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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

Großbritannien 
Nachgeordnete 
Verwaltungseinheiten 
Gemeinden 
253 Städte (Municipal 
Boroughs) 
28 Hauptstädtische Be- 
zirke 
‘Metropolitan Boroughs) 
' City of London 
779 Städtische Bezirke 
(Urban distriets) 
348 Ländliche Bezirke (urr 
diatriete) 
Diese umfassen: 
12 801 selbständige 
Kirehsniele 
— 572 
Staatliche Bezirksverwaltung 
roßere Rıadte erLalten auf Antrag eine eigene 
» Quarter Sessione bzw. einen +Recorder«t, Sie 
vählen auch einen eigenen »Coroner« 
‚e Städte und auf Antrag die großen städtischen 
lezirke verfügen über eine eigene »Petty 
sessione. An ihre Stelle tritt in den Städten 
neist der juristisch vorgebildete besoldete 
”olizei-Kinzelrichter (Stipendiary Magistrate) 
ie City of London hat eigene Polizeigerichte 
Police Courts) im Mansion House unter dem 
'‚ord Mayor und in der Guildhall unter einem 
‚lderman 
Noch: Staatliche Bezirksverwaltung und 
ET 
Selbstverwaltung 
Organe 
jeschlußfassung: 
Stadträte (wie bei Stadtgrafschaften) 
"erwaltung: 
ıusschüsse des Rates für die einzelnen Verwaltung” 
zweige 
"erwaltungsstab: 
‚rn der Spitze Stadtsekretär (Town Clerk), meist 
Jurist 
‚eiter der Dezernate: 
1. Kämmerer 
Stadtarzt als Vorstand des Gesundheits- und 
Wohnungswesens, hat unter oder neben Sn 
Sanitäts- und Gewerbeinspektoren als .Or£* 
des gesundheitspolizeilichen Dienstes 
}. Stadtbaumeister (besonders für Tiefbau) 
\. Stadtschulrat 
“, Die verschiedenen Leiter der städtischen Zn 
riebe (des Friedhofwesens, der Feuerwehr "9 
Zeschlußfassung: hend 
'tädtischer oder ländlicher Distriktsrat, best near) 
aus Chairman (gleichzeitig ex offeio Friedensri€ 
und Councellors. Mandatsdauer: 3 Jahre 
orwaltung: 
Distriktsrat bzw. seine Ausschüsse 
arwaltungsstab: 
n der Spitze Sekretär des Bezirks 
Iauptdezernenten: 
. Kassenrendant 
” Distriktsarzt 
Gesundheitsinspektor 
MNistriktsbaumeister . setsschül“ 
/enn über 20 000 Einwohner, 1 Distr! 
at 
> Verschiedene (wie bei Städten) ri in 
ı 7200 Kirchspielen bestehen Kirchspiel "ger 
5601 Kirchspielversammlungen (niert 
yahlfähigen Einwohner). Nur 6580 Kirc® u ADA0t 
ind 380 Kirchspielversammlungen haben A 
virtschaftliches Eigendasein. 
+ 
Gebietskörperschaften (nur England und Wales) 
AED 
Local Authorities) . 
Aufgaben 
Öbligatorisch: 
1. Allgemeine Verwaltung und Polizei: Maß- und Gewichtswesen, 
Geburtenregister, Wahlbehörden in gewissen Städten . Ve . 
Städte über 20000 Einwohner Kriminalpolizei und Sicherheitspolizei (uni- 
formiert) 
Bildungswesen: Elementarunterricht in Städten über 10000 Einwohner 
3. Wohlfahrtswesen: Gesundheits- und Wohnungspolizei 2 
Nahrungsmittelkontrolle (nur Städte mit besonderer Polizei) 
Wöchnerinnen- und Kinderfürsorge . 
Mitwirkung bei Armenfürsorge und der Durchführung der Alters-, Witwen- 
und Waisenversicherungsgesetze . 
Neuaufbau ungesunder Wohnungsviertel, Bereitstellung von Arbeiterwohnunger 
Registrierung von Kriegsverletzten, Mitwirkung bei Gewährung von Kriegs- 
renten und Kriegspensionen 
Wirtschaft und Verkehr: Verkehrspolizei 
Sim und Wege, soweit nicht klassifiziert und von der Grafschaft unter- 
ten 
Bebauungs- und Fluchtlinienpläne, Baupolizei 
Bereitstellung von Land für Siedlungszwecke 
Gewerbepolizei. Lizenzerteilung und Registrierung besonderer Gewerbezweige 
aus gesundheits- und gewerbepolizeilichen Gründen, Schutz des jugendlichen 
Ladenpersonals 
Allgemeine Finanzverwaltung: Mitwirkung bei der Steuerveranlagung, 
Steuererhebung 
), Anstalten: Kanalisierung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Friedhöfe 
'akultativ: 
Srlaß von Verordnungen, insbesondere Polizeiverordnungen durch Town-Counci 
(Vgl. unter Grafschaft) 
3ei Annahme von Adoptive Acts folgende Aufgaben: 
Elektrizitäts-, Gas-, Wasserwerke, Märkte, Straßenbahnen, Parks, Bäder, Spiel- 
Plätze, Büchereien, Landmeliorationen usw, 
)ie Londoner hauptstädtischen Bezirke haben im wesentlichen die 
Stellung von Distrikten innerhalb der Grafschaft, City viela Privilerien 
Wie bei Städten 
üs fallen weg: Polizei — Alters-, Witwen- und Waisenversicherung — Elementar- 
Unterricht — Maß- und Gewichtswesen . . nn 
Gewisse gewerbepolizeiliche Aufgaben, z. B. Gift-, Exnplosionsstoffpolizei usw. 
Vie Städtische Bezirke 
*8 fallen weg: 
Wege und Straßen 
Bebauungs- und Fluchtlinienpläne ; 
Xriegsverletrtanraoistrie rn ne 
ns ; keine Paolizeiver- 
Weitere Beschränkung der gewerbepolizeilichen Aufgaben; kein 
So 
rdnungsgewalt = ijva Aufgahen 
Wolieatarisch: Siedlungswesen., Sonst nur fakultative 
Großbritannien 
Finanzwirtschaft 
(Finanzausgleich und Finanzkontrolle) 
5. Verwaltungseinnahmen und Betriebs- 
überschüsse 
6. Schuldenaufnahme nur gestattet auf 
Grund allgemeiner oder spezieller gesetz- 
licher Ermächtigung; bei allgemeiner in 
der Regel ministerielle Zustimmung not- 
wendig. Rückzahlungsfristen werden 
durch zuständigen Minister festgesetzt. 
Tilgung zwischen 30 und 80 Jahren. 
Höhe der Schuldenaufnahme zum Teil 
auf ein Vielfaches des Steuerveran- 
Jagungswertes zu den Local Rates in- 
lem betreffenden Verband beschränkt 
IT Rechnungsiegung und Reochnungs- 
führung gesetzlich vorgeschrieben 
Die Rechnungen der Grafschaften und 
aller Gemeinden mit Ausnahme der 
Städte werden in ihrer Gesamtheit von 
Bezirksprüfern, die dem Gesundheits- 
minister unterstehen, geprüft. Bei den 
Städten erstreckt sich das Recht des 
Staates zur zwangsmäßigen Prüfung nur 
auf die Abrechnungen für jene Verwal- 
tungszweige, für die staatliche Suh- 
ventionen gegeben werden 
98 Zweckverbände Vver- 
schiedener Art, beson- 
Jers: Hafensanitäts-, 
IJospital-, Straßen- 
:einigungs-, Wasser- 
zersorgungsverbände 
jerdem: 
227 Friedhofsbehörden 
3amerkungen 
ie Kosten des friedensrichterlichen Dienstes 
ı8w. trägt der Selbstverwaltungsverband, inner- 
1alb dessen die Behörden tätig sind 
syK6 
LE Bezilt, 
Verden die größeren Städte bzw. städtinO NER rung 
auf Grund besonderer Verleihung für die 008 
örgane verschiedener Sondergesetze, weitere B 
die Grafschaft zuständig ist, 80 treten 
amte hinzu 
"x7]. Stadterafachaften 
det die Erfüllung ei i i iten eines Selbstverwal 
einer obligatorischen Aufgabe von se 
SS Verhandes nicht statt, 80 erfolgt ihre Zwangsetatisierung durch As ln 
ni Minister, bei den der Grafschaft untergeordneten Verbänden A de Vor 
an kane der Grafschaft, die hinsichtlich gewisser Aufgaben n06: 
Tänkte Aufsichtsrechte besitze
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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