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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

— 603 — 
Italien 
Nachgeordnete Verwaltung und Lastenausgleich 
In der italienischen Theorie werden noch heute Staatsverwaltung und Selbstverwaltungskörperschaften (Provinzen und 
Gemeinden) unterschieden; die Kompetenzen des Staates und der nachgeordneten Gebietskörperschaften sind aber unter 
dem faschistischen Regime nicht reinlich zu trennen. Nur die Verteilung der Lasten ist deutlich vollzogen, 
Verwaltungsstufen 
Orrane 
Hauptaufgaben und Lasten 
EEE 
92 Provinzen 
Beschlußfassung — Verwal: 
tung: Präfekt, vom Ministe- 
rium ernannt, dem Innenministe] 
unterstellt. Vizepräfekt. Staat- 
jiches Aufsichtsorgan in den Pro- 
finzen zwecks Sicherung der Ein- 
1eitlichkeit der Exekutive in 
Ybereinstimmung mit den allge- 
neinen Richtlinien der Regierung, 
ıugleich Präsident des Provin- 
alrates und des Provinzialwirt- 
iıchaftsrates, Jährliche Versamm- 
ung der Präfekten beim Regie- 
‚ungschef zur Beratung und Ent- 
regennahme von Instruktionen 
(. Allgemeine Verwaltung und Polizei: Leitung des Sicher- 
‘eitsdienstes, im Besitz der Vollzugsgewalt, u. U. mit militärischer 
Unterstützung. Der Präfekt berät sich monatlich mit einem Kol- 
egium, dem er gleichzeitig die Anweisungen der Exekutivgewalt 
ibermittelt. Dieses besteht aus dem Finanzintendanten, dem pro- 
zinziellen Schulleiter, dem Leiter der religiösen Fonds, dem Vorsteher 
Jer öffentlichen Arbeiten, dem Provinzialdirektor der Post- und Tele- 
zraphenverwaltung, dem Direktor der Wanderschulkurse, dem Leiter 
ler staatlichen Bergämter, dem Arbeitsinspektor und den Direktoren 
zrößerer Häfen 
Schulwesen: Beschaffung von Räumlichkeiten, Beleuchtung, Hei- 
zung für die Schulbehörden der Provinz 
Wissenschaftliche Institute und technische Mittelschulen: 
Beschaffung der Unterrichtsräume und Lehrmittel, Besoldung des 
Sekretariats, der Gehilfen und Schuldiener 
dewerbeschulen: Übernahme des vom Staat nicht aufgebrachten 
Anteils für Wasser, Heizung, Beleuchtung 
Handels- und Landwirtschaftsschulen: Übernahme der Lasten 
nach Maßgabe der Gründungsvorschriften 
» Wohlfahrtswesen: Mutter- und Jugendschutz: Bereitstel- 
lung von Geschäftsräumen für die Provinzialausschüsse für Mutter- 
ınd Jugendschutz 
Waisenpflege: Verwaltung der Waisen- und Findelhäuser, ins- 
besondere Fürsorge für verwaiste uneheliche Kinder, Verauslagung 
und Verteilung der staatlichen Überweisungen unter die Gemeinden 
nach der Bevölkerungsziffer 
desundheitspflege: Übernahme der Kosten des Kreis- und pro- 
vinzialärztlichen Dienstes mit Ausnahme der Gehälter der Pro- 
vinzialärzte; die Hälfte der Kosten der Pellagrabekämpfung, */g der 
Kosten für Kliniken, Laboratorien und Impfungen; Irrenfürsorge; 
Bekämpfung der Volksseuchen 
Bereitstellung von Unterkunfts- und Geschäftsräumen der Landes- 
gendarmerie (Carabinieri) und des Sicherheitsdienstes 
. Wirtschaft und Verkehr. Korporationswesen: Leitung 
des Korporationswesens der Provinz 
Öffentliche Arbeiten: Bau und Unterhaltung von Straßen II. Ord- 
nung ist grundsätzlich Aufgabe der Provinz, die hiervon *%/, der 
Kosten übernimmt; Bau und Unterhaltung von Straßen III. Ord- 
nung ist Aufgabe der Provinz, die die Kosten zur Hälfte trägt, */4 
der Kosten für wasserwirtschaftliche Arbeiten IT. Ordnung. Den Rest 
tragen die sonstigen Beteiligten. 10 vH der Kosten für wasser- 
wirtschaftliche Arbeiten III. Ordnung. Mindestens !/, der Kosten 
für wasserwirtschaftliche Arbeiten IV. Ordnung 
institute für Seeschiffahrt: Feste Jahreszuschüsse durch Kosten- 
übernahme für Personalgehälter, Ausstattung und Bücher; Auf- 
rechterhaltung der inländischen Schiffahrtswege 
3eiträge an die provinziellen Wirtschaftsräte, deren Ausgaben daneben 
aus Gebühren, Zuschlägen zu den direkten Steuern und freiwilligen 
Beiträgen bestritten werden 
Ybernahme der Hälfte der Gehälter an die Provinztierärzte; Be- 
kämpfung der Viehseuchen 
"Sbernahme von %/10 der Kosten für Meliorationsarbeiten; die 
restlichen %/,, werden von privaten Nutznießern getragen. An Ar- 
beiten II. Ordnung beteiligt sich die Provinz mit */1o 
Beiträge für Überwachung der Waldungen durch die staatliche 
Forstmiliz + 
Zuschuß der Provinzen von 70 Mill. Lit. an die Verwaltung der Staats- 
straßen; für die das Gebiet einer Provinz durchschneidenden Straßen 
I. Ordnung trägt diese die Hälfte der Kosten 
Beiräte mit gutachtlicher Tätig- 
keit: Präfekturrat: 3 Mitglieder. 
Beratende Funktionen nach Auf- 
[orderung des Präfekten 
Beaufsichtigung der kommunalen und. provinziellen Kassenverwaltung; 
Rechnungsprüfung 
Wirtschaftspolitische Anregungen; Funktionen der früheren Handels-, 
Industrie-, Forst- und Landwirtschaftskammern 
Berufsschulwesen 
Als Sekretariat des Provinzial-Wirtschaftsrates fungiert das Provinzial- 
Wirtschaftsamt (dem Wirtschaftsminister unterstellt) mit mehr 
exekutiven Funktionen, vereinigt aus den Funktionen der Büros 
der früheren Kammern 
Provinzial-Wirtschaftsbeirat 
12 bis 28 Mitglieder, unter Lei- 
tung des Präfekten, tagt in »Sek- 
tionen«, die für bestimmte Auf- 
zaben zusammengestellt werden 
‘für Land- und Forstwirtschaft, 
Yandel, Industrie und Arbeit); 
Präsident, der Präfekt
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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