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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

989 _ 
Es ergibt sich, daß die Kopfbeträge der Länder Sachsen, Baden und Württemberg 
1913/14 wie auch 1927/28 über dem Durchschnitt liegen. Auch in Preußen übersteigt 
1927/28 der Kopfbetrag die durchschnittliche Höhe. Dagegen bleiben die Kopfbeträge 
der Länder Hessen und Bayern, die 1918/14 über dem Druchschnitt lagen. 1927/28 
darunter. 
Die Gestaltung der Einnahmen aus den einzelnen Steuerarten ist für die einzelnen 
Länder nach dem Kriege im wesentlichen durch die Umstellungen im Finanzsystem des 
Reichs bedingt. Die Beteiligung der einzelnen Länder und ihrer Gemeinden an den Ein- 
nahmen einzelner Reichssteuern ergab die Notwendigkeit, einen Verteilungsschlüssel für 
die Überweisung an die Länder festzusetzen. In den je Kopf der Bevölkerung ver- 
schiedenen Einnahmen der einzelnen Länder aus den Reichsüberweisungssteuern zeigt 
Sich die Auswirkung der jeweiligen Verteilungsschlüssel. 
Bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer erfolgt die Verteilung unter die einzelnen 
Länder im wesentlichen auf Grund des Steuersolls. Der Verteilungsschlüssel (je einer für 
die Einkommen- und Körperschaftsteuer) besteht aus den sogenannten Schlüsselanteilen 
der einzelnen Länder. Diese bestehen aus den Rechnungsanteilen der einzelnen Gemein- 
den, denen die selbständigen Gutsbezirke gleichstehen. Rechnungsanteil einer Gemeinde 
lst das Steuersoll, das auf sie entfällt. Die Bevölkerungsdichte wird lediglich in der 
Garantiebestimmung berücksichtigt, daß der Kopfbetrag der Einkommen- und Körper- 
Schaftsteuerüberweisung an ein Land nicht unter 80 vH des Reichsdurchschnittes sinken 
Soll (vgl. 8 35 des Reichsfinanzausgleichsgesetzes). Nach oben ist mithin durch besonde 
hohe Steuerleistungsfähigkeit eine weitgehende Differenzierung der Kopfeinnahmen mög- 
lich, und nur für die leistungsschwachen Länder wird aus dem Reichsanteil ein Über- 
Weisungsminimum garantiert. 1925/26 liegen. die Kopfbeträge zwischen 35,21 AA in 
Sachsen und 21,10 AM in Mecklenburg-Schwerin. Da 80 vH des Reichsdurchschnitts 
26,15 AM betragen, liegen 1925/26 die Einnahmen von Mecklenburg-Schwerin 
(21,10 AM), Anhalt (24,65 AZ.) und den kleineren Ländern unter dem Mindestbetrag. 
Der Kopfbetrag in Schaumburg-Lippe (26,30 A.) erklärt sich aus der Verbuchung von 
Testlichen Einnahmen aus 1924/25. Durch die Ausschüttung der Nachzahlungen für das 
Rechnungsjahr 1925/26 und früherer Jahre im Rechnungsjahr 1926/27 wurden die nach- 
Sewiesenen Einkommensteuereinnahmen dieser Länder stark beeinflußt. Die Wirkungen 
der Einführung des VII. Verteilungsschlüssels, der für diese Länder einen erheblichen 
Rückgang ihrer Einkommen- und Körperschaftsteuereinnahmen nach sich ziehen mußte, 
Wurden durch die Nachzahlung auf Grund des 8 35 ausgeglichen. Für 1926/27 zeigen die 
J® Kopf der Bevölkerung berechneten Einnahmen bei den auf Grund des $ 35 dotierten 
Ländern geringere Abweichungen von den Kopfbeträgen der anderen Länder. Sie sind 
© Lippe, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Schaumburg-Lippe höher als 
m Bayern und Oldenburg, in Lippe, Mecklenburg-Schwerin und Schaumburg-Lippe auch 
höher als in Hessen und Thüringen. Die Unterschiede in den Kopfbeträgen der nicht für 
den $35 in Frage kommenden Länder sind infolge des neuen Verteilungsschlüssels ver- 
Stärkt worden. ‘So betrugen z. B..die Kopfbeträge in Sachsen und Bayern 1925/26 35.21 
und 29.07 7.4, 1926/27 42,80 und 24.51 AM. 
„Für 1927/28 wurde die Gestaltung der Kopfbeträge in den einzelnen Ländern zum Teil 
Wiederum durch die Ausschüttungen auf Grund des $ 35, zum Teil durch die Verteilung 
“Mes Teiles der Länderquote der Einkommen- und Körperschaftsteuer nach dem Umsatz- 
Steuerschlüssel beeinflußt. Das erstere hatte 1927/28 geringere Bedeutung als 1926/27, da 
die Zahlungen nur für ein Rechnungsjahr zu erfolgen hatten und im Verhältnis zum Anteil 
in Sinzelnen Landes nach dem VII. Verteilungsschlüssel, wenn auch noch, erheblich, so 
och weniger als 1926/27, ins Gewicht fielen. Anhalt erhielt 1927/28 keine Ausschüttun- 
sen nach $ 35 mehr, dafür aber Bayern und Oldenburg, die 1926/27 bei Einführung des 
Pan Verteilungsschlüssels besonders ‚betroffen worden waren. Doch hatte in diesen 
de, len die Nachzahlung nach $ 35 in Bayern fast keinen, in Oldenburg bei weitem nicht 
we. Einfluß auf den Ausfall der Kopfbeträge wie in den anderen Ländern. Auch die 
Irkungen der Verteilung von Einkommen- und Körnerschaftsteuermitteln nach dem
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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