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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

Frankreich 
Nachgeordnete | St x 
aatliche Bezirksverwaltun 
Verwaltungseinhsiten g 
Noch: Staatliche Bezirksverwaltung und 
aa 
37 987 Gemeinden 
Li, Bürgermeister (maire) 
Hauptaufgaben als Staatsorgan: Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft in Sachen der Kriminalpolizei 
Organ der Police g&n6rale im Gegensatz zur Police municipale, die gemeindliche Auftragsangeleger 
heit ist: ferner Standesbeamter und Wahlbehörde 
583 — 
Frankreich 
nachgeordnete Gebietskörperschaften 
EEE EEE EEE NETTE EN EEE EEE EEE ET 
Selbstverwaltung 
"Organe Aufgaben 
Beschlußfassung: Gemeinderat (Conseil muni- 
cipal), direkte Wahl, 12 bis 36 Mitglieder, 
Mandatsdauer 4 Jahre; Beschlüsse unterliegen 
dem Einspruch oder der Genehmigung des 
Präfekten oder Präsidenten 
Oblirzratarisch: 
1. Allgemeine Verwaltung: Mitwirkung bei der Durchführung alle; 
staatlichen Gesetze, Verordnungen usw. Durchführung und Kosten: der 
gemeindeweise abgehaltenen Wahlen, Volks- und Berufszählungen usw. 
Kosten der Standesamtsverwaltung; Unterhalt und Bau der gemeindlichen 
Gebäude, Mitwirkung bei gewissen Militärangelegenheiten 
7 erwaltung: Bürgermeister (maire) und Bei- 
geordnete (adjoints), gewählt vom Gemeinde- 
Tat; suspendierbar durch Dekret des Präsi- 
denten; Ehrenbeamte 
2 Polizei und Rechtspflege: Die Polizeiverwaltung (Police munici- 
pale) und das Recht des Erlasses von Polizeiverordnungen wird vom Maire 
als staatliche Auftragsangelegenheit ausgeübt; sie erstreckt sich auf: 
a) Eigentliche Polizei (Police proprement dite), Sicherheits-, Ordnungs-, 
Gesundheitspolizei usw.), 
b) Straßenpolizei (Police de voirie urbaine): Straßen- und Baupolizei, 
ce) Landwirtschaftliche Polizei (Police rurale), Seuchen-, Erntepolizei, 
Polizei der nicht schiflbaren Gewässer usw., 
d) Wegepolizei außerhalb des Weichbildes der Gemeinden (Police vicinale); 
Unterhalt der friedensrichterlichen Gebäude; Kosten der Arbeitsgerichte 
"Conseil de prud’hommes) 
Verwaltungsstab: In kleineren Gemeinden 
gewöhnlich 4 Büros: 
1. Sekretariat 
2. Standesamt, (l’6tat civil} 
. Polizeiverwaltung, an der Spitze der uni 
formierten Sicherheitspolizei der Polizei 
kommissar, obligatorisch in Gemeinden übeı 
5000 Einwohner, ernannt vom Präfekten 
2. Gemeindliche Polizeiorgane, besonders Polizeikommissare 
3, Eine staatliche Polizeiverwaltung besteht in einigen Städten, vgl. oben Ministorium des Innern 
‘. Militärbüro 
In größerenStädten darüber hinaus besonders: 
> Der Kämmerer und gerebenenfalle ein Vor- 
Stand des Oetroi-Büros; Kämmerer in größeren 
Städten eigener receveur, sonst Geschäfte 
Aurch staatlichen Steuerbeamten 
‘. Hypgienebtiro (in Städten über 20000 Ein- 
Wohner) mit besonderer Kommission 
’. Wohlfahrtsamt (bureau d’assistance mit be- 
Sonderer Kommission),oft auch Wohnungsamt 
8. Tiefbau-, Hochbauämter 
ÄArmenpflegeeinrichtungen, Krankenanstalten 
und Versorgungsheime (bureau de bienfais- 
06, hospital, hospice) sind selbständige 
Yon besonderen Kommissionen verwaltet 
Körperschaften mit besonderen Einnahme 
Quellen, Die Gemeindeverwaltung ist in der 
Kommission (Vorsitz: Bürgermeister) ver“ 
treten, Bestimmte gemeindliche Steuer 
4uellen bzw, gemeindliche Vermögenserträg- 
Nlese stehen laut Gesetz diesen Anstalten 
zur Verfügung. 
9 Öffentliche Betriebe sind wenig zahlreich. 
Meist mit gemeindlichem Zuschuß oder gegen 
bestimmte gemeindliche Gewinnbeteiligung 
%n Konzessionäre vergeben, Das gleiche 
8ilt von Straßenreinigung und Ausführung 
der Meisten öffentlichen Arbeiten 
Bildungswesen: Volksschulunterricht; Errichtung und Unterhaltung der 
Gebäude von Elementarschulen in Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern 
unter Kostenbeteiligung des Staates. Zahlung von Wohnungsgeld an Un- 
terrichtspersonal. Höhere Schulen: Bau und Unterhalt der Gebäude in 
Städten über 6 000 Einwohner und Departementshauptstädten. Garantie 
der Lehrergehälter für mindestens fünf Jahre, Fachschulen unter staatlicher 
Subventionierung unter bestimmten Bedingungen obligatorisch, ebenso 
Fortbildungsschulen 
Wohlfahrtswesen: Durchführung der in Leitung und Kontrolle als De- 
partementsaufgaben anzusehenden einzelnen Zweige der wirtschaftlichen, 
sozialen u. Gesundheitsfürsorge in der Gemeinde unter Beteiligung an den 
Kosten, Besondere ärztliche Untersuchungsstellen, wenn die Zahl der 
Verstorbenen in 5 Jahren die durchschnittliche Sterblichkeitsziffer Frank- 
reichs überschreitet, Subventionen von Kommunen und Departements; 
allgemeiner Gesundheitsdienst, Maßnahmen gegen ansteckende Krankheiten; 
Arbeitsnachweise 
5. Wirtschaft und Verkehr: Bau und Unterhalt der nicht Hauptverbin- 
dungswege darstellenden Gemeindestraßen und -wege. Kostenbeteiligung 
an den Hauptverbindungsstraßen, Baupolizei in Städten über 40 000 
Einwohner obligatorisch. Aufstellung von Fluchtlinienplänen. Durchführung 
von Meliorationen, Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung, meist unter 
Subventionierung des Staates 
6, Finanz- und Steuerverwaltung: vgl. unter Organe 
7. Anlage von Friedhöfen 
Fakultativ: 
[nnerhalb weit gezogener gesetzlicher Grenzen Ausgaben zulässig; besonders 
Straßenpflasterung, Straßenreinigung, Parkanlagen, Waschhäuser, Feuerwehr, 
Subventionen an Wohlfahrtesanstalten, Subventionen für Bau von billigen 
Wohnungen, Subventionen für Siedlungen
	        

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Weltporto-Reform. Druck und Verlag von Liebheit & Thiesen, 1910.
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