verboten worden; zahlreiche elsässische 
Fabrikanten hatten sich genötigt gesehen, ihren Bettieb auf das rechte Rheinufer zu 
verlegen, von wo aus sie jetzt der einheimischen Industtie eine schwere Konkurrenz 
bereiteten. 
Ihre volle Entfaltung konnte dagegen in jener Zeit der Lande! mit Ölsaaten 
und Ölen, insbesondere mit Rapsöl, sowie mit Klee- und Senfsamen nehmen, der 
dann noch längere Zeit hindurch zu den wichtigsten Landelszweigen Straßburgs gehörte. 
Lier seien schließlich noch die Tuchindustrie, welche damals in Bischweiler den 
Grund zu ihrer späteren großen Blüte legte, und der Sttaßburger Tuchhandel genannt, 
welche beide durch ihre Lieferungen an die Truppen reichen Nutzen fanden. 
Obgleich der Lande! in dieser bewegten Zeit des ersten Kaiserreiches in mancher 
Linsicht beengt, zum Teil sogar schwer geschädigt wurde, so blieb doch die Erinnerung 
an jene glänzende Epoche im Geiste des Straßburger Kaufmannsstandes noch lange 
wach, und sie wird in späteren Berichten oft als die erfolgreichste unserer Landels- 
geschichte erwähnt. 
10. Industrie und Handel in Deutschland vor 70 Jahren. 
Von Otto Bähr. 
Bahr, Line deutsche Stadt vor 60 Jahren. Massels. 2. Aufl. Leipzig, L. ll). Grunow, 
*886. 5. 9*—98. 
Industrie und Lande! bewegten sich vor zwei Menschenaltern noch in den engsten 
Grenzen. Für große Unternehmungen fehlte es den einzelnen an zureichendem Kapital. 
Aküengesellschasten waren nur wenig in Abung. Demgemäß waren manche Gewcrbs- 
zweige, welche nur im Wege der Kapitalassoziation betrieben werden können, z. B. das 
Versicherungswesen, noch in der Kindheit. 
Der Großindustrie fehlte das belebende Element der Neuzeit, die Dampfmaschine. 
Nirgends sah man die hohen Schornsteine, welche jetzt unsere Jndustriestätten bezeichnen. 
Die Arbeit war fast ausschließlich Landarbeit. Die Fabrik unterschied sich von dem 
Landwerk nur durch die größere Arbeitsteilung und die Leitung des Fabrikherrn. 
Natürlich konnten solche Betriebe auch nur von geringerem Amfange sein. Als Bei 
spiel kann die jetzt hochblühende Maschinenfabrik von „Lenschel & Sohn" in Kassel 
dienen, welche damals in dem alten, noch unter Leitung des Argroßvaters des jetzigen
	        

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Russian Local Government during the War and the Union of Zemstvos. Yale Univ. Press, 1930.
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