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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

Full text: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
890261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-15521
Document type:
Monograph
Author:
Moll, Bruno http://d-nb.info/gnd/117121045
Title:
Logik des Geldes
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag von Duncker & Humblot
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (104 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Geldliteratur und der Versuch, zu Ende zu denken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

. 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
praktischen Standpunkte noch ein Moment in Betracht und zwar 
das Moment der Steuerzahlung. Sowohl bei den Produktions- resp. 
Erwerbssteuern, als bei den Verkehrssteuern fordert der Staat in 
der Regel direkt vom Steuersubjekt die Steuerzahlung und deshalb 
werden diese Steuern direkte Steuern genannt vom Gesichtspunkte 
der Steuerzahlung. Dagegen wendet sich der Staat bei den in- 
direkten Steuern nur selten direkt an das Steuersubjekt, da deren 
große Zahl die Steuererhebung, Kontrolle außerordentlich er- 
schweren würde; er hebt die Steuer da und dort ein, wo das Steuer- 
objekt noch in größerer Menge vorhanden ist, wie bei der 
Produktion oder im Verkehr. Hier tritt daher an Stelle des Steuer- 
subjekts der Produzent, der Kaufmann, als Steuerzahler, gewisser- 
maßen Steuereinheber. Wohl gibt es hiervon Ausnahmen. Auch 
die Verzehrungssteuer wird zur direkten Steuer, wo die Einhebung 
der Steuer und die Kontrolle der Konsumtion leichter ist, wie bei 
den Luxussteuern, ebenso wird sie zur direkten Steuer für jene 
Menge, welche der Produzent, der Kaufmann selbst verzehrt, end- 
lich wo das betreffende Objekt vermittels Monopols in die Hände 
des Konsumenten gelangt. Demgegenüber gibt es Fälle, wo die 
direkte Steuer zur indirekten wird — mit Bezug auf die Steuer- 
zahlung, — so in dem Falle, wo die Grundsteuer der Pächter, die 
Haussteuer der Mieter, die Kapitalsteuer der Schuldner abstattet. 
Was die Verzehrungs- und Verkehrssteuern betrifft, so sind 
dieselben auch in dem Sinne indirekte Steuern, als das Einkommen 
nicht als Ganzes, sondern in Seinen einzelnen Teilen, so wie die- 
selben in Verkehr kommen oder verbraucht werden, berührt wird. 
Endlich zeigt sich die indirekte Natur dieser Steuern auch darin, 
daß der Zusammenhang von Einkommen und Steuerleistung fehlt, 
da das Einkommen oft in einem viel späteren Zeitraum konsumiert 
wird, als es entstanden ist. Ubrigens gehen wir nicht weiter in den 
unproduktiven Streit ein, was ist direkte, was indirekte Steuer und 
in welchem Sinne sind die Steuern eines oder das andere? Dieser 
Streit ist auch heute noch nicht beendigt und der Reichtum des 
Lebens widersetzt sich auch der streng wissenschaftlichen kategori- 
schen Festsetzung. Wir wollen nur damit ins reine kommen, was 
der Nutzen der gebrauchten Terminologie ist. 
Wir gebrauchen die beiden Ausdrücke in dem Sinne, in dem 
wir dieselben an anderer Stelle erörtert haben. Die Besteuerung 
geht von zwei Tatsachengruppen aus: die eine Gruppe hängt mit 
der Gewinnung des Einkommens zusammen, die andere mit der Ver- 
wendung des Einkommens; auf Grund der ersteren gestaltet sich 
die Gruppe der direkten Steuern, auf Grund der anderen die der 
indirekten Steuern. 
3492
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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