Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)

Monograph

Identifikator:
1784950556
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-170296
Document type:
Monograph
Author:
Syrup, Friedrich http://d-nb.info/gnd/130044288
Title:
Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Reimar Hobbing
Year of publication:
1928
Scope:
224 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Teil A. Die Verordnung über die Arbeitszeit und ihre Nebenverordnungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)
  • Title page
  • Contents
  • Teil A. Die Verordnung über die Arbeitszeit und ihre Nebenverordnungen
  • Teil B. Die Arbeitsschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und ihrer Nebenverordnungen
  • Teil C. Die übrigen (außerhalb des Rahmens der Arbeitszeitverordnung und der Gewerbeordnung) ergangenen Gesetze und Verordnungen
  • Teil D. Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes
  • Teil E. Washingtoner Übereinkommen über die Arbeitszeit

Full text

10 
33 
Lebensmittel zu verderben oder Arbeitserzeugnisse zu miß⸗ 
lingen drohen. 
Das gleiche gilt, wenn eine geringe Zahl von Arbeit— 
nehmern über sechzehn Jahren an einzelnen Tagen mit 
Arbeiten desaese wird, deren Richterledigung das Er⸗ 
gebnis der Arbeit gefährden oder einen unverhältnis⸗ 
mäßigen wirtschaftlichen Schaden zur Folge haben würde, 
und wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht 
zugemutet werden können. 
Der 8 10 hatte früher folgende Fassung: „Die nach dieser 
Verordnung hich ergebenden Beschränkungen der Arbeitszeit 
bod keine Anwendung auf vorübergehende Arbeiten, die in 
otfällen oder zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen 
oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen unverzüglich vor— 
genommen werden müssen.“ Dazu häatte damals die amtliche 
Begründung ausgeführt: „Eine dem 8 10 entsprechende Aus— 
nahme für Notfaäͤlle war schon in beiden Demobilmachungs— 
verordnungen vorhanden (Ziffer VI der Anordnung vom 
23. November 1918, 8 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung vom 
18. März 1919). Für Angestellte bestand ferner auch schon 
bisher die Ausnahme für Arbeiten zum Verhüten des Ver— 
derbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeits— 
erzeugnissen (HK 4 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung). Die letzte 
Ausnahme wird nunmehr auf gewerbliche Arbeiter ausgedehnt, 
bei denen die Gründe für —* Zulassung noch höhere Be— 
deutung haben als bei den Angestellten.“ 
Amtliche Begründung: 
Die neue Fassung will den Bedenken, die gegen die Auf— 
hebung des 8 11 Abs. 3 der Arbeitszeitverordnung von vielen 
Seiten erhoben worden sind, in gewissem Umfang Rechnung 
tragen. Der 8 10 der geltenden Arbeitszeitverordnung soll, 
ähnlich wie es im 8 15 des Entwurfs des Arbeitsschutzgesetzes 
vorgeschlagen ist, dahin ergänzt werden, daß neben den Not— 
fällen auch außergewöhnliche Fälle zu einer Ausnahme berech— 
tigen sollen. Ebenso sollen unter bestimmten Einschränkungen 
Arbeiten zulässig sein, deren Nichterledigung das Ergebnis der 
Arbeit gefährden oder einen unverhältnismäßigen wirtschaft— 
lichen Schaden verursachen würde. Diese Ergänzungen erschei— 
nen geeignet, in manchen Fällen Schwierigkeiten vorzubeugen, 
ohne dadurch die beabsichtigte strenge Durchführung der Ar— 
beitszeitverordnung zu gefährden. Es darf sich hierbei stets nur 
um eine „geringe Zahl von Arbeitnehmern“ handeln. Es be— 
deutet dies, daß vor allem in handwerksmäßigen Betrieben mit 
wenigen Arbeitnehmern unter den sonst gegebenen Voraus— 
setzungen Arbeiten noch über die normale Arbeitszeit hinaus 
ansgeführt werden können. Jedoch beschränkt sich die Aus—
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Regelung Des Arbeitsschutzes Insbesondere Der Arbeitszeit Nach Den Zur Zeit Gültigen Gesetzen Und Verordnungen (Nebst Ausführungsanweisungen) Und Dem Entwurf Des Arbeitsschutzgesetzes (in Der Vom Reichsrat Beschlossenen Fassung). Verlag von Reimar Hobbing, 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.