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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

gestattet in jedem beliebigen Augenblick, das ganze System, das 
während der Kriegszeit geherrscht hat, wiederherzustellen, Auf 
Grund dessen kann die Regierung durch Notverordnungen, die zur 
Erhaltung der Sicherheit dienen, Maßnahmen treffen. Die wichtigste 
_ist_die_Befugnis zur Haft ohne gerichtliche Erlaubnis, 
Während des Bergarbeiterstreiks von 1920 und insbesondere 
während des Generalstreiks von 1926 hat die Regierung von diesem 
Gesetz weitestgehenden Gebrauch gemacht, Das Land wurde in 
ein Kriegslager verwandelt, Die Gefängnisse waren voll von 
Menschen, die in Gewahrsam genommen wurden wegen einer Rede 
gegen die Monarchie, wegen Aufbewahrung von Dokumenten, deren 
Inhalt in Gegensatz zu den Maßnahmen der Regierung steht, wegen 
Drohung gegen Streikbrecher und wegen ähnlicher Verbrechen. 
Gleich nach dem Generalstreik im Jahre 1926 hat die englische 
Regierung ein Antistreikgesetz angenommen, Dieses Gesetz vom 
29, Juli 1927 erklärt bestimmte Kategorien von Streiks als „ungesetz- 
lich”, Die Organisatoren und überhaupt die Teilnehmer an diesen 
ungesetzlichen Streiks unterliegen krimineller Verantwortung, die 
Gewerkschaften aber werden haftbar gemacht auf Grund von 
Klagen auf Schadenersatz, der von ungesetzlichen Streiks verursacht 
wurde, 
Es muß besonders hervorgehoben werden, daß sich nach dem 
Gesetz vom Juli 1927 als „ungesetzlich” alle jene streikmäßigen 
Handlungen erweisen würden, die zum Ziele hätten, einer Inter- 
vention in China oder einem Kriege gegen die Sowjetunion entgegen- 
zuwirken, 
Artikel 2 und 3 des neuen Gesetzes haben diesem Gesetz den 
Namen „Freibrief für Streikbrecher‘ gegeben. Gemäß Artikel 2 ist 
den Gewerkschaften das Recht genommen, ihren Mitgliedern irgend- 
welche Disziplinarstrafen aufzuerlegen, z. B, einen Streikbrecher aus 
der Gewerkschaft auszuschließen, Gleichzeitig damit ist zugunsten 
solcher Streikbrecher festgesetzt worden, daß Geldklagen gegen Ge- 
werkschaften aus Ansprüchen ihrer Mitglieder zulässig sind, Also 
ein Streikbrecher, der aus der Gewerkschaft entgegen der erwähnten 
Schutzbestimmung ausgeschlossen wurde, kann im Gerichtswege ent- 
weder die Wiedereinsetzung in seine Mitgliederrechte verlangen 
oder Schadenersatz beanspruchen. 
Artikel 3 ist ebenfalls ‘dem Schutz der Streikbrecher gewidmet. 
Dieser Artikel betrifft das Streikpostenstehen. Mit Hilfe dieses 
Artikels werden die englischen Arbeiter tatsächlich jedes Rechtes 
auf friedliches Streikpostenstehen beraubt, das ihnen das Gesetz von 
1906 in vollem Maße zuerkannt hat. | 
Welche Schlußfolgerungen müssen wir aus allen diesen ge- 
schilderten Zuständen ziehen? 
1. Der Kampf gegen Ausnahmegesetzgebung soll außer mit den 
allgemeinen politischen Mitteln durch die Bloßlegung ihres reaktio- 
nären Charakters geführt werden, Was ist dazu notwendig? Eine 
gute Informierung über alle solche Gesetze, über etwaige Motive 
des Gesetzgebers, über die praktische Anwendung dieser Gesetze, 
Es ist weiter notwendig, daß ein reiches Material über die Wirkung 
solcher Gesetze auf die ökonomische und politische Lage der werk- 
tätigen Bevölkerung gesammelt und veröffentlicht wird. Es ist un-
	        

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Borrowing and Business in Australia. Oxford university press, H. Milford, 1930.
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