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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

nn BBS 
gehörig angesehen wurden. Unter der Rubrik »Finanzverwaltung, Sonstiges« werden 
sämtliche Überweisungen an andere öffentliche Körperschaften, soweit sie nicht einem 
bestimmten Zweck dienen, aufgeführt, d.h. sowohl Steuer- als auch allgemeine Über- 
weisungen. 
Die Ausgaben für »Unterricht, Kunst und Wissenschaft« sind gegliedert in die Aus- 
gaben für die einzelnen Schularten: Elementar- und höhere Schulen, Fachschulen, Lehrer- 
ausbildung und Hochschulen sowie ferner in die Ausgaben für Kunst und Wissenschaft 
im allgemeinen (Bibliotheken, Forschungsinstitute, Museen, Denkmäler usw.). Die Aus- 
gaben für Spezialforschungsinstitute im Interesse bestimmter Erwerbszweige sind jedoch 
als Ausgaben für die »Wirtschaft« angesehen worden, Die Schultypen der einzelnen 
Länder lassen sich nur schwer in ein Einheitsschema einordnen; auch ist die Spezifizie- 
rung der zugrunde gelegten Etats und sonstigen Quellen besonders hier nicht immer so 
weitgehend, daß eine völlig exakte Aufgliederung möglich wäre. Zu den Fachschulen 
‚echnen beispielsweise Gewerbe-, Blinden- und Kunstschulen, nicht dagegen Militärschulen 
ınd -akademien, die den Ausgaben für die Landesverteidigung zugeordnet blieben. 
Unter »Kirchenwesen« erscheinen die im Rahmen des Gesamthaushalts in den hier 
behandelten Staaten verhältnismäßig unbedeutenden Zuwendungen der öffentlichen Kör- 
perschaften an die kirchlichen Organisationen. 
Die Ausgaben für die »Sozialen Aufgaben« umfassen ein ausgedehntes Gebiet der öffent- 
.ichen Tätigkeit, dem eine verhältnismäßig weitgehende Untergliederung gerecht zu 
werden suchte. So wurden die Ausgaben für folgende Gebiete besonders zusammengefaßt: 
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Arbeiterschutz, Gewerbeaufsicht, Invaliden-, Alters-, 
Kranken-, Unfallversicherung und -versorgung, Mutter- und Jugendschutz, allgemeine 
Wohlfahrts- und Armenpflege, Wohnungs- und Siedlungswesen und Hygiene. Auch hier 
war es nicht immer möglich, die Grenzen zwischen den einzelnen Teilgebieten und gegen- 
über den sonstigen Ausgabezwecken eindeutig zu ziehen und praktisch durchzuführen. 
Im einzelnen ist zu bemerken, daß unter »Arbeiterschutz« die gesamte Tätigkeit der 
öffentlichen Körperschaften für die Regelung der Arbeitnehmerverhältnisse zu verstehen 
ist (Arbeitsvertrag, Arbeitszeit usw.). Die »Gewerbeaufsicht« wurde deshalb unter die 
3ozialen Aufgaben eingereiht, weil sie in erster Linie zum Schutze der Arbeitnehmer 
erfolgt (Hygiene des Betriebes und der Arbeitsplätze, Schutz vor Unfällen und Berufs- 
krankheiten usw.). 
Unter Ausgaben für die »Wirtschaft« werden Ausgaben im Interesse und zugunsten 
der einzelnen Produktions- und Erwerbszweige im weitesten Sinne verstanden, also vor 
allem die Ausgaben zur Förderung der Produktion, des Binnen- und Außenhandels und 
insbesondere die sehr erheblichen Ausgaben im Interesse des Verkehrs in allen seinen 
Arten. Eine Abgrenzung gegenüber anderen Gebieten öffentlicher Tätigkeit, besonders 
gegenüber den »Sozialen Aufgaben«, Jäßt sich auch hier oft nur mit einer gewissen Will- 
kür ziehen. So beruht beispielsweise die Subventionspolitik häufig — wenigstens zu einem 
Teil — auf sozialpolitischen Motiven (Unterstützung von Industrien zwecks Vermeidung 
von Arbeitslosigkeit, Garantie von Mindestlöhnen für die Arbeiter als Subventions- 
bedingung usw.). Dasselbe gilt für die staatliche Kartellpolitik, und auch auf dem 
Gebiet der öffentlichen Arbeiten ist häufig eine enge Verknüpfung wirtschaftlicher und 
zozialpolitischer Motive zu beobachten. So tragen beispielsweise zahlreiche von der öffent- 
.ichen Hand in der Nachkriegszeit durchgeführte Arbeiten trotz ihrer primär wirt- 
schaftspolitischen Bedeutung den Charakter der produktiven Erwerbslosenfürsorge. 
Die Ausgaben für »Öffentliche Betriebe« enthalten nur die Nettozuschüsse zu den Be- 
triebsausgaben, da auf Erwerb gerichtete Unternehmungen, auch wenn sie im Besitze der 
öffentlichen Hand sind, als nicht zur »öffentlichen Wirtschaft« gehörig angesehen wurden 
and somit die Einbeziehung der gesamten Betriebsausgaben ein fremdes Element in die 
Aufarbeitung hineingetragen hätte. In den Tabellen werden die wirtschaftlichen Er- 
gebnisse ‘der gesamten privatwirtschaftlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand in einer 
Ziffer konzentriert dargestellt, d.h. es erscheint der Saldo, der sich nach Gegenüber-
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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