Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

Monograph

Identifikator:
1811126022
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-195283
Document type:
Monograph
Title:
Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mittler
Year of publication:
1929
Scope:
VII, 137 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung: Die Gebietsveränderungen und ihre wirtschaftlichen Folgen
  • Teil I. Produktion und Absatz
  • Teil II. Betriebsergebnisse und öffentliche Lasten
  • Teil III. Vermögen und Verschuldung
  • Teil IV. Abhilfemaßnahmen
  • Schlußbemerkung

Full text

- 120 - 
Zu diesem Zwecke sind von dem Vorstand der Landwirtschaftskammer auf Vor- 
schlag der Landräte (Oberbürgermeister) Kleinbauern in der erforderlichen Zahl 
als stellvertretende Ausschußmitglieder zu bestellen. 
3. Der Ausschuß entscheidet endgültig über den Darlehnsantrag. 
Dem Antragsteller ist über die Entscheidung von dem Vorsitzenden des 
Ausschusses durch Vermittlung des zubringenden Kreditinstituts ein Bescheid zu 
rteilen. Durch diesen Bescheid erwirbt der Antragsteller keinen Rechtsanspruch 
auf Gewährung des Darlehns. 
Y. Richtflinien für die aus den Mitteln der Ostpreußenhilfe zu gewährenden 
Pächterkredite. 
A. Allgemeines, 
l. Reich und Preußen stellen der Landesbank für die Provinz Ostpreußen 
eine Summe von 3 Mill. RM. zur Begebung von Darlehen an Pächter land- und 
forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke in Ostpreußen zur Verfügung. Über die 
Zuweisung weiterer Mittel für den gleichen Zweck aus dem Erlös der von dem 
Provinzialverband Ostpreußen unter Führung der Deutschen Landesbanken- 
zentrale A.-G. aufgenommenen Auslandsanleihe beschließt der Kreditausschuß 
‘siehe IB 6). 
2. Die vom Reich und Preußen zur Verfügung gestellte Summe von 
3 Mill. RM. wird der Landesbank der Provinz Ostpreußen ratenweise nach Bedarf 
überwiesen. 
3. Die zur Verfügung gestellten Mittel haben der Umwandlung vorhandener 
Personalschulden des Darlehnsnehmers in einen Umschuldungskredit zu dienen. 
Als hiernach umzuwandelnde Personalschulden sind anzusehen Schulden aus Dar- 
lehen, Schulden bei Genossenschaften, Kaufleuten, Handwerkern, rückständige 
Löhne, Abgaben usw. Schulden, welche durch Bestellung‘ eines Pfandrechts am 
Pächterinventar nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 9. Juli 1926 (Reichsgesetz- 
blatt I S. 399, 412) für ein Pächterkreditinstitut bereits gesichert sind, sind in die 
Umschuldung nicht einzubeziehen, es sei denn, daß sie kurzfristig fällig sind. 
Rückstände aus Pachtzinsen und andere Verbindlichkeiten der Tächter 
gegenüber dem Verpächter dürfen in die Umwandlung nicht einbezogen werden. 
Dagegen können Rückstände an solchen Steuern, Abgaben und Lasten, deren 
Zahlung an sich dem Verpächter obliegt, von ihm aber dem Pächter durch Vertrag 
auferlegt ist, einbezogen werden. 
4. Die Darlehen sind zu sichern durch Bestellung 
a) hinreichender Sicherheiten (Hinterlegung von Wertpapieren, Bürg- 
schaften. von Kreditinstituten, Bürgschaften Dritter usw.); 
eines Pfandrechts an dem dem Pächter gehörenden Inventar nach Maß- 
gabe des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkredit- 
beschaffung für landwirtschaftliche Pächter vom 9. Juli 1926 (Reichs- 
gesetzblatt I S. 399, 412) — Pächterkapitalkredit. 
5. Umschuldungskredit im Sinne dieser Richtlinien ist im Falle der 
Ziffer 4a und b ein Kredit, der hinter einem vorhandenen Pächterkapitalkredit 
gewährt wird. Der Umschuldungskredit kann grundsätzlich bis zur Höhe von 
65 % desjenigen Inventarwertanteils gewährt werden, der im Verhältnis zum 
Pächterkreditinstitut den Ansprüchen des Verpächters auf Grund der $$ 581, 
585 BGB. nach $ 11 des Gesetzes vom 9. Juli 1926 oder nach einer darüber hinaus- 
yehenden Vereinbarung nicht ‚unterliegt.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Lage Der Landwirtschaft in Ostpreussen. Mittler, 1929.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.