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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

554 — 
lassen, obgleich sie noch nicht bis in alle Einzelheiten durchgeführt sind (was schon aus 
räumlichen Gründen hier nicht möglich ist), in den Hauptzügen erkennen, wo die haupt- 
sächlichen Unterschiede der Verwaltungsorganisation liegen. Sie bieten eine allgemeine 
Orientierung über die obersten Staatsorgane, die Aufgabenkreise der einzelnen Ministerien 
ınd die Organe und die Aufgaben der nachgeordneten Verwaltung. 
Im Anschluß daran wird für jedes Land als Unterlage zur Beurteilung des Finanz- 
ausgleichs eine Übersicht über die Aufteilung der Lasten zwischen Staat und nach- 
geordneten Körperschaften gegeben. 
Die Übersichten über den Verwaltungsaufbau liefern ein ungefähres Bild davon, welche 
Umstellungen innerhalb der ursprünglichen Ausgabeetats bei 
einem internationalen Vergleich erforderlich sind. Allerdings genügen die 
Übersichten bei dem jetzigen Stande der Bearbeitung noch nicht allen an sie zu stellenden 
Anforderungen. So kann z.B. aus der Tatsache, daß ein Verwaltungszweig oder ein Ein- 
zelgebiet der öffentlichen Aufgaben nicht besonders aufgeführt wird, nicht ohne weiteres 
geschlossen werden, daß dieser Dienstzweig in dem betreffenden Lande überhaupt nicht 
versehen wird. Es ist vielmehr möglich, daß er im Verwaltungssystem nur eine so unter- 
geordnete oder eine so selbstverständliche Rolle spielt, daß seine ausdrückliche Nennung 
in den Übersichten für überflüssig gehalten worden ist. Im Laufe der weiteren Be- 
arbeitung des internationalen Vergleichs des Verwaltungsaufbaues wird versucht werden, 
diese Mängel zu beheben und darüber hinaus auch das Ausmaß und die Intensität der 
öffentlichen Betätigung auf jedem einzelnen Gebiet begrifflich abzugrenzen und ab- 
zustufen. Die wichtigsten charakteristischen Unterschiede des Aufbaues der öffentlichen 
Verwaltung der untersuchten Länder und ihres Aufgabenkreises treten jedoch schon 
hier, in dieser illustrativen Darstellung, in Erscheinung. 
Die Feststellung der tatsächlichen Ausdehnung und der Intensität 
der öffentlichen Betätigung, die im Hinblick auf einen internationalen Vergleich der 
Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung außerordentlich 
wertvoll wäre, begegnet bei dem jetzigen Stande der Arbeiten noch Schwierigkeiten. So ist 
zunächst zu beachten, daß zwischen dem Aufgabenkreis, wie er gesetzlich gezogen wOTI- 
den ist, und dem tatsächlichen Grade der Ausdehnung der öffentlichen Verwaltung Unter- 
schiede bestehen, die nur auf Grund intimer Kenntnis der inneren Vorgänge in den ein: 
zelnen Ressorts der verschiedenen Länder geklärt werden können. Dasselbe gilt für die 
Ermittlung des Grades der Intensität der öffentlichen Betätigung. Es liegt schon im 
Charakter der Völker begründet, daß hier mehr oder minder erhebliche internationale 
Unterschiede bestehen. Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Verwal 
tungszweige ist deshalb an Hand des vorliegenden internationalen Vergleichs der öffent- 
lichen Ausgaben noch nicht möglich. 
Für einzelne Gebiete — z. B. Rechtspflege, Schulwesen, soziale Aufgaben — dürfte ® 
im Laufe der weiteren Arbeiten gelingen, die Frage nach der Wirtschaftlichkeit wenig” 
stens bis zu einem gewissen Grade zu lösen, soweit geeignete Statistiken über die öffent 
lichen Leistungen auf diesem Gebiete vorliegen. Im übrigen hängt die Entscheidun8 
über die Frage, ob und in welchem Grade eine öffentliche Leistung mit sichtbarem Effekt 
als wirtschaftlich oder unwirtschaftlich anzusehen ist, von politisch oder traditionell be“ 
dingten Werturteilen ab, denselben, die für die Bewilligung des entsprechenden Haus 
haltspostens durch die gesetzgebenden bzw. beschlußfassenden Organe maßgebend ware 
Vom rein ökonomischen Gesichtspunkt aus gesehen, ist eine höhere Ausgabe, der ein® 
entsprechend höhere Leistung gegenübersteht (z.B. größerer Wehrmachtetat bei en“ 
sprechend größerem und schlagfertigerem Heer, höhere Kosten der Justizverwaltung he} 
stärkerer Kriminalität oder bei Beschleunigung von Gerichtsverfahren durch Einstellung 
einer entsprechend höheren Zahl von Richtern nicht ohne weiteres als unwirtschaftlich 
anzusehen. 
Eine gewisse Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung kann grund“ 
sätzlich mit Hilfe einer Statistik des Personalstandes der öffentlich® 
Wirtschaft durchgeführt werden, falls es gelingt, etwa vorhandene Unterschiede in der
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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