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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

thumbs: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

VORWORT 
Die vorliegende Arbeit ist das Ergebnis einer Beratung, die an- 
läßlich des 10, Jahrestages der Oktoberrevolution von den in der 
Sowjetunion. eingeladenen und anwesenden Juristen und anderen 
namhaften Personen, die am Alltagsleben des großen internationalen 
Hilfswerkes der IRH lebhaften Anteil nehmen, abgehalten wurde, 
Der Wunsch zu dieser Beratung war in den Teilnehmern ganz spontan 
entstanden, Die Exekutive der IRH übernahm mit besonderer Freude 
die Vorbereitungen zu dieser Besprechung, denn sie durfte in dem 
Wunsch nicht nur das Verlangen nach einer gegenseitigen Verständi- 
sung, sondern vor allen Dingen das Verlangen nach einer plan- 
mäßigen Vertiefung der Roten-Hilfe-Arbeit erblicken, 
Dabei waren sich die Teilnehmer wie auch die Exekutive der 
IRH von Anfang an völlig klar darüber, daß es keine Beratung sein 
konnte, die alle Probleme erschöpfend lösen würde. Wenn trotzdem 
diese Beratungen einen ziemlich großen Erfolg erzielen konnten, so 
war das nur deshalb möglich, weil die Teilnehmer ohne Unterschied 
über große Erfahrungen in bezug auf die zur Beratung gestellten 
Tagesordnungspunkte auf Grund ihrer praktischen Tätigkeit inner- 
talb der IRH verfügten, 
An den Beratungen, die am 13. und 14. November 1927 abge- 
halten wurden, nahmen insgesamt 71 Personen teil, und zwar: 
146 Juristen oder namhafte Personen aus den kapitalistischen Län- 
dern, 15 Juristen ‚aus der Sowjetunion und 10 Mitglieder der Exe- 
kutive der IRH. Die Juristen und Personen aus den kapitalistischen 
Ländern verteilten sich wie folgt: 15 aus den Balkanländern, 10 aus 
Deutschland, 5 aus Frankreich, 3 aus Indien, 2 aus Polen, ein 
Schweizer, ein Holländer, ein Indonesier, ein Amerikaner usw. Die 
Teilnehmer gehörten teils der Kommunistischen Partei, der Sozial- 
demokratie, den Anarchisten, den Sozialradikalen und verschiedene 
der nationalrevolutionären Minderheitsbewegung an oder waren 
parteilos. 
Ueber die Tagesordnung brauchen wir hier nichts zu sagen, sie 
ist aus dem Inhaltsverzeichnis ersichtlich, 
Die Exekutive der IRH hat nun die Reden der Berichterstatter 
wie auch die Ausführungen der Diskussionsredner zusammengestellt, 
Die Protokollform wurde dabei innegehalten, was aber keineswegs 
eine wörtliche Wiedergabe der Referate und Diskussionsreden be- 
deutet, Dieser Weg wurde aus dem folgenden Grunde gewählt; 
Die Exekutive will das gewonnene Material auch den Funktionären 
der Rote-Hilfe-Organisationen im weiteren Sinne zugänglich machen. 
Die Protokollform ermöglicht eine bessere und schnellere Uebersicht 
über die Materie, gibt aber auch die Sachgebiete besser im Zu-
	        

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Tarifvertrag Für Die in Den Berliner Groß-Buchbindereien Beschäftigten Werkmeister. Paul, 1929.
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