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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

549 — 
10 vH des Volkseinkommens gestiegen; ihre außergewöhnliche Höhe im Jahre 1926 
hängt mit den durch die Wirtschaftskrise erhöhten Aufwendungen für die Erwerbslosen- 
fürsorge zusammen. 
Zur Finanzbelastung rechnet in erster Linie der öffentliche Verwaltungsauf- 
wand: Personal- und Sachbedarf (auch in der indirekten Form der Zuschüsse und Bei- 
träge an Zweckverbände) einschließlich der öffentlichen Investitionen. Auch hier sind 
neben Reich, Ländern und Gemeinden die Träger der Sozialversicherung zu berücksich- 
tigen. Die übliche Bezeichnung dieses Teiles des öffentlichen Finanzbedarfs als »Be- 
lastung« ist in ihrer wertmäßigen Färbung nicht ganz zutreffend; es handelt sich zwar 
dabei um eine Einkommensbeanspruchung für öffentliche Zwecke, doch werden der Pri- 
vatwirtschaft in der Gesamtheit als Gegenwert die öffentlichen Verwaltungsleistungen zur 
Verfügung‘ gestellt. Eine Belastung im strengen Sinne, d.h. eine endgültige 
Einkommensminderung, liegt nur da vor, wo die öffentliche Einkommens- 
beanspruchung zum Zweck der Übertragung ins Ausland ohne Gegenleistung erfolgt: 
so z.B. bei den Reparationszahlungen, die der deutschen Wirtschaft ohne Gegenwert 
verlorengehen. Die öffentliche Finanzbelastung (einschließlich Sozialversicherung) ist 
seit 1913 von rd. 16 vH auf etwa 28 vH des Volkseinkommens gestiegen; durch die 
Kriegsentschädigungen an das Ausland wurden 1927 rd. 3 vH des Sozialprodukts der 
deutschen Volkswirtschaft entzogen. 
Volkseinkommen und Finanzbelastung 
Finanzbelasiune 
Jahr 
19139) ........ 
(O5 ee 
LI26 0000 
19370 
Volksein- 
kommen?) 
in 
Mrd, A 
hzw. AM 
44,5 
54,3 
56,2 | 
62,5 
Reich, Länder, Gemeinden?) _ 
davon: Kriegs- 
überhaupt ' entschädigung 
ans Ausland 
Sozial- 
versicherung?) 
ı vH des 
Mrd. MX & 
Volksein- 
ZW. AM 
kommens 
Mrd. A 
zw. AH 
vH des 
Volksein- 
kommens 
zw. AM | 
kommens 
3 
N 
7 
6,0 13,5 10 | 22 
11,4 21,0 LI 2,0 19 1 85 
13,0 23,1 1,3 | 2,3 17 | 3,0 
14,5 23.2 1,8 2.9 2,8 £5 
Öffentliche 
Wirtschaft 
insgesamt 
vH des 
Mrd. 4 | Volks- 
dZW. AM ein« 
| kommens 
AT 
20 | 15,7 
13,3 24,5 
14,7 | 26,1 
173 1 277 
' Mittelwerte der Ergebnisse von S. 543, — 2?) Gesamtausgaben, abzüglich Kriegsyersorgung, Schuldendienst, wirt- 
3chaftliche und soziale Zuschüsse und Unterstützungen, Wegen der nicht vorgenommenen Ausschaltung der Darlehen 
vgl, Anmerk. ?) der vorigen Übersicht. — 3) Gesamtausgaben abzüglich Rentenleistungen, soweit sie nicht aus Etatmitteln 
Kammen und bereits bei den Gesamtausgaben abgesetzt sind; 1925 und 1926 einschl. der nicht über den Etat Jaufenden 
TWerhslnsenfürsorre ans Arbeitgeber- und Arbeaitnehmerbeiträgen, 1927 einschl. Arbeitslosenversicherung. — 4) JetzigesGebiet. 
Dieser volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise wird häufig diejenige des Steuerzahlers 
Segenübergestellt. Während im ersten Falle das Kriterium für die Belastungsfrage in der 
Art der Verwendung der öffentlichen Mittel gesehen wurde, kommt es für den Steuer- 
zahler lediglich auf Art und Höhe der öffentlichen Abgaben an. Eine Vereinigung beider 
Gesichtspunkte ist nicht möglich. Den öffentlichen Einnahmen ist (mit Ausnahme der 
Fälle spezieller Entgeltlichkeit oder zweckgebundener Einnahmen) der Verwendungszweck 
nicht anzumerken. Aber auch wenn sich eine solche Differenzierung der Einnahmen 
durchführen ließe, wäre der Steuerzahler wirtschaftlich in keiner Weise durch die Tat- 
Sache erleichtert, daß seine Steuerleistung etwa nur für öffentliche Einkommensverschie- 
bungen statt zum Beispiel zu Reparationszahlungen verwandt wird. 
‚Es kommt bei dieser privatwirtschaftlichen Betrachtungsweise lediglich darauf an, in- 
Wieweit der Zugriff der öffentlichen Hand von dem einzelnen Wirtschaftssubjekt als Be- 
lastung empfunden wird, eine Abgrenzung, die.von psychologischen Momenten nicht frei 
ist. Soweit der öffentliche Finanzbedarf durch spezielle Deckungsmittel (Gebühren, 
Schuldenaufnahme usw.) sowie durch Einkünfte aus Erwerbsvermögen gedeckt wird,
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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